Pflegepflichtversicherung

Mit der steigenden Lebenserwartung in Deutschland und anderen Industrienationen, nimmt das Risiko der Pflegebedürftigkeit stetig zu. Etwa vier Millionen Menschen gelten in Deutschland als pflegebedürftig. Zum Vergleich: Im Jahr 1999 waren zwei Millionen Deutsche auf ambulante oder stationäre Pflege angewiesen. Statistisch gesehen benötigen mehr als 30 Prozent der über 80-Jährigen und etwa 66 Prozent der über 90-jährigen Hilfe im Alltag. Aber auch junge Menschen können durch Krankheit oder Unfall schnell zum Pflegefall werden.

Pflegepflichtversicherung für Beamte der Feuerwehr

Die steigenden Kosten für die Pflege waren der Grund, warum im Jahr 1995 die Pflegeversicherung als Pflichtversicherung eingeführt wurde. Bis dahin trugen Krankenversicherungen und Sozialhilfe die Kosten.

Seitdem sind alle Bürger in Deutschland verpflichtet, neben der Krankenversicherung eine Pflegeversicherung abzuschließen. Die Pflegeversicherung war allerdings von Anfang an nicht darauf ausgelegt, die Kosten vollständig zu übernehmen, sondern nur einen Zuschuss zu den Aufwendungen zu zahlen.

Die Pflegepflichtversicherung „folgt“ der Krankenversicherung. Das heißt, Angehörige der gesetzlichen Krankenversicherung werden automatisch über ihre Krankenkasse von der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung erfasst. Privat versicherte Beamte der Feuerwehr müssen selbst einen separaten Vertrag abschließen.

Ein Platz im Pflegeheim kostet durchschnittlich etwa 3000 Euro im Monat. Der Betroffene selbst oder nahe Verwandte sind verpflichtet, für die Differenz zwischen Pflegegeld und Heimkosten aufzukommen.

Zur Finanzierung kann zum Beispiel Wohneigentum verkauft werden. Ist das eigene Kapital aufgebraucht und wurde auch die Rente verwertet, bleibt nur noch die Antragsstellung auf „Hilfe zur Pflege“, die grundsätzlich jedem zusteht der pflegebedürftig ist. Oftmals ist das der letzte Ausweg. Springt das Sozialamt ein, wird genau prüft, von welchen Angehörigen die Kosten zurückgefordert werden können.

Warum werden Menschen pflegebedürftig?

Wo erhalten Beamte der Feuerwehr Informationen zum Thema Pflegebedürftigkeit?

Welche Unterstützungen können Beamte der Feuerwehr in Anspruch nehmen?

Gesetzliche und private Pflegepflichtversicherung für Beamte der Feuerwehr

Unterschiede zwischen den Leistungen von gesetzlicher und privater Pflegepflichtversicherung existieren nicht. Die Finanzierung und Beitragsermittlung hingegen sind vollkommen unterschiedlich.

Leistungsansprüche bestehen, wenn:

  • Die Pflegebedürftigkeit seit mindestens sechs Monaten besteht
  • Hilfe beispielsweise beim Waschen, Essen oder der eigenen Versorgung benötigt wird
  • Für die tägliche Pflege mehr als 90 Minuten erforderlich sind, davon 45 Minuten für die Grundversorgung

Seit 2017 erfolgt die Einordnung der Bedürftigkeit in die Pflegegrade 1 bis 5. Mit steigendem Pflegegrad steigen auch die Leistungsansprüche. Ausschlaggebend für den Grad der Pflegebedürftigkeit sind Art, Dauer und Schwere der Beeinträchtigungen. Zunächst wird der Antragsteller von einem Gutachter beurteilt. Über den Pflegegrad entscheidet daraufhin die Pflegekasse.

Wichtig: Möchten Sie Leistungen Ihrer Pflegeversicherung in Anspruch nehmen, sollten Sie unverzüglich handeln. Die Leistungen können rückwirkend, vom Tag der Antragstellung an, gezahlt werden.

Gesetzliche Pflegepflichtversicherung

Private Krankenversicherung

Für Beamte der Feuerwehr unbedingt zu empfehlen - eine Pflegezusatzversicherung

Trotz Pflegepflichtversicherung verbleiben immer noch hohe Kosten, für die der Pflegebedürftige oder seine Angehörigen aufkommen müssen. Mit einer Pflegezusatzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus können Sie Ihr Kostenrisiko minimieren. Die DBV bietet Ihnen:

  • Pflegetagegeldversicherung – im Pflegefall zahlt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus Ihnen das vertraglich vereinbarte Tagegeld
  • Pflegekostenversicherung – Erstattung der nicht von der Pflegepflichtversicherung abgedeckten Pflegekosten
  • Pflegerentenversicherung – Bei Pflegebedürftigkeit erhalten Sie eine nicht zweckgebundene, frei verwendbare monatliche Rente

Wir beraten Sie gern

Unsere fachkundigen Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus beraten Sie gern ausführlich zu Ihren individuellen Fragen rund um die Pflege und Ihre optimale Absicherung.

Weitere leistungsstarke Produkte der DBV für Feuerwehr

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Tänzer & Tänzer oHG
Nordparkstraße 30
03044 Cottbus
Kontaktformular aufrufen 0355 86950072 Filialen & Team
Heute:
Nach Vereinbarung
Montag:
09:00 bis 18:00
Dienstag:
09:00 bis 18:00
Mittwoch:
09:00 bis 18:00
Donnerstag:
09:00 bis 18:00
Freitag:
09:00 bis 18:00
karte
In Google Maps öffnen