Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Für sämtliche in der freien Wirtschaft tätigen Arbeitnehmer in einem „regulären“ Angestelltenverhältnis ist die sogenannte Versicherungspflichtgrenze gültig. Es besteht eine Pflicht zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung, sofern deren jährliches Einkommen den Betrag von 60.750 € unterschreitet. Erst dann, wenn das jährliche Einkommen diese Versicherungspflichtgrenze übersteigt, besteht die Möglichkeit in die private Krankenversicherung einzutreten.