Anspruch auf Krankenfürsorge bei Beamten der Feuerwehr
Aufgrund des besonderen Dienstverhältnisses haben Sie als Feuerwehrbeamte Anspruch auf Fürsorge. Der Dienstherr kommt diesem Anspruch entweder in Form von Beihilfe oder der freien Heilfürsorge nach. Jedoch gibt diesbezüglich keine bundeseinheitlichen Regelungen. Die Anspruchsregelung hierfür obliegt jedem Bundesland mit eigenen Verordnungen und Gesetzen. In Brandenburg erhalten Sie als Beamte der Feuerwehr freie Heilfürsorge bis zum Ruhestand. Danach geht dieser Anspruch in Beihilfe über.
Freie Heilfürsorge für Beamte der Feuerwehr
Die Heilfürsorge ist vor allem für jene Beamten gedacht, die innerhalb des Dienstes Gesundheit und Leben riskieren. Für den Einsatz übernimmt der Dienstherr die Kosten bei Krankheit, Geburt, Pflege und für Vorsorgemaßnahmen in vollem Umfang. Die Leistungen sind dabei an denen einer gesetzlichen Krankenversicherung angelehnt. Daher benötigen Beamte der Feuerwehr während der Ausbildung oder als Beamte der Feuerwehr auf Lebenszeit keine weitere Krankenversicherung.
Erst ab dem Eintritt in den Ruhestand endet der Anspruch auf freie Heilfürsorge und geht in den Anspruch auf Beihilfe über. Hier wird nur noch ein Teil der Kosten bei Krankheit abgedeckt.
Beihilfe für Beamte der Feuerwehr
Der Dienstherr übernimmt bei Anspruch auf Beihilfe nur noch einen Teil der Aufwendungen. In Brandenburg liegt dieser bei 70 % der Kosten im Krankheitsfall. Die Restkosten müssen Sie als Beamte der Feuerwehr im Ruhestand mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung absichern. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus sind einer der wenigen ausgesuchten Anbieter, der Ihnen hierfür eine spezielle beihilfekonforme Krankenversicherung anbieten kann.
Bevor Sie in eine solche private Krankenversicherung aufgenommen werden können, müssen Sie eine Risikoprüfung durchlaufen. Hierbei wird Ihr Gesundheitszustand überprüft. Beantragen Sie als Feuerwehrbeamte erst bei Eintritt in die Pension die Aufnahme, kommt es im wahrscheinlichsten Fall zu hohen Risikozuschlägen oder Sie werden nur im Basistarif aufgenommen. Warum? Die vielen Dienstjahre haben unweigerlich Spuren hinterlassen und Ihren Gesundheitszustand beeinträchtigt. Eine private Krankenversicherung hat im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung das Recht Antragsteller abzulehnen, sollte die Risikobewertung zu hoch sein.
Die Beitragsermittlung für Sie als Beamte der Feuerwehr hängt vom Gesundheitszustand, Alter und dem gewählten Tarif ab. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich dieser nach Ihrem Einkommen.
§ 12 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) besagt, dass diese zumindest verpflichtet sind „alle Personen im sogenannten Basistarif aufzunehmen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind. Die Leistungen im Basistarif sind in Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Der Beitrag im Basistarif darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten.”