DBV Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus Freie Heilfürsorge

Freie Heilfürsorge bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus

Die freie Heilfürsorge stellt eine spezielle Form der Krankenfürsorge dar, welche als Pflicht des Dienstherrn gegenüber des Beamten von der Polizei besteht. Dienstherrn können Bund oder die jeweiligen Bundesländer sein. Für die Beamten der Bundespolizei ist der Dienstherr der Bund. Für Polizisten, die als Landesbeamte zählen, gibt es keine bundeseinheitlichen Regelungen. Hier kommt es auf das Bundesland und den Status an, ob der Beamte der Polizei Heilfürsorge oder Beihilfe bekommt. 

Wenn Sie bei der Polizei tätig sind, stehen Sie nicht in einem typischen Arbeitsverhältnis, wie es bei Angestellten in der privaten Wirtschaft der Fall ist. Sie haben mit dem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis eine sogenannte Dienst- und Treuepflicht, welche Sie mit den hoheitlichen Aufgaben erfüllen. Bei der Polizei können diese nicht selten Gesundheit und Leben in Gefahr bringen. 

Im Vollzugsrecht setzen Sie sich bei der Polizei für die Wahrung der Grundrechte der Bürger ein. So haben Sie die Aufgabe Gefahren abzuwehren, Straftaten zu verhindern und zu verfolgen, für Verkehrssicherheit zu sorgen und einen friedlichen Verlauf von Demonstrationen und Versammlungen zu gewährleisten. Oft werden Beamte der Polizei dabei selbst zur Zielscheibe. Im Vollzugsdienst sorgen Sie als Beamter der Justiz für die Sicherheit innerhalb einer Justizvollzugsanstalt. Sie überwachen Gefangene und beaufsichtigen die Straftäter. Hier liegt ein erhöhtes Risiko vor, von diesen angegriffen zu werden. 

Als Beamter der Polizei haben Sie einige beruflichen Risiken, welche Sie im Alltag begleiten. Müssten Sie sich in einer privaten Krankenversicherung absichern, wäre das mit hohen Beiträgen verbunden, die unzumutbar wären. Genau aus diesem Grund hat der Dienstherr die freie Heilfürsorge eingerichtet und übernimmt im Fall der Fälle die Krankheitskosten.

Wie funktioniert die freie Heilfürsorge für die Polizei?

Wer hat Anspruch auf freie Heilfürsorge?

Was können Sie bei der Polizei als Leistungen der freien Heilfürsorge erwarten?

Hat die Heilfürsorge für Sie bei der Polizei Nachteile?

Mehr Komfort für Sie bei der Polizei: Die Zusatzversicherungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus bieten Ihnen ein breites Spektrum an individuellen Zusatzleistungen. Ob Auslandsreiseversicherung, Krankenhaustagegeldversicherung oder stationäre und ambulante Zusatzversicherung – bei uns finden Sie Absicherungen, welche Sie Ihrem Leben anpassen. Wir haben für Sie als Beamter der Polizei mit Anspruch auf Heilfürsorge 3 Tarife im Bereich der Zahnzusatzversicherung, der Pflegezusatzversicherung und attraktive Leistungen für Heilpraktiker oder Sehhilfen.

Zahnzusatzversicherung zur freien Heilfürsorge

Krankenversicherung

Aufnahme in die private Krankenversicherung

Anwartschaftsversicherung

Pflegeversicherung

Fordern Sie individuelle Beratung an

Sie haben noch offene Fragen zur freien Heilfürsorge? Dann vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin bei unseren Mitarbeitern.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Tänzer & Tänzer oHG
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