Das ist die Beihilfe für Beamte und Beamtenanwärter
Wie erwähnt handelt es sich bei der Beihilfe für Beamte um eine Leistung des Dienstherrn, die dieser für Aufwendungen in Gesundheitsfragen leistet. Wie hoch die Beihilfe ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Relevant sind dabei vor allem:
- Ihr Dienstherr (Kommunalbeamter, Landesbeamter, Bundesbeamter etc.)
- Das Bundesland in dem Sie beschäftigt sind
- Ihr Familienstand
Das Problem dabei ist, dass die genaue Höhe der Beihilfe gesetzlich im Beamtengesetz geregelt ist. Doch in Deutschland ist Beamtenrecht für die jeweiligen Bundesländer Ländersache. Das bedeutet, dass jedes Bundesland sein eigenes Beamtengesetz hat. Da es aber auch Bundesbeamte gibt (zum Beispiel Beamte der Bundesagentur für Arbeit), gibt es auch ein Bundesbeamtengesetz. Für Beamte der Kommunen gilt jeweils das Landesbeamtengesetz ihres Bundeslandes.
Dennoch kann man relativ allgemeine Aussagen zur Höhe der Beihilfe machen. Denn in den meisten Bundesländern und im Bund gelten hier sehr ähnliche Werte. In den meisten Fällen gilt, dass Sie als Beamter die folgenden Beihilfeansprüche haben:
- Alleinstehende oder verheiratete Beamte mit maximal einem Kind - 50 %
- Beamte mit zwei Kindern oder mehr - 70 %
- Beihilfeberechtigte Kinder eines Beamten - 80 %
- Beihilfeberechtigte Ehepartner - 70 %
Auch als Witwe oder Witwer eines Beamten bzw. als Halb- oder Vollwaise eines Beamten besteht unter gewissen Voraussetzungen ein Anspruch auf Beihilfe.
Als beihilfeberechtigter Beamter erhalten Sie nach einer ärztlichen Behandlung die Rechnung Ihres Arztes, die Sie dann bei der Beihilfe einreichen. Der oben genannte Prozentsatz aller beihilfefähigen Kosten wird Ihnen dann von Seiten Ihres Dienstherrn erstattet. Für die Differenz brauchen Sie eine beihilfekonforme Krankenversicherung für Beamte.