DBV Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus Soldaten auf Zeit

Werdegang für Soldaten – Soldaten auf Zeit

Bei der Bundeswehr gibt es verschiedenste Soldatengruppen. Diese unterscheiden sich in Bezug auf ihre Ansprüche auf Versorgung teils erheblich voneinander. Tatsächlich lassen sich Soldaten in drei Gruppen unterteilen:

  • Wehrdienstleistende
  • Soldaten auf Zeit
  • Berufssoldaten

Im vorliegenden Artikel wollen wir uns einmal näher mit der Versorgung für Soldaten auf Zeit befassen. Darüber hinaus zeigen wir Ihnen einige interessante Versicherungslösungen, die Sie als Soldat auf Zeit auf jeden Fall einmal näher ins Auge fassen sollten. Gern stehen Ihnen an dieser Stelle unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus beratend zur Seite.

Die Grundlagen der Versorgung für Soldaten auf Zeit

Auf einen Blick zusammengefasst

Wir zeigen Ihnen an dieser Stelle auf einen Blick kurz zusammengefasst, welche Leistungen Sie während des aktiven Dienstes und danach von Ihrem Dienstherrn erwarten dürfen.

Diese Ansprüche haben Sie im aktiven Dienst

  • Anspruch auf Besoldung
  • Freie Heilfürsorge als umfassende Gesundheitsversorgung
  • Weitere Zuschläge und Ausgleichszahlungen wie beispielsweise:
  • Sie erhalten eine sogenannte Reisebeihilfe oder eine Erstattung der Fahrkosten, wenn Sie mehr als 30 Kilometer von Ihrem Wohnort entfernt wohnen und regelmäßig (einmal pro Woche) zu Ihrer Familie fahren.
  • Als Soldat in Uniform haben Sie die Möglichkeit, alle Züge im Nah- und Fernverkehr kostenfrei zu nutzen. Fahrtkosten werden allerdings nur erstattet, wenn sie auch tatsächlich angefallen sind.
  • Bei einem Einsatz oder einer dienstlichen Verwendung im Ausland erhalten Sie tägliche Zuschläge, die sich nach dem individuellen Risiko im jeweiligen Land richten. Der höchste Zuschlag beträgt 110 Euro pro Diensttag.
  • Wenn Sie auf Überweisung des Truppenarztes zu einem zivilen Arzt gehen, werden die Kosten in voller Höhe vom Dienstherrn erstattet. Einen Eigenanteil oder eine Selbstbeteiligung gibt es nicht.

Diese Ansprüche haben Sie nach dem Ende des aktiven Dienstes

Auch nach dem aktiven Dienst enden Ihre Ansprüche nicht von heute auf morgen vollständig. Diese werden erst nach und nach abgebaut. Auch wenn kein Anspruch auf Besoldung mehr besteht – die Art der Ansprüche verschiebt sich nach und nach hin zu Leistungen und Ausgleichszahlungen. Welche Ansprüche Sie konkret haben, richtet sich auch nach der Dauer Ihrer Zugehörigkeit zur Bundeswehr. Zu den klassischen Leistungen nach dem Ende des aktiven Dienstes gehören die folgenden:

  • Ihnen stehen nach dem Ausscheiden sogenannte Übergangsgebührnisse zu. Sie werden maximal für 60 Monate gewährt und betragen 75 Prozent der letzten Dienstbezüge. Die Dauer der Leistungen ist gestaffelt, die Maximaldauer von 60 Monaten wird bei einer Dienstzeit von 12 oder mehr Jahren erreicht.
  • Ebenfalls zur Versorgung von Soldaten auf Zeit gehören die Ausgleichsbezüge. Sie kommen zum Tragen, wenn Sie ein anderes Arbeitsverhältnis oder eine Ausbildung im öffentlichen Dienst beginnen, bei der Sie weniger als die Höhe der Übergangsgebührnisse verdienen. Durch die Ausgleichsbezüge wird Ihr neues Gehalt bis zur 75-Prozent-Grenze „aufgefüllt“.
  • Sie haben als Zeitsoldat die Möglichkeit, einen sogenannten Eingliederungsschein zu beantragen. Er ermöglicht Ihnen, einen garantierten Ausbildungsplatz im öffentlichen Dienst zu erhalten.
  • Ehemalige Soldaten auf Zeit erhalten nach dem Ausscheiden aus dem Dienst Beihilfe in Höhe von 70 Prozent, die die freie Heilfürsorge für die Zeit der Übergangsgebührnisse ersetzt. Erhalten Sie zum Beispiel für vier Jahre Übergangsgebührnisse, besteht auch der Anspruch auf Beihilfe für vier Jahre. Zudem erhalten Sie eine einmalig ausgezahlte Übergangsbeihilfe, für die ein Steuerfreibetrag von 10.800 Euro gilt.

Diese Versicherungslösungen sind ein wichtiger Bestandteil einer guten Absicherung für einen Soldaten auf Zeit

Neben den Ansprüchen, die Sie gegen Ihren Dienstherrn haben, sollten Sie auch einige Bereiche durch eine zusätzliche private Versicherungslösung absichern. Da wären beispielsweise die folgenden Punkte:

  • Zur Versorgung für Soldaten auf Zeit gehört die Kranken- und Pflegeversicherung. Die Pflegeversicherung benötigen Sie bereits während des aktiven Dienstes, die Krankenversicherung wird erst nach dem Ausscheiden aus dem Dienst verpflichtend. Denn: Die Beihilfe übernimmt nur 70 Prozent der Arztkosten, den Rest müssen Sie selbst versichern.
  • Mit einer kleinen Anwartschaft der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus sichern Sie sich das Recht, nach Ablauf Ihrer Dienstzeit zu festen Bedingungen in die private und beihilfekonforme Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Je nach Anwartschaft (klein oder groß) werden Alter und Gesundheitszustand „konserviert“ und später der Berechnung der PKV-Beiträge zu Grunde gelegt.
  • Eine Dienstunfähigkeitsversicherung entschädigt Sie mit einer monatlichen Rente, wenn Sie dienstunfähig werden. Dienstunfähig sind Sie immer dann, wenn Sie für eine Verwendung bei der Bundeswehr nicht mehr geeignet sind.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Natürlich bietet die DBV auch weitere interessante Versicherungslösungen für Soldaten. Welche das genau sind und wie Sie persönlich davon profitieren können, klären wir gern in einem persönlichen Gespräch. Ihre Berater der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus stehen Ihnen dazu gern zur Verfügung.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Tänzer & Tänzer oHG
Nordparkstraße 30
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