Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus – ideale Absicherung im Falle der Dienstunfähigkeit für Beamte der Polizei

Der Aufgabenbereich von Beamten der Polizei umfasst ein breites Spektrum. Eines jedoch haben alle drei Berufssparten gemeinsam – die Durchsetzung von geltendem Recht in der Gesellschaft. In der Konsequenz bedeutet dies natürlich, dass Beamte der Polizei einen hohen Bürgerkontakt mit Menschen unterschiedlichster sozialer Gruppen haben. Dies wiederum führt dazu, dass sich oftmals körperliche Auseinandersetzungen oder Hilfeleistungen für Opfer einer Straftat nicht vermeiden lassen. 

Mit zunehmender Tendenz wird jeder von Ihnen in seiner Berufslaufbahn in Situationen geraten, die sowohl physisch als auch psychisch an die Substanz gehen werden. Aus diesem Grund ist die fast logische Konsequenz, dass nahezu jeder fünfte Beamte der Polizei aufgrund derartiger Belastungssituation dienstunfähig wird und in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wird. 

Absicherung durch den Dienstherrn 

Der eine oder andere wird sich an dieser Stelle die Frage stellen, warum in Sachen Dienstunfähigkeit Handlungsbedarf besteht – schließlich besteht doch eine hinreichende Absicherung über den Dienstherrn. Grundsätzlich trifft der Sachverhalt zu, jedoch gibt es auch ein nicht zu unterschätzendes „Aber“. Die Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand geht mit einer hohen finanziellen Belastung einher, da Sie nur einen Teil der zuletzt erhaltenen Dienstbezüge beziehen werden. Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus ist daher nahezu unverzichtbar. 

Dienstunfähigkeit – die gesetzliche Definition

Nach § 44 des Bundesbeamtengesetz (BBG) ist eine Dienstunfähigkeit wie folgt definiert: „Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist.“

Unterschied Berufsunfähigkeit - Dienstunfähigkeit

Anders als Angestellte werden Beamte nicht berufsunfähig, sondern vielmehr dienstunfähig. Doch worin genau besteht der Unterschied? Der Unterscheid liegt darin, dass eine Dienstunfähigkeit bei Beamten der Polizeidurch den Amtsarzt attestiert wird – die Kriterien hierfür sind deutlich schneller erfüllt als im Zusammenhang mit der Berufsunfähigkeit. 

Aus diesem Grund empfiehlt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus ausdrücklich den Abschluss unserer Dienstunfähigkeitsversicherung. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen ist nicht empfehlenswert für Beamte der Polizei

Besonders heikel –Dienstunfähigkeit bei Beamten auf Widerruf und Probe

Dienstunfähigkeit – bei Beamten auf Lebenszeit bestehen höhere Ansprüche auf Versorgungsbezüge

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