stage-background.jpg

DBV Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus Truppenärztliche Versorgung

Krankheitskosten während der truppenärztlichen Versorgung

Sie sind Soldat der Deutschen Bundeswehr? Dann kommen Sie in den Genuss der kostenfreien truppenärztlichen Versorgung, gern auch als Heilfürsorge bezeichnet. Damit werden Sie von den Truppenärzten der Bundeswehr kostenlos versorgt – ohne dafür selbst einen Versicherungsbeitrag oder anderweitige Kosten tragen zu müssen. Ebenfalls komplett kostenlos erfolgt die Versorgung für Sie in Bundeswehrkrankenhäusern.

Sie müssen einmal die Dienste eines zivilen Arztes in Anspruch nehmen? Auch das ist kein Problem. Allerdings müssen Sie vorher Ihren behandelnden Truppenarzt konsultieren und sich eine entsprechende Überweisung ausstellen lassen.

Generell ist das Konstrukt der Heilfürsorge für Soldaten, die ihr Leben und ihre Gesundheit in besonderem Maße für die Menschen in unserem Land aufs Spiel setzen, ein gutes Stück weit Sicherheit in Sachen Gesundheitsversorgung. Im Folgenden möchten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus Ihnen erläutern, was genau es mit der Heilfürsorge oder der truppenärztlichen Versorgung auf sich hat.

Für diesen Personenkreis besteht ein Anspruch auf Heilfürsorge

Die truppenärztliche Versorgung für Soldaten soll sicherstellen, dass Menschen, die ihrem Land in besonderem Maß dienen und dabei ihr Leben und ihre Gesundheit aufs Spiel setzen, im Krankheitsfall keine zusätzlichen Kosten für die Behandlung tragen müssen. Als Berufssoldat oder als Soldat auf Zeit im aktiven Dienst haben Sie daher vollen Anspruch auf die Heilfürsorge.

Dieser Anspruch erlischt allerdings mit dem Ende der aktiven Laufbahn. Endet Ihre Zeit als Zeitsoldat oder treten Sie als Berufssoldat in den Ruhestand ein, haben Sie nur noch Anspruch auf eine Beihilfe von Ihrem Dienstherrn. Damit werden – je nach Familienstand und Anzahl der im Haushalt vorhandenen Kinder – nur noch 50 – 70 Prozent der für Sie anfallenden Kosten im Krankheitsfall übernommen. Den Restbetrag müssen Sie über eine beihilfekonforme private Krankenversicherung abdecken, beispielsweise die der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus.

So unterscheidet sich die Heilfürsorge von den Leistungen der Beihilfe

In Deutschland gibt es eine Pflicht zur Krankenversicherung. Damit soll sichergestellt werden, dass jeder Mensch in Deutschland Zugang zu der für ihn notwendigen medizinischen Versorgung hat. Als Soldat benötigen Sie trotz dieser Verpflichtung keine eigene Krankenversicherung. Denn mit der truppenärztlichen Versorgung für Soldaten stellt der Dienstherr die komplette medizinische Versorgung für Sie sicher.

Als Soldat mit einem Anspruch auf Heilfürsorge haben Sie damit den Vorteil, dass Sie keine weiteren Kosten für eine Krankenversicherung tragen müssen. Dafür kommen Sie im Krankheitsfall jedoch in den Genuss einer Versorgung und Gesundheitsvorsorge, wie sie auch von einer gesetzlichen Krankenkasse geleistet werden würde. An dieser Stelle ist der klassische Beamte mit einem Beihilfeanspruch in Verbindung mit einer selbst zu finanzierenden beihilfekonformen privaten Krankenversicherung leicht im Vorteil. Denn im Rahmen der Beihilfe und der privaten Absicherung genießt diese Personengruppe alle Vorteile einer privaten Krankenversicherung.

Weitere Informationen

Das bietet die truppenärztliche Versorgung für Soldaten

Die Leistungen der truppenärztlichen Versorgung für Soldaten umfasst in der Hauptsache die folgenden Punkte:

  • Kosten der vorbeugenden Gesundheitsfürsorge
  • Die Kosten der ärztlichen Behandlung im Krankheitsfall, einschließlich Psychotherapie
  • Kosten der Betreuung durch einen Arzt, Hebamme oder Entbindungspfleger bei Schwangerschaft und Entbindung
  • Die Kosten einer zahnärztlichen Behandlung einschließlich Zahnersatz
  • Anfallende Kosten einer stationären Behandlung im Krankenhaus soweit nötig – hier wird in der Regel von einer Behandlung in einem Bundeswehrkrankenhaus ausgegangen
  • Behandlung in medizinischen Rehabilitationseinrichtungen
  • Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln
  • Heil- und Hilfsmittel wie Brillen, Hörgeräte und Ähnliches bis zu einem festgelegten Satz
  • Kosten einer ärztlichen Behandlung im Ausland, soweit diese notwendig ist und bis maximal in der Höhe der Kosten, die die gleiche Behandlung auch in Deutschland verursacht hätte
  • Soweit sinnvoll und möglich die Kosten einer künstlichen Befruchtung

Kann man die truppenärztliche Versorgung auch in Phasen ohne Besoldung erhalten?

In Ausnahmefällen besteht auch dann ein Anspruch auf die truppenärztliche Versorgung, wenn Sie keine Besoldung erhalten. Diese Ausnahmefälle sind klar geregelt und definiert. Hier haben wir einmal einen Überblick über die entsprechenden Ausnahmefälle für Sie zusammengetragen:

  • Wenn Sie in Elternzeit sind und aufgrund dessen vorübergehend keine Bezüge erhalten, besteht der Anspruch auf freie Heilfürsorge weiterhin.
  • Bei einer Freistellung vom Dienst für die Betreuung der Kinder oder eines nahen Angehörigen haben Sie ebenfalls weiterhin Anspruch auf truppenärztliche Versorgung.
  • Wenn Sie als Sanitätsoffiziersanwärter zum Studium beurlaubt sind, gelten die Regelungen für Sie ebenfalls weiterhin.
  • Bei einer medizinisch notwendigen Behandlung im Ausland werden die Kosten zwar übernommen, sind jedoch auf den Betrag gedeckelt, der bei einer Behandlung im Inland maximal vom Dienstherrn übernommen worden wäre

So sieht die Versorgung für Soldaten nach der aktiven Zeit aus

Mit dem Ende der Zeit als Soldat, endet auch Ihr Anspruch auf die truppenärztliche Versorgung für Soldaten. Dennoch lässt Ihr Dienstherr Sie hier nicht im Regen stehen. Wenn Sie Soldat auf Zeit waren, erhalten Sie nach dem Ende Ihrer Dienstzeit Übergangsgebührnisse. Solange diese gezahlt werden, haben Sie ebenfalls Anspruch auf die Beihilfe für Beamte. Da die meisten Soldaten auf Zeit nach ihrer Zeit als Soldat eine Stelle im öffentlichen Dienst antreten, besteht auch nach dem Auslaufen der Übergangsgebührnisse weiterhin ein Anspruch auf Beihilfe – dann allerdings von Ihrem neuen Dienstherrn.

Berufssoldaten, die in den Ruhestand gehen, erhalten Beihilfe von der Bundeswehr als ihrem ehemaligen Dienstherrn. Dabei werden zwischen 50 und 70 Prozent der Kosten der Gesundheitsversorgung durch den Dienstherrn getragen. Bis zu 80 Prozent der Kosten für die Versorgung von Ehepartnern und/oder Kindern trägt ebenfalls der Dienstherr, soweit diese beihilfeberechtigt sind.
Eine Kostenübernahme von 100 Prozent erfolgt über die Beihilfe allerdings nicht mehr. Aus diesem Grund ist für jeden Beihilfeempfänger auch der Abschluss einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung notwendig, um den Differenzbetrag aufzufangen, wie etwa die der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus.

Wir beraten Sie gern umfassend zu allen Fragen rund um die Heilfürsorge und um Ihre Zukunft

Die wenigsten Soldaten machen sich während ihrer aktiven Zeit Gedanken um das Thema Krankenversicherung. Da die truppenärztliche Versorgung für Soldaten in dieser Zeit die Kosten zu 100 Prozent trägt, scheint das Thema Krankenversicherung weit weg zu sein. Doch mit dem Ende des Anspruchs auf die truppenärztliche Versorgung, wird eine solche Versicherung notwendig, beispielsweise die der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus.

Mit zunehmendem Alter und auftretenden Erkrankungen oder aufgrund vorhandener Verletzungen aus Ihrer Dienstzeit kann eine solche Versicherung für Sie im Laufe der Jahre immer teurer werden. Deshalb ist es sinnvoll, so früh wie möglich vorzusorgen und beispielsweise durch eine Anwartschaft schon früh niedrige Beitragssätze zu sichern. Gern stehen Ihnen unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus beratend zur Seite und helfen Ihnen, rechtzeitig die besten Entscheidungen zu treffen.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Tänzer & Tänzer oHG
Nordparkstraße 30
03044 Cottbus
Kontaktformular aufrufen 0355 86950072 Filialen & Team
Heute:
09:00 bis 18:00
Montag:
09:00 bis 18:00
Dienstag:
09:00 bis 18:00
Mittwoch:
09:00 bis 18:00
Donnerstag:
09:00 bis 18:00
Freitag:
09:00 bis 18:00
karte
In Google Maps öffnen