Sie als Beamter der Polizei haben in Ihrer Ausbildung und Probezeit in den meisten Bundesländern Anspruch auf freie Heilfürsorge. Wenn Sie verbeamtet sind, geht dieser Anspruch in den Anspruch auf Beihilfe über und so wird nur noch ein gewisser Anteil der Kosten im Krankheits-, Pflege-, Geburtsfall sowie für Vorsorgemaßnahmen von Ihrem Dienstherrn übernommen. Für die Restkosten müssen Sie als Beamter der Polizei mit Beihilfe eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung abschließen.
Mit der kleinen Anwartschaft der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus sichern Sie sich genau für diesen Fall frühzeitig den Eintritt in die private Krankenversicherung zu besonders guten Konditionen.
So ist der spätere Zugang zu der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus garantiert. Selbst wenn sich während der Laufzeit der kleinen Anwartschaft Ihr Gesundheitszustand verändern hat, hat das keinen Einfluss auf Ihre späteren Beiträge der privaten Krankenversicherung. Wenn hingegen bei Ihnen als Beamter der Polizei der Gesundheitszustand erst im höheren Alter berücksichtigt wird, müssen Sie eventuelle Risikozuschläge in Kauf nehmen oder sich mit der Absicherung im Basistarif begnügen. Dieser ist an die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gekoppelt, welche nach Ermessen des Gesetzgebers verändert werden können. Sie erhalten also nur die Regelversorgung bei deutlich höheren Beiträgen.
Vergessen Sie nicht, dass in den letzten Jahren erhebliche Kürzungen und Streichungen der Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung stattgefunden haben. Gleiches passiert im Basistarif. Sie als Beamter der Polizei wären bei einer ernsthaften Erkrankung und im hohen Alter, wo Sie eine umfassende Krankenversicherung benötigen, ohne eine Anwartschaft auf die Regelversorgung im Basistarif angewiesen. Sofern Sie als Beamter der Polizei Beihilfe in Anspruch nehmen möchten, lässt sich die Aufnahme in eine private Krankenversicherung nicht umgehen. Selbst in der gesetzlichen Krankenkasse würden Sie hohe Beiträge zahlen, da sich der Dienstherr bei dieser nicht beteiligt. Sie müssen die Kosten selbst tragen.