Beamte der Feuerwehr auf Widerruf
Werden Sie als Beamte der Feuerwehr auf Widerruf (Beamtenanwärter) dienstunfähig, stehen Ihnen seitens Ihres Dienstherrn keinerlei Leistungen zu. In diesem Fall werden Sie aus dem Dienstverhältnisentlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Einzige Ausnahme: Wenn die Dienstunfähigkeit aus einem Dienstunfall resultiert, kann ein Unterhalt gezahlt werden.
Beamte der Feuerwehr auf Probe
Als Beamte auf Probezeit werden Beamte der Feuerwehr bei Dienstunfähigkeit ebenfalls aus dem Dienst entlassen. Die Nachversicherung erfolgt auch hier in der gesetzlichen Rentenversicherung; Leistungen erhalten Sie jedoch keine, sofern Sie nicht mindestens die Anwartschaftszeit von fünf Versicherungsjahren erfüllt haben. Ist die Wartezeit jedoch erfüllt, besteht die Möglichkeit auf Erwerbsminderungsrente.
Aufgrund der mangelhaften Versorgung zu Beginn der Beamtenlaufbahn benötigen insbesondere Beamte der Feuerwehr einen besonders hohen Versicherungsschutz, der optimal die aufgezeigten Versorgungslücken absichert.