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DBV Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus Absicherung durch eine Pflegevorsorge

Absicherung durch eine Pflegevorsorge

Pflegebedürftigkeit ist ein Problem, das tatsächlich jeden betreffen kann. Im Dezember 2019 waren 4,13 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). Zu einer solchen Pflegebedürftigkeit kann es sowohl durch eine schwere Erkrankung, als auch durch einen Unfall kommen. Doch auch mit zunehmendem Alter werden viele Menschen im Laufe der Zeit pflegebedürftig. Durch die im Durchschnitt immer weiter ansteigende Lebenserwartung der Menschen brauchen auch immer mehr ältere Menschen eine gewisse Pflege, um den Alltag sicher zu meistern.
 
Unabhängig davon, ob eine Pflegebedürftigkeit nach einer Erkrankung, einem Unfall oder aufgrund des Alters auftritt: Abstriche bei der Lebensqualität bzw. bei Ihrem Lebensstandard möchten Sie sicherlich auch in dieser Situation nicht machen. Doch leider geschieht genau das häufig – allein aufgrund des geminderten Einkommens, wenn Sie in Ihrem Berufsleben nicht mehr in der Lage sind, Ihrem Beruf als Soldat nachzugehen. Damit Sie auch im schlimmsten Fall hinreichend abgesichert sind, sollten Sie rechtzeitig vorsorgen.
 
Mit einer Pflegevorsorge für Soldaten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus bieten wir Ihnen die Möglichkeit, für jeden Fall einer Pflegebedürftigkeit rechtzeitig bestmöglich vorzusorgen.

Wann ist man eigentlich pflegebedürftig im Sinne des Gesetzgebers?

Das Pflegesystem in Deutschland wurde durch die letzte Pflegereform im Jahr 2017 komplett verändert. Die Reform sollte die zuletzt recht groß gewordenen Lücken zwischen dem längst veralteten Pflegesystem und den tatsächlichen Bedürfnissen pflegebedürftiger Person schließen. Teilweise ist dies gelungen - leider jedoch nicht vollständig. Seit 2017 sind diese Lücken wieder zunehmend gewachsen. Ein großer Vorteil des neuen Systems mit seinen Pflegegraden ist allerdings erhalten geblieben: Es kommt zu einer deutlich realistischeren Einschätzung von notwendigen Pflegegeldern und der tatsächlichen Pflegebedürftigkeit einer Person.

Ob jemand nun tatsächlich pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes ist, bedarf der Prüfung durch einen nach dem Gesetz zuständigen Träger für die Gewährung von Pflegegeld. Inwieweit eine Pflegebedürftigkeit aus Sicht der gesetzlichen Pflegeversicherung vorliegt, entscheidet der zuständige ärztliche Dienst. Dieser stuft den Antragsteller in einen der 5 Pflegegrade ein. Diese sind wie folgt definiert:

  • Grad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Grad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Grad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Grad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Grad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Dabei erfolgt heute keine Prüfung des Zeitaufwandes der Pflege mehr – sicherlich der größte Unterschied, zu dem vor dem Jahr 2017 geltenden Recht in Sachen Pflegebedarf. Vielmehr wird der tatsächliche körperliche und geistige Gesundheitszustand ermittelt. Dieser führt schließlich zur entsprechenden Eingliederung in einen der 5 Pflegegrade.

Ausschlaggebend ist hierbei die Frage, wie groß die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit der betroffenen Person durch die Erkrankungen tatsächlich ist. Als Selbstständigkeit sind dabei die normalen Tätigkeiten des täglichen Lebens definiert. Dazu zählen Dinge wie:

  • Körperhygiene
  • Putzen
  • Kochen
  • Wäsche waschen
  • Einkaufen
  • Etc.

Welche Leistungen trägt die gesetzliche oder die private Pflegeversicherung?

Als Soldat sind Sie in der Regel in der privaten Pflegeversicherung versichert. Anders als die private Krankenversicherung im Bezug zur gesetzlichen Krankenversicherung, ist die private Pflegeversicherung mit der gesetzlichen Pflegeversicherung weitgehend gleichgeschaltet. Demzufolge kommen Sie auch als Soldat aus Ihrer privaten Pflegeversicherung lediglich in den Genuss der normalen Pflegeleistungen.

Die Höhe der Pflegegeldzahlungen richtet sich seit 2017 nach dem zugewiesenen Pflegegrad. Dabei werden die folgenden Leistungen gewährt:

  • Bei Grad 1: 125 Euro für ambulante, 125 Euro für stationäre Pflegeleistungen
  • Bei Grad 2: 698 Euro für ambulante, 770 Euro für stationäre Pflegeleistungen
  • Bei Grad 3: 1.298 Euro bei ambulanten und 1.262 Euro bei stationären Leistungen
  • Bei Grad 4: 1.612 Euro bei ambulanten Pflegeleistungen und 1.775 Euro für stationäre Dienstleistungen im Pflegebereich
  • Bei Grad 5: 1.995 Euro für ambulante und 2.005 Euro für stationäre Pflegeleistungen

Als Soldat im Ruhestand haben Sie Anspruch auf Beihilfe. Hier tritt die Beihilfe an die Stelle der klassischen Pflegeversicherung. Dabei können Sie nur in den seltensten Fällen die tatsächlichen Kosten der notwendigen Pflege komplett durch die Leistungen der Beihilfe oder der Pflegekasse bezahlen. Vor allem dann, wenn betreutes Wohnen oder gar die Pflege in einem entsprechenden Heim erforderlich wird.

Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Sie im Alter Ihre Pension nicht zum Großteil für die notwendige Pflege ausgeben müssen oder, dass Ihre Kinder womöglich für die Bezahlung Ihres Heimplatzes zur Kasse gebeten werden, sollten Sie frühzeitig vorsorgen. Beispielsweise mit einer der passenden Lösungen in Sachen Pflegevorsorge für Soldaten, die Ihnen unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus anbieten können.

Dank der DBV Pflegevorsorge Vario besser abgesichert

Unsere Versicherungslösung Pflegevorsorge Vario für Soldaten unterstützt Sie bei der Bewältigung des Alltags im Alter oder im Pflegefall aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls. Dabei werden die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung an den richtigen Stellen optimiert.

Einer der größten Vorteile der Pflegevorsorge für Soldaten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus ist der Umstand, dass Sie hier keine Warte- oder Karenzzeit in Kauf nehmen müssen. Wenn Sie nach dem Abschluss Ihrer Versicherung zu einem Pflegefall werden, können Sie unmittelbar Leistungen in Anspruch nehmen.

UNSER TIPP

Je früher Sie sich für eine entsprechende Absicherung entschließen, desto günstiger fallen Ihre Beiträge aus. Das liegt daran, dass in jungen Jahren die Gefahr des Eintritts einer Pflegebedürftigkeit deutlich geringer ist. Damit können durch Ihre Beiträge jetzt Ansparungen vorgenommen werden, um Ihre Leistungen später entsprechend tragen zu können. Deshalb fallen die Beiträge bei einem frühzeitigen Versicherungsabschluss durchgehend geringer aus, als im Fall eines Versicherungsabschlusses in späteren Jahren.

So sieht das monatliche Pflegegeld im Leistungsfall aus

In der Pflegevorsorge für Soldaten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus haben Sie drei verschiedene Varianten zur Auswahl:

  • Basis: Wir leisten, wenn Sie in einen der Pflegegrade 4 oder 5 eingruppiert werden.
  • Komfort: Wir leisten bereits ab einem Pflegegrad von 3; 4 und 5 sind ebenfalls versichert.
  • Premium: Alle Pflegegrade von 1 bis 5 sind versichert.

Die genaue Höhe des monatlichen Pflegegeldes legen Sie selbst beim Vertragsabschluss fest. Die niedrigste mögliche Summe liegt bei 100 Euro im Monat. Als Maximum kann die Summe des nächsthöheren Pflegegrades abgesichert werden. Das von der DBV ausgezahlte Pflegegeld ist übrigens nicht zweckgebunden. Das heißt, die ausgezahlten Summen stehen Ihnen frei zur Verfügung.

Weitere Leistungen Ihrer DBV Vario Pflegevorsorge

Die Pflegevorsorge für Beamte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus bietet neben dem klassischen aufstockenden Pflegegeld auch noch verschiedene weitere Leistungen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Da sich die Pflegekosten laufend erhöhen, können Sie in Ihrem Vertrag eine sogenannte Dynamik einbauen. Durch sie erhöht sich das vereinbarte Pflegegeld alle drei Jahre und bis zum 71. Geburtstag um 10 Prozent – ohne erneute Gesundheitsprüfung. Selbst wenn zwischenzeitlich der Pflegefall eintritt, erhalten Sie die Erhöhungen weiterhin bis zur versicherten Höchstgrenze.
  • Wenn der Pflegefall eintritt, müssen Sie ab dem Pflegegrad 4 keine Beiträge mehr in die Pflegevorsorge der DBV einzahlen.
  • Das Pflegegeld kann ohne erneute Gesundheitsprüfung auf Antrag erhöht werden, wenn Sie jünger als 71 Jahre sind und noch keine Leistungen der Pflegevorsorge benötigen. Die Erhöhung ist auf 500 Euro begrenzt. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, zusätzliche Pflegegrade zu versichern und damit Ihren Vertrag zu „upgraden“.
  • Soldaten können die Leistungen der Pflegevorsorge VARIO auch im europäischen Ausland in Anspruch nehmen.
  • Sie profitieren online von den zahlreichen Informationsangeboten der AXA Gruppe. Unter anderem können Sie sich unter www.pflegewelt.axa.de über Tipps für Ihre Gesundheit oder wichtige Hinweise für den Pflegefall informieren. Auch finden Sie hier ein „Pflegelexikon“, in dem die wichtigsten Begriffe zur Pflege und der Vorsorge erklärt werden. Schauen Sie doch einmal vorbei!

Wir stehen Ihnen gern zur Seite

Sie sind auf der Suche nach der passenden Lösung in Sachen Pflegevorsorge für Soldaten? Gern stehen Ihnen unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus zur Seite und helfen Ihnen bei all Ihren Fragen.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Tänzer & Tänzer oHG
Nordparkstraße 30
03044 Cottbus
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