Pflichtverletzungen im Außenverhältnis
Bei einer Pflichtverletzung im Außenverhältnis handelt es sich um ein Verhalten Ihrerseits, dass Sie als Beamter in Erfüllung einer hoheitlichen Aufgabe gegenüber einem Bürger oder einer Institution an den Tag gelegt haben. Dabei kann es zu verschiedenen Schäden gekommen sein. Handelt es sich ausschließlich um materielle Schäden, muss Ihr Dienstherr diese erst einmal tragen und kann anschließend prüfen, ob die Möglichkeit besteht, Sie im Rahmen der Amtshaftung in Regress zu nehmen.
Dafür müsste der Schaden Vorsätzlich oder grob fahrlässig von Ihnen verursacht worden sein. Sollte Ihr Dienstherr zu dem Schluss kommen, dass Sie zumindest grob fahrlässig gehandelt haben, können Sie, wenn Sie anderer Meinung sind, Ihr Recht nur vor Gericht durchsetzen. Wir helfen Ihnen dabei.