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DBV Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus Dienstunfähigkeitsversicherung

Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus – ideale Absicherung im Falle der Dienstunfähigkeit für Beamte der Polizei

Der Aufgabenbereich von Beamten der Polizei umfasst ein breites Spektrum. Eines jedoch haben alle drei Berufssparten gemeinsam – die Durchsetzung von geltendem Recht in der Gesellschaft. In der Konsequenz bedeutet dies natürlich, dass Beamte der Polizei einen hohen Bürgerkontakt mit Menschen unterschiedlichster sozialer Gruppen haben. Dies wiederum führt dazu, dass sich oftmals körperliche Auseinandersetzungen oder Hilfeleistungen für Opfer einer Straftat nicht vermeiden lassen. 

Mit zunehmender Tendenz wird jeder von Ihnen in seiner Berufslaufbahn in Situationen geraten, die sowohl physisch als auch psychisch an die Substanz gehen werden. Aus diesem Grund ist die fast logische Konsequenz, dass nahezu jeder fünfte Beamte der Polizei aufgrund derartiger Belastungssituation dienstunfähig wird und in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wird. 

Absicherung durch den Dienstherrn 

Der eine oder andere wird sich an dieser Stelle die Frage stellen, warum in Sachen Dienstunfähigkeit Handlungsbedarf besteht – schließlich besteht doch eine hinreichende Absicherung über den Dienstherrn. Grundsätzlich trifft der Sachverhalt zu, jedoch gibt es auch ein nicht zu unterschätzendes „Aber“. Die Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand geht mit einer hohen finanziellen Belastung einher, da Sie nur einen Teil der zuletzt erhaltenen Dienstbezüge beziehen werden. Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus ist daher nahezu unverzichtbar. 

Dienstunfähigkeit – die gesetzliche Definition

Nach § 44 des Bundesbeamtengesetz (BBG) ist eine Dienstunfähigkeit wie folgt definiert: „Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist.“

Unterschied Berufsunfähigkeit - Dienstunfähigkeit

Anders als Angestellte werden Beamte nicht berufsunfähig, sondern vielmehr dienstunfähig. Doch worin genau besteht der Unterschied? Der Unterscheid liegt darin, dass eine Dienstunfähigkeit bei Beamten der Polizeidurch den Amtsarzt attestiert wird – die Kriterien hierfür sind deutlich schneller erfüllt als im Zusammenhang mit der Berufsunfähigkeit. 

Aus diesem Grund empfiehlt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus ausdrücklich den Abschluss unserer Dienstunfähigkeitsversicherung. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen ist nicht empfehlenswert für Beamte der Polizei

Besonders heikel –Dienstunfähigkeit bei Beamten auf Widerruf und Probe

Eine besonders dramatische Situation entsteht immer dann, wenn Sie im Rahmen der Ausbildung oder als Beamter auf Probe dienstunfähig werden sollten, da Beamte der Polizei, Justizbeamte und Zollbeamte in derartigen Fällen entlassen werden. Die einzige Ausnahme ergibt sich im Falle eines Dienstunfalles oder einer Dienstbeschädigung. In diesem Fall kann, bei Vorliegenden einer Erwerbsminderung von mindestens 20 Prozent, ein Unterhaltsbeitrag für die Dauer der Beeinträchtigung gezahlt werden – entlassen werden ebenfalls Beamte der auf Probe, wenn sie vorzeitig dienstunfähig werden. 

In diesen Fällen erhalten Beamte der Polizei ein Ruhegehalt bei gleichzeitiger Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand. In allen anderen Fällen erfolgt die Entlassung, was damit einhergeht, dass in der Regel kein Anspruch aus der gesetzlichen Sozialversicherung oder auf Versorgungsansprüche besteht. Daher ist es gerade für Beamte auf Widerruf und Probe von besonderer Bedeutung, einen komfortablen Versicherungsschutz abzuschließen – diesen bietet Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus

Wichtig ist, die Dienstunfähigkeitsversicherung nach Möglichkeit so früh wie möglich abzuschließen, laut Stiftung Warentest idealerweise bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres. Der Grund für diese Argumentation ist das hohe finanzielle Risiko, welches zu Beginn der beruflichen Laufbahn am größten ist und die Tatsache, dass die Beiträge im Verhältnis gesehen noch niedrig sind. Mit zunehmender Dienstzeit und dem damit verbundenen höheren Lebensalter ändert sich die Situation dahingehen, dass die Ansprüche gegen den Dienstherrn zwar steigen, aber das Risiko einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit aufgrund möglicher Vorerkrankungen deutlich ansteigt. Somit steigt natürlich auch die Versicherungsprämie beziehungsweise kann der Versicherungsschutz auch versagt werden, wenn entsprechende Diagnosen vorliegen, die Rückschlüsse auf vorzeitiges Ausscheiden aus dem Dienst implizieren können. 

Daher bietet Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus die Dienstanfänger-Police an – sie stellt die ideale Absicherung für Beamte der Polizei zu Beginn der Karriere dar. Mit dieser Form der Existenzsicherung bietet Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus den Vorteil an, dass sie mit einer privaten Altersvorsorge verbunden wird. Die Relax Rente der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus ist eine Altersvorsorge, die Sicherheit und Rendite optimal kombiniert – hier stehen drei Tarife zur Auswahl:

  • Classic
  • Comfort
  • Chance.

Dienstunfähigkeit – bei Beamten auf Lebenszeit bestehen höhere Ansprüche auf Versorgungsbezüge

Beamte der Polizei auf Lebenszeit erhalten bei Eintritt einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt (Versorgungsbezüge) und werden darüber hinaus in den Ruhestand versetzt – ein Anspruch wird allerdings erst nach einer fünfjährigen Wartezeit begründet. Bei unvollendeter Wartezeit erfolgt die Entlassung aus dem Dienstverhältnis, sofern die Dienstunfähigkeit nicht aufgrund dienstlicher Zusammenhänge resultiert.

Ist die Wartezeit erfüllt, liegt das Ruhegehalt bei 35 Prozent der zuletzt erhaltenen Dienstbezüge, mindestens jedoch bei 1400 Euro. Die Mindestversorgung steigt mit zunehmender Dienstzeit und führt im Umkehrschluss aber dazu, dass gerade junge Beamte der Polizei einen besonders großen Verlust akzeptieren müssen, weil die Ansprüche kaum ausreichen werden, um den Lebensunterhalt dauerhaft sicherstellen zu können. Eine Langzeitstudie hat ergeben, dass die Aufrechterhaltung des Lebensstandards einer Pension in Höhe von 75 Prozent der letzten Dienstbezüge – aktuell liegt jedoch sie jedoch bei lediglich 71,75 Prozent in der Spitze, vorausgesetzt, eine Dienstzeit von mindestens 40 Jahren kann nachgewiesen werden. Je früher Sie dienstunfähig werden, desto geringer der Versorgungsanspruch. 

Ein Grund mehr, die drohende Versorgungslücke mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus optimal zu schließen. Im Leistungsfall zahlt Ihnen die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus eine monatliche Rente als Ergänzung zum Ruhegehalt - auch dann, wenn Sie bei Dienstunfähigkeit noch einen anderen Beruf ausüben könnten.

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