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DBV Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus Freie Heilfürsorge

Freie Heilfürsorge

Als Feuerwehrbeamter ist Ihr öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis von gegenseitigen Rechten sowie Pflichten geprägt. Sie besitzen gegenüber Ihrem Dienstherrn eine Dienst- sowie Treuepflicht. Hierfür besitzt Ihr Dienstherr Ihnen gegenüber gewisse Fürsorgepflichten. Dieser muss für Ihre Besoldung sowie lebenslange Alimentation sorgen. Weiterhin besitzt Ihr Dienstherr eine umfängliche Krankenfürsorgepflicht Ihnen gegenüber, welche er erfüllen muss. Es liegt im Ermessen des Dienstherrn, wie er seiner Pflicht nachkommt. Hierzu besitzt er zwei unterschiedliche Möglichkeiten. Die Krankenfürsorgepflicht kann im Wege der Beihilfe als Unterstützung geleistet werden. Dabei erhalten Sie eine Erstattung der anteiligen erstattungsfähigen Kosten. Hinsichtlich der verbleibenden Kosten sind Sie zum Abschluss einer Restkostenversicherung verpflichtet.

Weiterhin besitzt Ihr Dienstherr die Möglichkeit, die Krankenfürsorgepflicht im Wege der freien Heilfürsorge zu gewähren. Dabei werden Ihre Gesundheitskosten durch Ihren Dienstherrn vollumfänglich übernommen. Eine separate Versicherung ist somit nicht notwendig. Speziell jenen Berufsgruppen, welche risikoreiche Dienste verrichten, wird die freie Heilfürsorge gewährt. Im Außendienst tätige Feuerwehrbeamte setzen bei der Arbeit täglich ihr Leben aufs Spiel. Deshalb kann diesen auch keine Beihilfe gewährt werden. Denn der Abschluss einer Restkostenversicherung wäre mit extrem hohen Versicherungsbeiträgen verbunden. Die Kosten würden aufgrund der Risikozuschläge enorm in die Höhe steigen.
Die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus sowie die freie Heilfürsorge besitzen einen vollkommen verschiedenen Leistungsumfang. Der Leistungskatalog ist ungefähr identisch mit demjenigen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kosten medizinischer Behandlungen werden Ihnen im Krankheitsfalle ersetzt. Ebenso werden Ihnen die Behandlungskosten für einen Zahnarztbesuch ersetzt. Weiterhin ersetzt die Heilfürsorge eventuell anfallende Kosten einer stationären Behandlung im Krankenhaus. Für medizinisch notwendige Rehabilitations-Maßnahmen sowie ambulante ärztliche Versorgung oder anderweitige Versorgungsmaßnahmen gilt das gleiche.

Die Versorgung von Feuerwehrbeamten in Deutschland ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Allerdings wird Beamten auf Widerruf während der Ausbildung zum Feuerwehrbeamten in sämtlichen Bundesländern freie Heilfürsorge gewährt. Nach Beendigung der Ausbildung wird der Heilfürsorgeanspruch bei einer Tätigkeit ausschließlich im Innendienst in einen Beihilfeanspruch umgeändert. Der Anspruch auf freie Heilfürsorge endet, sobald Sie als Feuerwehrbeamter in den Ruhestand eintreten. Ab diesem Zeitpunkt erhalten Feuerwehrbeamte Beihilfe. Durch diese Umstellung erfolgen einige Änderungen. Als Feuerwehrbeamter sollten Sie sich daher frühestmöglich mit den auftretenden Änderungen befassen. Gerne stehen Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus für Auskünfte, auch zum Thema optimale Vorsorge- sowie Versicherungslösungen oder für Informationen zum Thema öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, zur Verfügung.

Die freie Heilfürsorge und deren Leistungen

Feuerwehrbeamte, welche Anspruch auf freie Heilfürsorge besitzen, können Sachleistungen medizinischer Natur in Anspruch nehmen. Dadurch ist ein unmittelbarer Anspruch auf ärztliche oder auch zahnärztliche Behandlungen gewährleistet. Ihr Dienstherr übernimmt die durch derartige Behandlungen anfallenden Kosten vollständig. Das Expertenteam der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus steht Ihnen für weitere Auskünfte sowie den Umfang des Leistungskataloges gerne zur Verfügung.

Die freie Heilfürsorge sowie deren Nachteile

Der Versicherungsschutz für Feuerwehrbeamte mit Anspruch auf freie Heilfürsorge ist deutlich geringer als derjenige für Privatpatienten. Während Feuerwehrbeamte mit Beihilfeanspruch Mitglied in einer privaten Krankenversicherung werden können, besteht diese Möglichkeit für freie Heilfürsorge beziehende Feuerwehrbeamte nicht. Demnach sind Feuerwehrbeamte mit Anspruch auf freie Heilfürsorge gleichgestellt mit Mitgliedern gesetzlicher Krankenversicherungen. Erst dann, wenn Feuerwehrbeamte beihilfeberechtigt sind, können diese den ganzen Leistungsumfang privater Krankenversicherungen genießen. Dafür ist der Abschluss einer Restkostenversicherung allerdings notwendig.
Hierzu empfehlen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus ihre beihilfekonforme private Krankenversicherung. Mit dieser Restkostenversicherung erhalten Sie eine umfängliche Absicherung. Da Ihr Eintrittsalter zur Beitragsberechnung eine relevante Rolle spielt, werden Beiträge in hohem Alter oftmals recht hoch. Um dies zu umgehen, empfehlen die Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus bereits in jungen Jahren den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung. Damit sichern Sie sich für die Zukunft niedrigere Versicherungsbeiträge. Zudem erfolgt eine garantierte Aufnahme in die Krankenversicherung mit bestmöglichen Konditionen.

Weitere Informationen zur freien Heilfürsorge

Zusatzversicherungen der freien Heilfürsorge

Die Möglichkeit einer Leistungserweiterung ist bereits für Feuerwehrbeamte mit freier Heilfürsorge gegeben. Hierzu bieten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus interessante Zusatzversicherungen an. Diese bestehen aus einer Krankenhaustagegeldversicherung, Zahnzusatzversicherung, stationäre sowie ambulante Zusatzversicherung, Auslandsreiseversicherung oder einer Pflegezusatzversicherung. Hiermit ist eine individuelle Abstimmung Ihres Versicherungsschutzes an Ihre Wünsche sowie Bedürfnisse möglich.
 

Veränderungen durch den Ruhestand
 

Die Umwandlung des Anspruchs auf freie Heilfürsorge in einen Beihilfeanspruch kann viele Ursachen haben. Dies ist beispielsweise bei erfolgreichem Abschluss der Laufbahnprüfung der Fall. Es besteht die Möglichkeit, dass Sie ab der Ernennung zum Beamten auf Probe einen Anspruch auf Beihilfe erhalten. Weitere Ursache für Feuerwehrbeamte kann der Wechsel von einer risikobehafteten Tätigkeit im Außendienst zur risikofreieren Tätigkeit im Innendienst oder der Verwaltung sein.
Der Anspruch auf freie Heilfürsorge wird spätestens bei Versetzung in den Ruhestand in einen Beihilfeanspruch umgewandelt. Ab dann besitzen Sie einen 70-prozentigen Beihilfesatz. Hinsichtlich der verbleibenden 30 % ist der Abschluss einer Restkostenversicherung notwendig. Beamte können hierbei zwischen einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung wählen. Dabei sollten Sie berücksichtigen, dass Sie mit Wahl der gesetzlichen Krankenversicherung Ihren Beihilfeanspruch verlieren. Somit können Sie lediglich noch den geringen Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung nutzen. Daher ist die Wahl einer private Krankenversicherung ratsam. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus bietet mit der beihilfekonform privaten Krankenversicherung einen optimalen Versicherungsschutz.
 

Hierbei ist es ratsam, bereits als Beamter auf Widerruf entsprechende Vorsorge zu treffen. Somit können Sie künftige teure Beiträge vermeiden. Bestmögliche Konditionen zum späteren Versicherungseintritt können Sie sich mithilfe der Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus sichern.
 
Gerne stehen Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus für weitere Auskünfte unverbindlich zur Verfügung.
 

Wir beraten Sie gern

Gerne beantworten Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus weitere Fragen zum Thema Heilfürsorge.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Tänzer & Tänzer oHG
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