Lehrer im Beamtenverhältnis erhalten Beihilfe vom Dienstherrn. Diese deckt jedoch nur einen Teil der Pflegekosten ab. Den verbleibenden Anteil müssen Sie durch eine private Pflegepflichtversicherung für Lehrer & Referendare der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus selbst absichern.
Referendare sind hingegen häufig noch sozialversicherungspflichtig. Sie erhalten in dieser Phase keine Beihilfe. Das bedeutet: Für sie gelten gesonderte Regelungen, die einen eigenen Absicherungsbedarf begründen. Wer hier nicht rechtzeitig handelt, riskiert Lücken im Pflegeschutz.
Die Situation ändert sich mit der Verbeamtung auf Probe und später auf Lebenszeit. Jede Phase bringt andere Voraussetzungen. Genau deshalb ist eine frühzeitige und phasengerechte Beratung durch einen spezialisierten Partner so wichtig.