Diensthaftpflichtversicherung
Sie haben im Dienst einen Schaden bei einer anderen Person verursacht aufgrund dessen eine Schadensersatzforderung gegen Sie geltend gemacht wird? Wenn Sie diesen Schaden in Ausübung Ihres Dienstes verursacht haben, wird der Geschädigte als erstes an die Bundeswehr als Ihren Dienstherrn herantreten. Dieser hat dann die Möglichkeit, sich eventuell entstandene Schäden von Ihnen zurückzuholen.
Da Sie als Soldaten mit Waffen, scharfer Munition und anderen potenziell gefährlichen Dingen zu tun haben, kann es durchaus einmal zu einem erheblichen Schaden kommen. Die Kosten für den Schadenersatz können schnell Zehntausende Euro betragen. Um Sie vor solchen Forderungen zu schützen, benötigen Sie eine Diensthaftpflichtversicherung. Mit der Versicherungslösung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus sind Sie effektiv gegen solche Schäden abgesichert.
Übrigens:
Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV sichert Sie nur für Schadensersatzforderungen ab, die aufgrund eines im Dienst entstandenen Schadens an Sie herangetragen werden. Für andere Bereiche im Leben gibt es verschiedene andere Haftpflichtlösungen. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus können Ihnen unter anderem die folgenden Haftpflichtversicherungen anbieten:
Unfallversicherung
Eine Unfallversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines Unfalls in Ihrer Freizeit. Dabei vereinbaren Sie bei Abschluss eines entsprechenden Versicherungsvertrages grundsätzlich zwei Leistungen:
Eine weitere Möglichkeit ist die Vereinbarung einer Unfallrente. Sie erhalten dann eine Rente bis an Ihr Lebensende, wenn Sie aufgrund eines Unfalls einen bestimmten Grad der Invalidität erreichen. Im Fall eines Unfalls mit Todesfolge kommt die Rente Ihren Hinterbliebenen zugute.
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung in Deutschland – ähnlich wie die Krankenversicherung und die Rentenversicherung. Mit den beiden letztgenannten Versicherungen haben Sie als Soldat nichts zu tun. Denn dank der freien Heilfürsorge benötigen Sie keine Krankenversicherung und dank Ihrer Pensionsansprüche – zumindest als Berufssoldat – benötigen Sie auch keine Rentenversicherung.
Doch die Pflegeversicherung kommt an dieser Stelle oft zu kurz. Bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist die Pflegeversicherung ein Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. Da Sie selbst aber nicht Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, sondern von der freien Heilfürsorge profitieren, haben Sie erst einmal keine Pflegeversicherung. Um dieses Problem zu lösen, gibt es die private Pflegeversicherung.
Gern erläutern Ihnen unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus, wie Sie nicht nur Ihrer Pflegeversicherungspflicht nachkommen, sondern sich selbst für den Fall einer Pflegebedürftigkeit auch noch optimal absichern.
Dienstunfähigkeitsversicherung
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit. Je nach Status kann es Ihnen passieren, dass Sie im Fall einer Dienstunfähigkeit von jetzt auf gleich vor dem finanziellen Ruin stehen. Denn als Wehrdienstleistender erhalten Sie im Fall einer Dienstunfähigkeit erst einmal keine Leistungen mehr von Ihrem Dienstherrn. Denn dieser wird Sie aus dem Dienst entlassen und Sie in der gesetzlichen Sozialversicherung entsprechend nachversichern.
Daher sind gerade Wehrdienstleistende und Reservisten in besonderem Maße auf die Rente wegen Dienstunfähigkeit angewiesen, wenn es wirklich einmal zu einem solchen Fall kommen sollte. Denn wenn Sie als Wehrdienstleistender oder Reservist ohne weitere Bezüge aus dem Dienst entlassen werden, haben Sie immer noch mit der Ihrer Dienstunfähigkeit zugrunde liegenden Erkrankung zu kämpfen. Allerdings müssen Sie nun zusätzlich auch noch mit den finanziellen Nöten leben.