Berufssoldaten

Optimaler Versicherungsschutz sowie die Versorgung von Berufssoldaten

Prinzipiell sind die meisten Regelungen einzelner Beamten des Bundes gleich. Im Vergleich hierzu bestehen erhebliche Unterschiede zwischen Ansprüchen, Rechten, Pflichten sowie der Versorgung der Berufssoldaten zu Soldaten auf Zeit. Zusätzliche Regelungen existieren für freiwillig Wehrdienstleistende, die in vielerlei Bereichen als vollkommen eigenständige Soldatengruppe gelten. Wichtige Informationen zum Thema Berufssoldaten möchten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus Ihnen in den folgenden Abschnitten gerne näher erläutern.

Status sowie ich Aufgaben von Berufssoldaten

Berufssoldaten sind, wie der Name bereits aussagt, hauptberuflich bei der Bundeswehr tätig. Bei Berufssoldaten handelt es sich oftmals um speziell qualifizierte Soldaten, welche ein Angebot zur Übernahme auf Lebenszeit nach der Dienstzeit von 6 oder 12 Jahren erhalten haben. Das Tätigkeitsfeld von Berufssoldaten umfasst prinzipiell dieselben Bereiche, wie bei anderen Bediensteten der Bundeswehr. Somit besitzen diese hinsichtlich ihres Einsatzgebietes gewisse Wahlfreiheit. Die Verpflichtung zu Einsätzen im Ausland erfolgt jedoch vorwiegend für Berufssoldaten, als für Soldaten auf Zeit.
 
Zwischen Berufssoldaten sowie Beamten des Bundes erfolgt hinsichtlich des beruflichen Status eine weitestgehende Gleichstellung. Beide Berufsgruppen erhalten einen Job auf Lebenszeit, Bezüge, Pensionen sowie unterschiedliche Zuschläge. Überwiegend bei der freien Heilfürsorge sowie der Einsatzmöglichkeit im Ausland bestehen zwischen Berufssoldaten sowie regulären Beamten gewisse Unterschiede. Die durch den Dienstherrn gewährte Versorgung für Berufssoldaten ist durchaus umfänglich sowie vielseitig. Gerade als Berufssoldat tragen Sie allerdings enorme Verantwortung. Das ist auch uns von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus bekannt, weshalb wir spezielle Versicherungen für Berufssoldaten anraten.
 
Zunächst möchten wir nachfolgend die Bereiche der freien Heilfürsorge sowie Beihilfe näher erläutern. Danach erläutern wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus relevanteste Versicherungen für Berufssoldaten. Denn um Ihren Dienst sicher und unbesorgt leisten zu können, benötigen Sie zumindest eine gute Grundabsicherung.

Was bedeutet Heilfürsorge bzw. Beihilfe?

Gerade bei der Versorgung von Berufssoldaten spielt die freie Heilfürsorge sowie die Beihilfe eine relevante und lebenslange Rolle. Schließlich werden Sie von beiden Systemen bis zum letzten Tag Ihres Ruhestandes begleitet. Mit nachfolgenden Abschnitten möchten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus Ihnen Informationen hinsichtlich beider Systeme geben. Zudem erläutern wir, welche Vorteile Sie als Berufssoldat hierdurch besitzen.

Überblick zur freien Heilfürsorge

Die freie Heilfürsorge durch die Bundeswehr wird sämtlichen Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldaten gewährt. Auch freiwillig Wehrdienstleistende erhalten unter gewissen Bedingungen die freie Heilfürsorge. Unter freier Heilfürsorge versteht man die unentgeltlich durch den Truppenarzt der Bundeswehr während Ihrer aktiven Dienstzeit durchgeführte Versorgung. Ab dem Zeitpunkt Ihres Status als Berufssoldat erfolgt daher eine kleine Umstellung. Von nun an konsultieren Sie keine zivilen Praxen bzw. Ärzte mehr, sondern lediglich bundeswehreigene Ärzte.
 
Die freie Heilfürsorge Ihres Dienstherrn müssen Sie jedoch nicht annehmen, da es sich lediglich um dessen freiwillige Leistung handelt. Sie besitzen die Möglichkeit des Verzichts auf die Heilfürsorge und können eine private Krankenversicherung abschließen. Dabei sollten Sie jedoch berücksichtigen, dass Sie Ihre Beiträge vollständig aus eigener Tasche tragen müssen. Denn im Wege der Versorgung von Berufssoldaten existiert kein Arbeitgeber-Anteil zur Krankenversicherung. Im Gegensatz hierzu ist freie Heilfürsorge kostenlos. Außerdem besitzt der Truppenarzt die Möglichkeit, Sie an Zivilärzte zu überweisen, sollte er dies für notwendig erachten. Auch diese Kosten werden durch die Bundeswehr übernommen.
 
Nur, solange Sie Bezüge aus dem aktiven Dienstverhältnis beziehen, erhalten Sie freie Heilfürsorge. Während dies bei Berufssoldaten die Zeit bis zur Versetzung in den Ruhestand umfasst, beträgt dies bei Soldaten auf Zeit lediglich die 6- oder 12-jährige Dienstzeit. Bei Berufssoldaten schließt sich sodann der Beihilfeanspruch an. Entsprechende Leistungen stellen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus im Folgenden vor.

Überblick zur Beihilfe

Zur Versorgung für Berufssoldaten gehört nach aktiver Dienstzeit bei der Bundeswehr, somit im Ruhestand, der Anspruch auf Beihilfe. Für Soldaten auf Zeit besteht insoweit eine zeitliche Begrenzung. Im Wege der Beihilfe werden durch den Dienstherrn anfallende Behandlungskosten lediglich teilweise, meistens zu 70%, übernommen. Mithilfe einer privaten und beihilfekonformen Krankenversicherung müssen Soldaten sodann verbleibende Restkosten entsprechend abdecken.
 
Die Behandlung von Beihilfeberechtigten erfolgt sodann nicht mehr über Bundeswehr-Ärzte. Diese stehen Ihnen ausschließlich während Ihres aktiven Dienstes als Berufssoldat bzw. Soldat auf Zeit zur Verfügung. Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie somit zivile Mediziner aufsuchen. Für jede bei dem zivilen Arzt erfolgte Behandlung erhalten Sie eine entsprechende Rechnung. Diese müssen Sie bei Ihrer Beihilfestelle sowie Krankenversicherung einreichen. Die jeweiligen Anteile von 70 bzw. 30% werden Ihnen sodann entsprechend erstattet den 30-Prozent-Anteil können Sie nicht selbst leisten. Da in Deutschland eine gesetzliche Pflicht zur Krankenversicherung besteht, sind Sie zum Abschluss einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtet.

Versicherungsbedarf von Berufssoldaten

Für Berufssoldaten unentbehrliche Versicherungen möchten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus im folgenden Text konkret vorstellen. Sowohl die beihilfekonforme Krankenversicherung, als auch die Diensthaftpflicht- sowie Dienstunfähigkeitsversicherung zählen hierzu. Als gesetzlicher Bestandteil der Krankenversicherung ist die Pflegepflichtversicherung ebenso verpflichtend für Berufssoldaten. Durch sämtliche vorgenannte Versicherungen wird die staatliche Versorgung von Berufssoldaten optimal ergänzt.

Beihilfekonforme Krankenversicherung

Eine an die Ansprüche von Beihilfeberechtigten angepasste Krankenversicherung erhalten Sie mit der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV. Da Sie als Berufssoldat ab Rentenbezug Beihilfe in Höhe von ca. 70% beziehen, ist mithilfe der beihilfekonformen Krankenversicherung der verbleibende Anteil von 30% abgedeckt. Damit sind keinerlei Kosten von Ihnen selbst zu tragen. Der zusätzliche Abschluss einer Anwartschaft wird jedoch von den Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus absolut empfohlen.
 
Bereits im jungen Alter können Sie sich mit der Anwartschaft optimale Konditionen zum späteren Eintritt in die private Krankenversicherung sichern. Sollten Sie beispielsweise die Anwartschaft mit 22 Jahren abgeschlossen haben und schließen mit 58 die beihilfekonforme Krankenversicherung ab, erhalten Sie mit 58 die optimalen Konditionen eines 22-Jährigen. Somit sichert die Anwartschaft ein Recht auf Leistungen, welche erst in Zukunft zu erbringen sind.

Diensthaftpflichtversicherung

Für sämtliche Berufsgruppen, somit auch Berufssoldaten ist eine dienstliche Haftpflichtversicherung ratsam. Sollten aufgrund eines dienstlichen (Fehl-)Verhaltens Schadenersatz- oder anderweitige Ansprüche gegen Sie geltend gemacht werden, sind Sie damit optimal abgesichert. Sollten Sie beispielsweise den Kasernenschlüssel verlieren oder unbeabsichtigt einen Kameraden verletzen, werden eventuelle Ansprüche durch die Diensthaftpflicht der DBV übernommen. Weiterhin besteht die Möglichkeit der Kombination der Diensthaftpflicht mit der Kfz- oder Privathaftpflicht.

Dienstunfähigkeitsversicherung

Ihr Dienstherr erklärt Sie für dienstunfähig, sollten Sie aufgrund eines Privat- oder Dienstunfalles nicht mehr in der Lage sein, als Berufssoldat zu arbeiten. In diesem Fall beziehen Sie eine geringe oder sogar gar keine Pension. Mithilfe der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV beziehen Sie jedoch sodann eine monatliche Rentenzahlung. Mit deren Hilfe müssen Sie Ihren Lebensstandard nicht reduzieren und können fortlaufende Kosten weiterhin decken.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Gerne stehen Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus für weitere Fragen zur Verfügung.

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