Menschen sind nicht perfekt. Doch bereits ein noch so kleines Missgeschick, kann verheerende finanzielle Folgen auslösen. Sollten Sie einem Dritten einen Schaden zugefügt haben, sind Sie gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch dazu verpflichtet, den Schaden zu begleichen. Näheres zur gesetzlichen Haftpflicht erklären Ihnen unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus gerne bei einem persönlichen Beratungsgespräch. Zwei wichtige Fragen, die sich Referendare bezüglich ihres Versicherungsschutzes in der Regel stellen, haben wir im Folgenden beantwortet.
Benötigen Referendare spezielle Versicherungen?
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung ist aufgrund ihrer 140 Jahre langen Erfahrung beim Versichern von Angestellten des öffentlichen Dienstes ein Experte auf ihrem Gebiet. Dementsprechend können wir Referendaren genau die Absicherung bieten, die sie benötigen. Dabei ist es uns vor allem wichtig, dem berufsspezifischen Bedarf des Ausbildungsabschnitts des Referendariats zu entsprechen. Dabei müssen sich Referendare dringend bewusst werden, dass sie einen weitaus höheren Versicherungsbedarf haben als es noch im Studium der Fall war. Sie haben nun die Verantwortung wie jede andere Lehrkraft. Diesem Umstand entsprechen Sie mit maßgeschneiderten Versicherungslösungen wie der Dienstunfähigkeitsversicherung und der Diensthaftpflichtversicherung. Unsere Dienstanfänger-Police bietet darüber hinaus attraktive Boni für Referendare.
Sollten Referendare eine Diensthaftpflichtversicherung abschließen?
Sobald Sie ins Referendariat berufen werden, hat das unbeschwerte Dasein als Student ein Ende. Schließlich sehen Sie sich nun mit neuen Haftungsrisiken konfrontiert, denen Sie mit einer passenden Absicherung begegnen sollten. Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV bewahrt Sie effektiv vor hohen Schadenersatzforderungen, die aufgrund Schäden Dritter gegen Sie gestellt werden.