DBV Cottbus Tänzer & Tänzer oHG | Anwartschaftsversicherung

DBV Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus Anwartschaftsversicherung

DBV Cottbus Tänzer & Tänzer oHG | Anwartschaftsversicherung

Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus

Bei Anspruch auf freie Heilfürsorge werden für Beamte der Polizei die Kosten bei Krankheit, Geburt, Pflege und für Vorsorgemaßnahmen vollständig vom Dienstherrn übernommen. Was Sie beachten sollten: Die Heilfürsorge ist befristet und geht spätestens im Ruhestand in den Anspruch auf Beihilfe über. Bereits in der Ausbildung erhalten Beamte der Polizei in einigen Bundesländern Heilfürsorge. Wenn es zu einer Verbeamtung kommt, erlischt der Anspruch und der Beamte der Polizei hat das Recht auf Beihilfe. 

Diese wird Ihnen als Beamter der Polizei nur gewährt, wenn die nicht erstattungsfähigen Kosten mit einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden. Sobald die Wahl auf eine Absicherung in der gesetzlichen Krankenkasse erfolgt, entfällt der Anspruch auf Beihilfe. 

Erstattungsfähig sind in der Regel über die Beihilfestellen 50 % der Aufwendungen. Bei Beamten der Polizei im Ruhestand sind es sogar 70 %. Die Restkosten müssen mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden. Die Beträge tragen Sie selbst. 

Bei der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus werden die Beiträge anhand der Faktoren Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang ermittelt. Das bedeutet, je jünger und gesünder Sie als Beamter der Polizei sind, desto geringer fallen die zu zahlenden Beiträge aus. 

Wenn Sie nun erst bei Eintritt in den Ruhestand und den Übergang in Beihilfe eine private Krankenversicherung abschließen, haben Sie ein Problem. Das hohe Alter und der Gesundheitszustand ist nach vielen Jahren im Dienst nicht mehr der allerbeste, was zu immensen Risikozuschlägen führen kann oder Sie erhalten nur den Basistarif mit hohen monatlichen Prämien.

Was sagt der Gesetzgeber?

Maßgeblich ist der § 12 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG): Der private Versicherer muss „alle Personen im sogenannten Basistarif aufnehmen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind. Die Leistungen im Basistarif sind in Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Der Beitrag im Basistarif darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten.” 

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus haben die Lösung: Schließen Sie so früh, wie möglich eine Anwartschaftsversicherung ab.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Tänzer & Tänzer oHG
Nordparkstraße 30
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