Was genau ist die freie Heilfürsorge für Soldaten?
Als Soldat leisten Sie Besonderes für Ihr Land. Dabei riskieren Sie auch Leib und Leben. Dementsprechend ist Ihr Dienstherr auch verpflichtet, Ihnen in Sachen Gesundheitsversorgung bestmögliche Leistungen zur Verfügung zu stellen. Das Soldaten der Bundeswehr einen Anspruch auf freie Heilfürsorge haben bedeutet in erster Linie, dass Soldaten der Bundeswehr während des aktiven Dienstes keine weitere Krankenversicherung benötigen. Anstelle dessen übernimmt der Dienstherr die Kosten für alle notwendigen Behandlungen sowie alle Arzneimittel und Ähnliches.
Damit das funktioniert, beschäftigt der Bund zahlreiche Ärzte, die ebenfalls im Soldatenverhältnis stehen. So werden die hohen Kosten für die freie Heilfürsorge reduziert. Sie müssen also für jede Behandlung erst einmal zum diensthabenden Truppenarzt. Können die Ärzte der truppenärztlichen Versorgung eine Behandlung nicht selbst durchführen und überweisen Sie deshalb an einen zivilen Arzt, werden die Kosten für diese Fremdbehandlung auch von Ihrem Dienstherrn getragen.
Es gibt in der freien Heilfürsorge allerdings einige Lücken. Um diese zu füllen, müssen sich auch Soldaten entsprechend absichern. Zu diesen Lücken gehören beispielsweise:
- Unter die freie Heilfürsorge fallen weder Zahnbehandlungen, Sehhilfen oder die Kosten für eine Behandlung im Ausland. Soldaten sollten sich in diesen Bereichen zusätzlich absichern, da sie meist einen Anspruch auf Beihilfe für die Aufwendungen haben, die nicht über die freie Heilfürsorge gezahlt werden.
- Die truppenärztliche Versorgung schließt keine Pflegeversicherung ein. Da Sie, um freie Heilfürsorge zu erhalten, aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten müssen, sind Sie auch kein Mitglied mehr in der gesetzlichen Pflegekasse. Das wiederum bedeutet, dass Sie eine private Pflegepflichtversicherung zum Beispiel bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus abschließen müssen.