Wie funktioniert die freie Heilfürsorge für die Polizei?
Man kann die freie Heilfürsorge weder mit einer gesetzlichen noch mit einer privaten Krankenkasse vergleichen. Auch die Beihilfe ist eine andere Form der Unterstützung. Einzig der Leistungsumfang der Heilfürsorge für Sie als Beamter der Polizei ist mit der gesetzlichen Krankenversicherung fast identisch. Beamte der Polizei mit Anspruch auf freie Heilfürsorge müssen keine monatlichen Beträge aus Ihrem Einkommen für die Absicherung aufwenden. 1,5 % der Besoldung werden automatisch für die freie Heilfürsorge einbehalten. Eine Ausnahme stellen Vollzugsbeamten der Bundespolizei dar. Sie haben keinerlei Kostenbeteiligung.
Wenn Sie als Beamter der Polizei heilfürsorgeberechtigt sind, haben Sie direkten Anspruch auf Sachleistungen. Darunter fallen zum Beispiel alle ärztlichen oder zahnärztlichen Behandlung. Der Dienstherr übernimmt die Kosten dafür zu 100 %. Einige Bundesländer haben zudem spezielle Beihilfevorschriften, mit welchen die Kosten sogar drüber hinaus erstattungsfähig sind.
Wer hat Anspruch auf freie Heilfürsorge?
Von Bundesland zu Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen für den Anspruch auf Heilfürsorge. So können Heilfürsorgeberechtigt sein:
- Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei und der Länder
- Beamte im Justizvollzug
- Beamte auf Widerruf und auf Probe
In manchen Bundesländern sind Polizisten beihilfeberechtigt und in anderen haben diese Anspruch auf freie Heilfürsorge. Gleiches gilt für Beamte bei den Feuerwehren und im Justizvollzug. In Sachsen, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg haben Sie als Polizist im Vollzugsrecht Anspruch auf Heilfürsorge. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus möchten Sie darüber informieren, dass sich in einigen Bundesländern die freie Heilfürsorge auf die Zeit der Ausbildung begrenzt. Ist diese beendet, greift die Beihilfe für die Beamten.
Was können Sie bei der Polizei als Leistungen der freien Heilfürsorge erwarten?
- Sie erhalten vorbeugende Gesundheitsfürsorge.
- Im Krankheitsfall stehen Ihnen ärztliche Behandlungen (einschließlich Psychotherapie) zu.
- Sie erhalten bei Schwangerschaft und Entbindung eine Betreuung durch einen Arzt, eine Hebamme oder einen Entbindungspfleger.
- Zahnärztliche Behandlungen einschließlich Zahnersatz sind inbegriffen.
- Im Krankenhaus und medizinischen Rehabilitationseinrichtungen haben Sie Anspruch auf Behandlungen.
- Heil- und Hilfsmitteln mit Arznei- und Verbandmitteln sind inklusive.
- Die Absicherung besteht weltweit.
Hat die Heilfürsorge für Sie bei der Polizei Nachteile?
Sie haben als Heilfürsorgeberechtigter keinen Status, wie das bei Beamten mit Beihilfe und einer ergänzenden privaten Krankenversicherung, wie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus, der Fall ist. Der Status gleicht dem der gesetzlichen Krankenversicherung.
Solange die Rechnungen nicht den Höchstsatz der Gebührenordnung überschreiten, übernimmt die Heilfürsorgestelle die Rechnungen. Im Rahmen der Beihilfevorschriften sind nur teilweise hinausgehende Aufwendungen beihilfefähig. Ebenso haben Sie als Beamter der Polizei bei zahnärztlicher Versorgung nur den Anspruch auf die Leistungen im Rahmen der Regelversorgung. Insgesamt können wir Ihnen von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus damit garantieren, dass die Qualität und der Umfang der Leistungen insgesamt beschränkt sind. Vor allem bei der zahnärztlichen Versorgung und bei Zuschüssen für Brillen gibt es große Versorgungslücken. Möchten Sie hingegen einen höheren Komfort genießen, ist das zum Teil mit ergänzenden privaten Zusatz- oder Ergänzungsversicherungen möglich, welche jedoch mit erheblichen Kosten verbunden sind.