Freie Heilfürsorge während der aktiven Dienstzeit
Um Ihnen die Notwendigkeit einer privaten Krankenversicherung während der Dienstzeit näherzubringen, ist es erforderlich zu verstehen, wie das System Krankenversicherung bei der Bundeswehr funktioniert. Die Besonderheit besteht hier nämlich darin, dass die Absicherung nicht über die allgemein bekannten Säulen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sichergestellt wird, sondern über die freie Heilfürsorge. Einen Anspruch hierauf haben alle Personen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, dessen Berufsausübung so gefährlich ist, dass diese Ihnen das Leben kosten kann. Demnach haben auch Soldaten im Rahmen Ihres aktiven Dienstes einen entsprechenden Anspruch.
Die freie Heilfürsorge stellt einen umfassenden Krankenversicherungsschutz mit Ausnahme der Pflegepflichtversicherung für Soldaten dar. Somit erfüllen Anspruchsberechtigte der freien Heilfürsorge die gesetzliche Krankenversicherungspflicht in vollem Umfang. Die Leistungen der freien Heilfürsorge entsprechen in etwa denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Aufgrund dessen empfiehlt es sich, einen Zusatztarif abzuschließen, der Ihnen den vorhandenen Versicherungsschutz noch einmal aufwertet. So können Sie den Eigenanteilen bei Zahnbehandlungen und notwendigen Sehhilfen effektiv entgegenwirken. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus berät Sie hierzu gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch! Sprechen Sie uns hierzu jederzeit gerne an!
Gehen Sie in Pension oder haben Ihre vereinbarte Dienstzeit beendet, entfällt die beruflich bedingte Gefahr für Leib und Leben, so dass auch der Anspruch auf die freie Heilfürsorge entfällt.
Sehen Sie hier noch einmal die Vor- und Nachteile eines Soldaten mit Anspruch auf freie Heilfürsorge im Überblick:
- Übernahme aller medizinisch notwendigen Behandlungen durch den Dienstherrn
- Heilfürsorgeanspruch auch bei Beurlaubungen wie beispielsweise Elternzeit, Studium
- Absicherung bei privaten Auslandsaufenthalten, hier allerdings mit Höchstgrenzen
Nachteilig hingegen ist die Bindung an die truppenärztliche Behandlung. Sie sind demnach gezwungen, den jeweils für Sie zuständigen Truppenarzt aufzusuchen, auch dann, wenn Sie nicht das notwendige Vertrauen in ihn setzen.
Einen zivilen Arzt dürfen Sie nur dann aufsuchen, wenn Ihnen privat sofort ein behandlungsbedürftiger Notfall ereilt oder mit vorhergehender Zustimmung des Truppenarztes, welcher Ihnen eine entsprechende Überweisung ausstellen muss. Anderenfalls kann keine Kostenübernahme durch den Dienstherrn erfolgen und Sie müssen etwaige Kosten aus eigener Tasche tragen.