Die ersten Schritte im Beamtenverhältnis
Sie haben die Einstellungsprüfungen geschafft und sich gegen einen großen Pool an Mitbewerbern durchgesetzt? Nun ist es so weit, dass Sie Ihre Ernennungsurkunde als Beamte auf Widerruf erhalten. Mit dieser Ernennung sind Sie noch lange nicht am Ziel, sondern erst am Anfang Ihres Werdeganges. Denn als Beamte auf Widerruf können Sie praktisch zu jeder Zeit entlassen werden. Willkürliche Entlassungen sind dabei zwar untersagt – eine Entlassung aus dem Dienst gilt allerdings schon dann nicht als willkürlich, wenn der Dienstherr erhebliche Zweifel an einer dauerhaften Eignung geltend macht.
Anspruch auf Beihilfe – das gilt es zu beachten
Sie haben bereits in dieser Phase einen Anspruch auf Besoldung und auf Leistungen der Beihilfe. Diese ist für Beamte das Gegenstück zur gesetzlichen Krankenversicherung für Arbeitnehmer. Dabei ist die Beihilfe komplett anders gestaltet. Denn je nach Familienstand variiert Ihr Anspruch auf Beihilfe. Dabei wird ein Teil Ihrer Kosten der Krankheitsbehandlung und der Gesundheitsvorsorge durch Ihren Dienstherrn in Form der Beihilfe übernommen. Die Beihilfe hat allerdings ein deutlich breiteres Leistungsspektrum, als die gesetzliche Krankenversicherung. Daher können auch zahlreiche Behandlungen und Leistungen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht enthalten sind, über die Beihilfe abgerechnet werden.
Im Bereich der Beihilfe gelten für Beamte in der Regel die folgenden Leistungssätze:
- Weniger als zwei Kindern: 50 % der beihilfefähigen Kosten werden erstattet
- Zwei Kindern oder mehr: 70 % der beihilfefähigen Kosten werden erstattet
- Beamte im Ruhestand erhalten 70 % der beihilfefähigen Kosten erstattet
- Beihilfeberechtigter Ehepartner erhalten 70 % der beihilfefähigen Kosten erstattet
- Beihilfeberechtigtes Kind des Beamten erhält 80 % der beihilfefähigen Kosten erstattet
Wichtig ist dabei allerdings zu beachten, dass auch für Beamte die Pflicht zur Krankenversicherung in Deutschland besteht. Das bedeutet, dass Sie sich für den Differenzbetrag zwischen der Beihilfe und den tatsächlichen Kosten mit einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung absichern müssen. Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus helfen Ihnen gern dabei, die passende Versicherungslösung für Sie zu finden.
Die Dienstanfängerpolice – gerade für Beamte auf Widerruf eine sehr wichtige Absicherung
Die Dienstanfängerpolice der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus beinhaltet beispielsweise eine Dienstunfähigkeitsversicherung zu sehr günstigen Konditionen. Gerade in der Zeit als Beamte auf Widerruf sollten Sie sich auf jeden Fall gegen eine mögliche Dienstunfähigkeit absichern. Denn eine solche kann durch eine Erkrankung oder einen Unfall schneller auftreten, als man meinen mag.
Das Problem dabei: Während ein Beamte auf Lebenszeit mit einer Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand entlassen wird und hier zumindest (stark reduzierte) Altersruhegelder erhält, können Sie von Ihrem Dienstherrn im Fall einer Dienstunfähigkeit als Beamte auf Widerruf einfach aus dem Dienst entlassen werden. In diesem Fall würde Ihr Dienstherr Sie in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung nachversichern und Sie würden so gestellt, als wären Sie nie Beamte gewesen.
Da Sie als Beamte allerdings nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, hätten Sie in diesem Fall keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und würden damit aufgrund Ihrer Erkrankung und der damit verbundenen Arbeitsunfähigkeit ohne Einkommen dastehen. Damit wäre der Bezug sogenannter Hartz-IV-Leistungen nahezu vorprogrammiert. Mit der Dienstanfängerpolice der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus sichern wir Sie effektiv gegen eben dieses Risiko ab.
Andere wichtige Versicherungsleistungen in dieser Phase
Zu den wichtigsten Versicherungen in dieser Phase Ihrer Beamtenlaufbahn gehören sicherlich:
- private Kranken- und Pflegeversicherung
- Dienstunfähigkeitsversicherung
- Amts- und Diensthaftpflichtversicherung / Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
- Schlüsselverlustversicherung