Dienstunfähigkeitsversicherung
Ob Sie nun Soldat auf Zeit, Berufssoldat oder freiwillig Wehrdienstleistender sind – eine Dienstunfähigkeit kann Sie zu jeder Zeit ereilen. Dabei ist es vollkommen egal, ob ein schwerer Unfall, eine Erkrankung oder einfach nur Unachtsamkeit beim Sport zu Ihrer Dienstunfähigkeit führt.
Wenn diese nicht gerade im Dienst selbst verursacht wurde, stehen Sie mit einer Dienstunfähigkeit aus dem privaten Bereich ganz allein da. Was dann genau geschieht, hängt letztlich von Ihrem Status ab. Je nachdem, zu welcher Personengruppe Sie gehören, haben Sie unterschiedliche Ansprüche gegenüber Ihrem Dienstherrn.
- Freiwillig Wehrdienst leistende und Soldaten auf Zeit: Bei einer Dienstunfähigkeit werden Sie aus dem Soldatenverhältnis entlassen und in den gesetzlichen Sozialversicherungen nachversichert. Sie erhalten aus diesen Versicherungen jedoch erst Leistungen (insbesondere eine Rente), wenn Sie mindestens fünf Jahre Beiträge eingezahlt haben. Ist das nicht der Fall, gehen Sie leer aus.
- Berufssoldaten (auf Lebenszeit): Werden Sie dienstunfähig, werden Sie in den vorzeitigen Ruhestand - in die Frühpension - versetzt. Dadurch erhalten Sie die Mindestpension Ihres Dienstherrn (rund 1500 Euro), die sich für jedes bis dahin geleistete Dienstjahre um rund 1,7 Prozent des letzten Bruttogehaltes erhöht. Eine Entlassung oder gar Nachversicherung in den gesetzlichen Versicherungen erfolgt nicht, Sie bleiben im Soldatenverhältnis.
Damit sind es gerade freiwillig Wehrdienstleistende und Soldaten auf Zeit, für die eine Dienstunfähigkeitsversicherung absolut existenzsichernd ist. Doch auch Berufssoldaten profitieren von einer solchen Absicherung. Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus helfen Ihnen gern dabei, die für Sie passen Absicherung zu vereinbaren.
Die Anwartschaft auf die beihilfekonforme private Krankenversicherung
Als Soldat kommen Sie in den Genuss der freien Heilfürsorge. Das bedeutet im Klartext, dass die Bundeswehr für alle medizinischen Kosten aufkommt. Eine zusätzliche Krankenversicherung ist nicht nötig. Das spart Geld und ist bequem – es birgt aber auch ein Risiko. Denn der Anspruch auf freie Heilfürsorge beginnt mit dem Dienstantritt und endet zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Bundeswehr verlassen.
Bei freiwillig Wehrdienstleistenden ist das in der Regel kein Problem, da die meisten von ihnen nach dem Wehrdienst eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen und so in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Soldaten auf Zeit haben allerdings nach der aktiven Dienstzeit Anspruch auf eine Ausbildung im öffentlichen Dienst und eine Beschäftigung in einem Beamtenverhältnis.
Versicherungsrechtlich betrachtet hat das die gleiche Auswirkung, wie die Versetzung in den Ruhestand für einen Berufssoldaten: Sie verlieren Ihren Anspruch auf die freie Heilfürsorge und haben stattdessen einen Anspruch auf Beihilfe von Ihrem neuen Dienstherrn oder als Pensionär vom Bund. In beiden Fällen brauchen Sie eine beihilfekonforme private Krankenversicherung.
Eine Anwartschaft gibt Ihnen einerseits bereits in jungen Jahren die Garantie, dass Sie auch später in die beihilfekonforme private Krankenversicherung aufgenommen werden. Andererseits sichert sie Ihnen die günstigen Konditionen, die Sie bekommen hätten, wenn Sie bereits in jungen Jahren eine private Krankenversicherung abgeschlossen hätten. Ihr Alter und Ihr Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses der PKV werden quasi konserviert. Das wird Ihnen erheblich günstigere Tarife bescheren, wenn Sie irgendwann in die Situation kommen, dass Sie den Dienst quittieren und aus der freien Heilfürsorge ausscheiden.
Die Dienst- und weitere Haftpflichtversicherungen
Eine Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn Sie einen Schaden verursacht haben und dafür nun haften sollten. Da solche Schäden sehr hohe Kosten verursachen können, raten Experten jedem zum Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung. Doch diese deckt nun einmal nur private Risiken ab.
Um die Haftungsrisiken aus Ihrem Beruf als Soldat abzudecken, benötigen Sie eine Diensthaftpflichtversicherung. Gerne helfen Ihnen unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus dabei, die für Sie passende Versicherungslösung zu finden. Neben der Diensthaftpflichtversicherung bieten wir übrigens auch Lösungen wie:
- Die Privathaftpflicht: Sie leistet bei Schäden, die Sie einem anderen in Ihrer Freizeit oder generell im privaten Umfeld zufügen (etwa das Verschütten von Kaffee auf das Notebook eines Freundes).
- Die Kfz-Haftpflicht: Wenn Sie ein Auto fahren, sind Sie gesetzlich zum Abschluss dieser Versicherung verpflichtet. Sie haftet für Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anrichten.
- Die Vermögensschadenhaftpflicht: Wenn Sie aus beruflichen oder privaten Gründen mit dem Vermögen anderer zu tun haben, ist eine Vermögenschadenhaftpflicht sinnvoll. Sie übernimmt Schäden, die durch den falschen Umgang mit diesem Vermögen (etwa Verlust oder falsche Investition) entstehen.
Die private Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Als Soldat haben Sie Anspruch auf die freie Heilfürsorge und sind nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert. Dadurch haben Sie auch nicht die in der GKV automatisch enthaltene Pflegeversicherung. Aus diesem Grund müssen Sie während Ihrer gesamten Laufbahn als Soldat auf eine private Pflegeversicherung zurückgreifen.