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DBV Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus Anwartschaftsversicherung

DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus über die Anwartschaftsversicherung für Beamte der Feuerwehr

Sie als Beamte der Feuerwehr haben mit der Anwartschaftsversicherung die Möglichkeit sich schon heute das Recht auf bestimmte Leistungen und die garantierte Aufnahme in die private Krankenkasse zu sichern. Bei Abschluss einer Anwartschaftsversicherung bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus wird zunächst Ihr Gesundheitszustand geprüft, der dann als Grundlage der späteren Beitragsberechnung herangezogen wird. Damit entfällt diese Prüfung bei dem tatsächlichen Eintritt in die private Krankenversicherung. Auch wenn Sie nach der Gesundheitsprüfung erkranken sollten, wird diese Erkrankung bei der Beitragsrechnung nicht mehr berücksichtigt.

Die Anwartschaftsversicherung ist keine Versicherung im klassischen Sinne. Daher besteht hiermit kein Schutz, die Leistungen erhalten Sie als Beamte der Feuerwehr erst bei der Umwandlung in eine Krankenversicherung.

Anspruch auf Krankenfürsorge bei Beamten der Feuerwehr

Aufgrund des besonderen Dienstverhältnisses haben Sie als Feuerwehrbeamte Anspruch auf Fürsorge. Der Dienstherr kommt diesem Anspruch entweder in Form von Beihilfe oder der freien Heilfürsorge nach. Jedoch gibt diesbezüglich keine bundeseinheitlichen Regelungen. Die Anspruchsregelung hierfür obliegt jedem Bundesland mit eigenen Verordnungen und Gesetzen. In Brandenburg erhalten Sie als Beamte der Feuerwehr freie Heilfürsorge bis zum Ruhestand. Danach geht dieser Anspruch in Beihilfe über.

Freie Heilfürsorge für Beamte der Feuerwehr

Die Heilfürsorge ist vor allem für jene Beamten gedacht, die innerhalb des Dienstes Gesundheit und Leben riskieren. Für den Einsatz übernimmt der Dienstherr die Kosten bei Krankheit, Geburt, Pflege und für Vorsorgemaßnahmen in vollem Umfang. Die Leistungen sind dabei an denen einer gesetzlichen Krankenversicherung angelehnt. Daher benötigen Beamte der Feuerwehr während der Ausbildung oder als Beamte der Feuerwehr auf Lebenszeit keine weitere Krankenversicherung.

Erst ab dem Eintritt in den Ruhestand endet der Anspruch auf freie Heilfürsorge und geht in den Anspruch auf Beihilfe über. Hier wird nur noch ein Teil der Kosten bei Krankheit abgedeckt.

Beihilfe für Beamte der Feuerwehr

Der Dienstherr übernimmt bei Anspruch auf Beihilfe nur noch einen Teil der Aufwendungen. In Brandenburg liegt dieser bei 70 % der Kosten im Krankheitsfall. Die Restkosten müssen Sie als Beamte der Feuerwehr im Ruhestand mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung absichern. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus sind einer der wenigen ausgesuchten Anbieter, der Ihnen hierfür eine spezielle beihilfekonforme Krankenversicherung anbieten kann.

Bevor Sie in eine solche private Krankenversicherung aufgenommen werden können, müssen Sie eine Risikoprüfung durchlaufen. Hierbei wird Ihr Gesundheitszustand überprüft. Beantragen Sie als Feuerwehrbeamte erst bei Eintritt in die Pension die Aufnahme, kommt es im wahrscheinlichsten Fall zu hohen Risikozuschlägen oder Sie werden nur im Basistarif aufgenommen. Warum? Die vielen Dienstjahre haben unweigerlich Spuren hinterlassen und Ihren Gesundheitszustand beeinträchtigt. Eine private Krankenversicherung hat im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung das Recht Antragsteller abzulehnen, sollte die Risikobewertung zu hoch sein.

Die Beitragsermittlung für Sie als Beamte der Feuerwehr hängt vom Gesundheitszustand, Alter und dem gewählten Tarif ab. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich dieser nach Ihrem Einkommen.

§ 12 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) besagt, dass diese zumindest verpflichtet sind „alle Personen im sogenannten Basistarif aufzunehmen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind. Die Leistungen im Basistarif sind in Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Der Beitrag im Basistarif darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten.”

Private Krankenversicherung für Beamte der Feuerwehr

Bei der privaten Krankenversicherung kommt das Äquivalenzprinzip zu tragen. Je nach individuellem Risiko von Ihnen als Beamte der Feuerwehr, Alter, Gesundheitszustand und den gewünschten Leistungen werden die Versicherungsbeiträge vereinbart. Dabei werden nur die Leistungen berechnet, die tatsächlich irgendwann benötigt werden.

Gehen Sie nun zum Arzt, erhalten Sie eine Rechnung und müssen diese zunächst selbst begleichen. Danach reichen Sie Formular, Rechnungen und Belege bei der zuständigen Beihilfestelle ein und erhalten als Feuerwehrbeamte im Ruhestand in Brandenburg 70 % der Kosten vom Dienstherrn erstattet.

Die restlichen Kosten in Höhe von 30 % übernimmt für Sie die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus. Dabei werden für die Leistungen die Kosten erstattet, die im Versicherungsumfang vereinbart wurden. Jedoch müssen diese mindestens den ambulanten und stationären Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.

Gesetzliche Krankenversicherung für Beamte der Feuerwehr

Sie als Beamte der Feuerwehr haben ebenso die Möglichkeit sich in der gesetzlichen Krankenversicherung abzusichern. Bedenken Sie hierbei aber, dass Sie die Beträge, anders als bei der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus, voll aus eigener Tasche zahlen müssen. Der Dienstherr gewährt hier keine Beihilfe.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie nicht in Vorkasse gehen, da alle Leistungen direkt mit dem Leistungserbringer abgerechnet werden. Somit erlischt der Anspruch auf Beihilfe für Sie als Beamte der Feuerwehr.

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind monatlich pauschal zu zahlen. Dabei ist es ganz egal, welche und ob Sie überhaupt Leistungen in Anspruch nehmen, denn bei dieser Versicherungsform gilt das Solidaritätsprinzip. Die Höhe des Einkommens bestimmt maßgeblich den Beitrag. Gesundheitszustand oder Alter spielen in dem Fall keine Rolle. Im Klartext bedeutet das, je mehr Sie als Beamte der Feuerwehr verdienen, desto höher fallen Ihre Beiträge bis zum Maximalbetrag aus.

Die Anwartschaftsversicherung für Beamte der Feuerwehr im Detail

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus raten Ihnen als Beamte der Feuerwehr dazu, so früh wie möglich eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Der ideale Zeitpunkt ist bereits zu Beginn Ihrer Ausbildung. So ist es möglich mit Eintritt in den Ruhestand problemlos privaten Versicherungsschutz zu genießen und das bei geringeren Beiträgen.

Ihr Gesundheitszustand wird direkt mit Abschluss der Anwartschaftsversicherung festgestellt und nicht erneut geprüft. Wandeln Sie die Anwartschaft in eine private Krankenversicherung um, dient dieser als Grundlage für die Beiträge.

Sollte sich Ihre Gesundheit im Laufe der Zeit verschlechtert haben, spielt das keine Rolle. Sie werden in jedem Fall in die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus aufgenommen. Ohne Wartezeiten profitieren Sie direkt von den starken Leistungen und erhalten nach Umwandlung den vollen Versicherungsschutz zu günstigen Konditionen. Gleiches gilt für beihilfeberechtigte Familienangehörige.

Sorgen Sie rechtzeitig vor! Bei uns lohnt es sich doppelt.

Entscheiden Sie sich als angehende Beamte der Feuerwehr für den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung innerhalb der ersten drei Monate nach Ausbildungsbeginn, so verzichten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus sogar ganz auf eine Gesundheitsprüfung.

Anwartschaftsversicherung ist nicht gleich Anwartschaftsversicherung

Bedenken Sie immer Folgendes bei einer Anwartschaftsversicherung:

  • Der festgehaltene Gesundheitszustand besteht für immer und dient bei Umwandlung von der Anwartschaft in den gewählten Tarif als Grundlage für die Beitragsberechnung.
  • Sie haben keine Wartezeiten bei der Aktivierung der Krankenversicherung, da diese bereits der Dauer der Anwartschaft angerechnet wird.
  • Es besteht kein Leistungsanspruch während der Anwartschaftsversicherung.
  • Eine Versicherung muss jeder für sich persönlich abschließen.

UNSER TIPP

Sollten Sie eine Anwartschaftsversicherung kündigen wollen, sollten Sie sich das besser zweimal überlegen. Sie als Beamte der Feuerwehr können diese nicht auf andere Versicherungsgesellschaften übertragen. Ein erneuter Abschluss beinhaltet eine erneute Gesundheitsprüfung und alle Altersrückstellungen, die Sie bei der großen Anwartschaft bereits bilden, gehen verloren.

Wir beraten Sie gern

Setzen Sie daher bei der Anwartschaftsversicherung bereits zu Beginn auf einen leistungsstarken Partner wie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus und sichern Sie sich als Beamte der Feuerwehr rechtzeitig die Aufnahme in die private Krankenkasse. Diese benötigen Sie in jedem Fall ab Eintritt in den Ruhestand. Vereinbaren Sie gleich einen unverbindlichen Beratungstermin. Wir freuen uns auf Sie!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Tänzer & Tänzer oHG
Nordparkstraße 30
03044 Cottbus
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