Innenverhältnis – Arbeits- und Dienstrecht von Beamten der Feuerwehr
Unter dem Innenverhältnis wird die Beziehung zwischen Ihnen und Ihrem Dienstherrn bezeichnet. Natürlich kann auch hier ein Spannungsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrer dienstvorgesetzten Stelle entstehen, welches unter Umständen einen kostenpflichtigen Rechtsbeistand bedarf. Das Konfliktpotential kann unterschiedlicher Natur sein. So kann es beispielsweise zu Streitigkeiten hinsichtlich Ihrer Karriereplanung oder mit der Beihilfestelle kommen, welche Sie nicht mehr alleine lösen können.
Auf der anderen Seite kann es aber auch zu Regressansprüchen Ihres Dienstherrn Ihnen gegenüber kommen. Fügen Sie zum Beispiel im Rahmen der Dienstausübung einem Dritten einen Schaden zu, ist dieser dazu berechtigt, Ihren Dienstherrn auf Schadensersatz zu verklagen.
Dem Dienstherrn steht es im Nachgang frei, Sie für den durch Sie verursachten Schaden im Rahmen der Amtshaftung in Regress zu nehmen, weshalb Sie spätestens an dieser Stelle über den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus nachdenken sollten.
Ein klassisches Beispiel an dieser Stelle ist der Verlust eines Dienstschlüssels. Regelmäßig kommt es im Zusammenhang mit dem Dienstschlüsselverlust zum Austausch der Schließanlage an der Feuerwache. Die Kosten hierfür können bis in den sechsstelligen Bereich gehen. Ihr Problem kann es spätestens dann werden, wenn der Dienstherr die hierfür entstandenen Kosten im Rahmen von Regressforderungen von Ihnen zurückfordert und Sie gegen diese Entscheidung Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen.
Eine Klage, egal welcher Art, geht natürlicherweise mit einem hohen Kostenpotenzial einher, die Sie als Beamte der Feuerwehr oftmals nicht mehr ohne Weiteres aus eigener Tasche zahlen können. Mit der Rechtsschutzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus können Sie sich vor diesen Kosten optimal schützen. Im Rahmen der Rechtsschutzversicherung übernehmen wir beispielsweise die Kosten für Rechtsanwälte oder die gesetzlich vorgeschriebenen Gerichtsgebühren.
Außenverhältnis – Zivil- und Strafrecht
Der Unterschied von Außen- zu Innenverhältnis ist der, dass im Außenverhältnis keine unmittelbaren Streitigkeiten mit dem Dienstherrn auftreten, sondern mit dritten Personen, beispielsweise im Zusammenhang mit vertragsrechtlichen Streitigkeiten.
Dennoch kann es auch hier dazu kommen, dass etwaige Gesetzesverstöße in der Freizeit als Beamte der Feuerwehr auch disziplinarrechtliche Folgen haben kann. Auch hier bieten wir Ihnen jedoch den notwendigen Rechtsschutz, wenn Sie sich gegen eventuelle Disziplinarmaßnahmen zur Wehr setzen möchten.
Im Rahmen des Außenverhältnisses werden sowohl dienstliche Fehler, die sich zivilrechtlich auswirken, als auch privates Fehlverhalten beschrieben.
Hierzu einige Beispiele, die in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus ebenfalls versichert sind:
- Sie werden verklagt, weil Sie als Beamte der Feuerwehr im Dienst eine Person beleidigt haben.
- Sie treten bei einem Einsatz eine Tür ein, obwohl es nicht zwingend notwendig war. Im Anschluss verklagt der Eigentümer nicht Ihren Dienstherrn, sondern unmittelbar Sie.
- Sie werden privat in einen Autounfall verwickelt, möchten sich scheiden lassen oder erhalten eine Abmahnung wegen Lärmbelästigung.
Problemtisch ist für Beamte der Feuerwehr, dass der Übergang zwischen privater und dienstlicher Sphäre oftmals fließend ist, da durch das Disziplinarrecht eine Verbindung beider Rechtsgebiete besteht.
Daher ist rechtliche Unterstützung in Form eines Rechtsanwaltes aufgrund der weitreichenden Konsequenzen immer empfehlenswert, sodass der Abschluss der Rechtsschutzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus für Beamte der Feuerwehr eine unverzichtbare Absicherung gegen die hieraus resultierenden Kosten.