DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus über die Heilfürsorge für Soldaten

Soldaten haben während des aktiven Dienstes Anspruch auf die sogenannte freie Heilfürsorge, die auch unter der Bezeichnung der „unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung“ bekannt ist. Sie ist eine freiwillige und kostenfreie Leistung des Dienstherrn an Soldaten. In diesem Beitrag wollen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus Ihnen alles Wissenswerte über die Heilfürsorge näherbringen.

Heilfürsorge für Soldaten: Die Grundlagen

Generell können Sie als Soldat auf Zeit und Berufssoldat die Heilfürsorge des Dienstherrn in Anspruch nehmen und benötigen damit keine weitere Krankenversicherung. Freiwillige Wehrdienstleistende sind davon jedoch ausgeschlossen. Zudem ersetzt die Heilfürsorge bei Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten die gesetzliche Versicherungspflicht.

Natürlich steht es Ihnen als Soldat jederzeit frei selbst zu entscheiden, ob Sie die Heilfürsorge in Anspruch nehmen möchten oder sich privat oder gesetzlich selbst abzusichern. Bedenken Sie aber, dass Sie damit auch die monatlichen Beiträge selbst tragen müssen. Die Heilfürsorge bekommen Sie als Soldat hingegen unentgeltlich. Heilfürsorge erhalten Sie während des gesamten Dienstes. Sie erlischt bei Soldaten auf Zeit mit dem Ausscheiden nach sechs oder 12 Jahren und bei Berufssoldaten mit dem Eintritt in den Ruhestand.

In die Heilfürsorge eingeschlossen sind alle Leistungen im Krankheitsfall, die notwendig sind, um die Dienstfähigkeit wieder herzustellen. Die Behandlungen werden dabei ausschließlich von Ärzten der Bundeswehr und in Bundeswehr-eigenen Krankenhäusern durchgeführt. Der Gang zu einem zivilen Arzt ist nur in Ausnahmefällen, wie nach einer Überweisung des Truppenarztes, möglich.

Solange Sie als Soldat Anspruch auf Besoldung haben, beziehen Sie auch Heilfürsorge. Auch bei Elternzeit oder im Urlaub erhalten Sie die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung weiter, jedoch müssen Sie beim Aufenthalt im Ausland beachten, dass die anfallenden Behandlungskosten nur bis zur Höhe der im Inland anfallenden Beträge erstattet werden. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus raten Ihnen daher dazu eine Auslandreise-Krankenversicherung abzuschließen.

Die Kostenübernahmen im Rahmen der freien Heilfürsorge

Unter die freie Heilfürsorge für Sie als Soldat fallen alle Behandlungen, die notwendig sind, um Ihre Dienstfähigkeit wiederherzustellen. Hier gibt es jedoch einige Gesetze und Verordnungen, die diese Maßnahmen genau regeln. Diese sind den Verwaltungsvorschriften zum Bundesbesoldungsgesetz (BbesG) und der Bundeswehr-Heilfürsorgeverordnung (BwHfV) verschriftlicht.

Zusammenfassend lässt sich an dieser Stelle sagen, dass alle Behandlungen darunterfallen, die medizinisch notwendig sind und damit von der Beihilfe übernommen werden. Das bedeutet Sie als Soldat müssen nicht direkt krank oder dienstunfähig sein, sondern können auch bei Verdacht zu einem Truppenarzt gehen. Möchten Sie Behandlungen durchführen lassen, die spezielle Anforderungen mit sich bringen, wie zum Beispiel Leistungen, die von einem Orthopäden geleistet werden, kann eine Überweisung erfolgen. Auch hierfür übernimmt die Heilfürsorge die Kosten. Ein Krankenhaus ohne Rücksprache mit dem Truppenarzt aufsuchen, ist jedoch nur im Notfall.

Ferner übernimmt der Dienstherr im Rahmen der Heilfürsorge für Soldaten nicht nur die üblichen medizinischen Behandlungen, sondern auch gesonderte Leistungen wie eine künstliche Befruchtung.

Nur unter bestimmten Voraussetzungen wird die freie Heilfürsorge auch ohne Anspruch auf Besoldung gewährt. Unter diese Voraussetzungen fallen:

  • Während eines Betreuungs- oder Erziehungsurlaubs oder wegen einer Freistellung in der Elternzeit.
  • Aufgrund eines internen Aufstiegs (Ausbildung oder Studium innerhalb der Bundeswehr)
  • Bei einer Beurlaubung zum Studium bei Offizier-Anwärtern im Sanitätsdienst.

Selbst im Ausland haben Sie als Soldat Anspruch auf Heilfürsorge. Jedoch nur mit bestimmten Einschränkungen. Es werden nur die Kosten übernommen, die die Kosten für die medizinisch notwendige Behandlung im Inland nicht übersteigen. Sollte es doch dazu kommen, müssen Sie die Mehrkosten aus eigener Tasche zahlen oder schließen im Vorfeld eine kostengünstige Auslandskrankenversicherung bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus ab.

Heilfürsorge nach der aktiven Dienstzeit von Soldaten

Sobald ein Soldat auf Zeit oder Berufssoldat aus dem aktiven Dienst ausscheidet, fällt damit auch der Anspruch auf freie Heilfürsorge weg. Bei Berufssoldaten ist dieser Zeitpunkt der Eintritt in den Ruhestand und bei Soldaten auf Zeit nach 6 oder 12 Jahren.

Sie als ausgeschiedene Soldaten auf Zeit erhalten sogenannte Übergangsgebührnisse. Hier beträgt der Beihilfesatz 70 %. Sobald diese Übergangsgebührnisse wegfallen, erlischt auch der Anspruch auf Beihilfe und Sie müssen sich selbst absichern, sollten Sie nicht bei einem anderen Dienstherrn oder aufgrund von einem erneuten Dienstverhältnis wieder einen Anspruch auf Beihilfe haben.

Wenn Sie als Berufssoldaten in den Ruhestand versetzt werden, erhalten Sie 70 % in Form von Beihilfe und müssen die Restkosten in Höhe von 30 % über die private und beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus absichern. Diese erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

Beihilfe statt Heilfürsorge für Soldaten: So funktioniert sie

Nach dem aktiven Dienst bekommen Soldaten Beihilfe. Diese ist bei den meisten Beamten gleich. Nur einige Ausnahmen, wie zum Beispiel Polizisten, haben jetzt noch Anspruch auf freie Heilfürsorge. Bei der Beihilfe werden nur anteilig Kosten für den Krankheitsfall übernommen. Die prozentual gemessene Beihilfe beträgt bei nahezu allen Soldaten 70 % der Behandlungskosten. Die Behandlung kann zudem wieder bei einem zivilen Arzt erfolgen. Von diesem bekommen Sie eine Rechnung und gehen zunächst in Vorkasse. Danach reichen Sie alle Beläge und Formulare bei den zuständigen Beihilfestellen ein.

Für in den Ruhestand versetzte Berufssoldaten ist das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen zuständig und ehemalige Soldaten auf Zeit, die Übergangsgebührnisse erhalten, wenden sich an das Bundesverwaltungsamt.

Die Anwartschaft und beihilfekonforme private Krankenversicherung für Soldaten

Gehen Sie nun vom aktiven Dienst in den Ruhestand, erhalten Sie bei Übergang in die private Krankenversicherung alle beim Abschluss der Anwartschaft festgelegten Konditionen. Damit ist es möglich im Alter von 60 Jahren noch von der guten Gesundheit im Alter von 20 Jahren zu profitieren. Weil Sie mit der privaten Krankenversicherung für Soldaten nur 30 % der Kosten abdecken müssen, wird diese als beihilfekonforme Krankenversicherung bezeichnet.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Gerne informieren wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus Sie über Ihre Möglichkeiten als Soldat, damit Sie weiterhin bestens abgesichert sind.

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