An dieser Stelle wird sich vielleicht der eine oder andere unter Ihnen die Frage stellen, worin der eigentliche Unterschied zwischen einer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung besteht – letztendlich sollten die Leistungen doch identisch sein, da es sich um eine Pflegepflichtversicherung handelt. Tatsächlich gibt es im Leistungskatalog beider Varianten kaum nennenswerte Unterschiede – lediglich die Kostenerstattung im Leistungsfall basiert auf unterschiedliche Prinzipien.
Gesetzliche Pflegepflichtversicherung
In der gesetzlichen Versicherung basieren die Leistungen sowohl in der Kranken- als auch in der Pflegepflichtversicherung auf dem so genannten Sachleistungsprinzip, sprich, im Leistungsfall werden die benötigten Hilfs- und Heilmittel direkt von der Krankenkasse an den Dienstleister erbracht – gleiches gilt auch für einen Pflegedienst oder ein Pflegeheim.
In der Pflegepflichtversicherung können jedoch darüber hinaus auch Kombileistungen gewährt werden, also neben Sachleistungen auch Geldleistungen. Letztere werden immer dann gewährt, wenn Familienangehörige die Pflege daheim übernehmen, da in diesem Fall das Pflegegeld als Aufwandsentschädigung fungiert. Die Mitgliedsbeiträge der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung werden solidarisch zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt – kinderlose zahlen jedoch einen Zuschlag in Höhe von 0,25 Prozent, immer gemessen am maßgeblichen Bruttoeinkommen. Somit zahlen Versicherte mit mindestens einem Kind einen Beitrag in Höhe von 3,05 Prozent und Kinderlose in Höhe von 3,30 Prozent. Die einzige Ausnahme stellt hier das Bundesland Sachsen dar. Grund hierfür ist der, dass zur Entlastung der Arbeitgeber seinerzeit der Buß- und Bettag als Feiertag weggefallen ist – mit Ausnahme in Sachsen. Daher müssen dort Versicherungspflichtige einen erhöhten Beitrag in Höhe von 2,275 Prozent zahlen, der Arbeitgeber hingegen nur 1,275 Prozent.
Freiberufler, Selbständige und Rentner müssen die Beiträge in voller Höhe allein tragen. Bei Beamten der Polizei gilt die Besonderheit, dass Kinder dieser Berufsgruppe beitragsfrei mitversichert werden können, sofern sie über kein eigenes sozialversicherungspflichtiges Einkommen verfügen. Nach dem Solidarprinzip werden durch die laufenden Einnahmen durch Beiträge die Pflegekosten der Pflegebedürftigen finanziert – eine Rückstellung aus den laufenden Beitragseinnahmen erfolgt nicht.
Private Pflegepflichtversicherung
Wie auch die private Krankenversicherung bildet auch die private Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus Altersrückstellungen aus den Beitragszahlungen ihrer Mitglieder, welche im Bedarfsfall aufgelöst werden können. Dadurch erfolgt, anders als bei der gesetzlichen Variante, keine Generationsübergreifende Finanzierung der eigenen Pflege, sondern vielmehr dienen die Versicherungsbeiträge später zur eigenen Absicherung der Pflegekosten. Ferner sind die zu entrichtenden Beiträge einkommensunabhängig. Sie werden aufgrund des aktuellen Eintrittsalters sowie des derzeitigen Gesundheitszustandes ermittelt und, bis auf geringfügige Beitragsanpassungen, in der Regel beibehalten.
Beamte der Polizei erhalten einen Teil der Pflegekosten durch die jeweils zuständige Beihilfestelle. Verbleibende Restkosten werden durch die ergänzende Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus gedeckt.
Daneben ergibt sich ein weiterer Unterschied im Leistungsfall: Es gilt, wie bei der privaten Krankenversicherung auch, das Kostenerstattungsprinzip: Sie erhalten für die Erbringung medizinsicher Leistungen sowie den Empfang sonstiger Medikamente und Hilfsmittel eine Rechnung, welche durch Sie zu tragen ist. Diese reichen Sie im Anschluss ein und bekommen die Kosten seitens der Pflegepflichtversicherung erstattet. Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze können in der Regel problemlos aus der gesetzlichen Versicherung in die private Versicherung wechseln. Wichtig jedoch ist, dass Sie wissen, dass ein Wechsel zurück in die gesetzliche Versicherung mit Vollendung des 55. Lebensjahres lebenslang ausgeschlossen ist. Daher gilt es, sich vor Abschluss einer privaten Kranken- oder Pflegeversicherung hinreichend über alle Vor- und Nachteile hinreichend Gedanken zu machen.