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DBV Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus Freie Heilfürsorge

Freie Heilfürsorge bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus

Die freie Heilfürsorge stellt eine spezielle Form der Krankenfürsorge dar, welche als Pflicht des Dienstherrn gegenüber des Beamten von der Polizei besteht. Dienstherrn können Bund oder die jeweiligen Bundesländer sein. Für die Beamten der Bundespolizei ist der Dienstherr der Bund. Für Polizisten, die als Landesbeamte zählen, gibt es keine bundeseinheitlichen Regelungen. Hier kommt es auf das Bundesland und den Status an, ob der Beamte der Polizei Heilfürsorge oder Beihilfe bekommt. 

Wenn Sie bei der Polizei tätig sind, stehen Sie nicht in einem typischen Arbeitsverhältnis, wie es bei Angestellten in der privaten Wirtschaft der Fall ist. Sie haben mit dem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis eine sogenannte Dienst- und Treuepflicht, welche Sie mit den hoheitlichen Aufgaben erfüllen. Bei der Polizei können diese nicht selten Gesundheit und Leben in Gefahr bringen. 

Im Vollzugsrecht setzen Sie sich bei der Polizei für die Wahrung der Grundrechte der Bürger ein. So haben Sie die Aufgabe Gefahren abzuwehren, Straftaten zu verhindern und zu verfolgen, für Verkehrssicherheit zu sorgen und einen friedlichen Verlauf von Demonstrationen und Versammlungen zu gewährleisten. Oft werden Beamte der Polizei dabei selbst zur Zielscheibe. Im Vollzugsdienst sorgen Sie als Beamter der Justiz für die Sicherheit innerhalb einer Justizvollzugsanstalt. Sie überwachen Gefangene und beaufsichtigen die Straftäter. Hier liegt ein erhöhtes Risiko vor, von diesen angegriffen zu werden. 

Als Beamter der Polizei haben Sie einige beruflichen Risiken, welche Sie im Alltag begleiten. Müssten Sie sich in einer privaten Krankenversicherung absichern, wäre das mit hohen Beiträgen verbunden, die unzumutbar wären. Genau aus diesem Grund hat der Dienstherr die freie Heilfürsorge eingerichtet und übernimmt im Fall der Fälle die Krankheitskosten.

Wie funktioniert die freie Heilfürsorge für die Polizei?

Man kann die freie Heilfürsorge weder mit einer gesetzlichen noch mit einer privaten Krankenkasse vergleichen. Auch die Beihilfe ist eine andere Form der Unterstützung. Einzig der Leistungsumfang der Heilfürsorge für Sie als Beamter der Polizei ist mit der gesetzlichen Krankenversicherung fast identisch. Beamte der Polizei mit Anspruch auf freie Heilfürsorge müssen keine monatlichen Beträge aus Ihrem Einkommen für die Absicherung aufwenden. 1,5 % der Besoldung werden automatisch für die freie Heilfürsorge einbehalten. Eine Ausnahme stellen Vollzugsbeamten der Bundespolizei dar. Sie haben keinerlei Kostenbeteiligung. 

Wenn Sie als Beamter der Polizei heilfürsorgeberechtigt sind, haben Sie direkten Anspruch auf Sachleistungen. Darunter fallen zum Beispiel alle ärztlichen oder zahnärztlichen Behandlung. Der Dienstherr übernimmt die Kosten dafür zu 100 %. Einige Bundesländer haben zudem spezielle Beihilfevorschriften, mit welchen die Kosten sogar drüber hinaus erstattungsfähig sind. 

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus wissen, dass Sie mit einer freien Heilfürsorge als Beamter der Polizei deutlich Kosten sparen können, denn wenn Sie Anspruch auf Heilfürsorge haben, hat diese Vorrang vor dem Subsidiaritätsprinzip und dem Anspruch auf Beihilfe.

Wer hat Anspruch auf freie Heilfürsorge?

Von Bundesland zu Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen für den Anspruch auf Heilfürsorge. So können Heilfürsorgeberechtigt sein:

  • Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei und der Länder
  • Beamte im Justizvollzug
  • Beamte auf Widerruf und auf Probe

In manchen Bundesländern sind Polizisten beihilfeberechtigt und in anderen haben diese Anspruch auf freie Heilfürsorge. Gleiches gilt für Beamte bei den Feuerwehren und im Justizvollzug. In Sachsen, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg haben Sie als Polizist im Vollzugsrecht Anspruch auf Heilfürsorge. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus möchten Sie darüber informieren, dass sich in einigen Bundesländern die freie Heilfürsorge auf die Zeit der Ausbildung begrenzt. Ist diese beendet, greift die Beihilfe für die Beamten.

Was können Sie bei der Polizei als Leistungen der freien Heilfürsorge erwarten?

  • Sie erhalten vorbeugende Gesundheitsfürsorge.
  • Im Krankheitsfall stehen Ihnen ärztliche Behandlungen (einschließlich Psychotherapie) zu.
  • Sie erhalten bei Schwangerschaft und Entbindung eine Betreuung durch einen Arzt, eine Hebamme oder einen Entbindungspfleger.
  • Zahnärztliche Behandlungen einschließlich Zahnersatz sind inbegriffen.
  • Im Krankenhaus und medizinischen Rehabilitationseinrichtungen haben Sie Anspruch auf Behandlungen.
  • Heil- und Hilfsmitteln mit Arznei- und Verbandmitteln sind inklusive.
  • Die Absicherung besteht weltweit.

Hat die Heilfürsorge für Sie bei der Polizei Nachteile?

Sie haben als Heilfürsorgeberechtigter keinen Status, wie das bei Beamten mit Beihilfe und einer ergänzenden privaten Krankenversicherung, wie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus, der Fall ist. Der Status gleicht dem der gesetzlichen Krankenversicherung. 

Solange die Rechnungen nicht den Höchstsatz der Gebührenordnung überschreiten, übernimmt die Heilfürsorgestelle die Rechnungen. Im Rahmen der Beihilfevorschriften sind nur teilweise hinausgehende Aufwendungen beihilfefähig. Ebenso haben Sie als Beamter der Polizei bei zahnärztlicher Versorgung nur den Anspruch auf die Leistungen im Rahmen der Regelversorgung. Insgesamt können wir Ihnen von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus damit garantieren, dass die Qualität und der Umfang der Leistungen insgesamt beschränkt sind. Vor allem bei der zahnärztlichen Versorgung und bei Zuschüssen für Brillen gibt es große Versorgungslücken. Möchten Sie hingegen einen höheren Komfort genießen, ist das zum Teil mit ergänzenden privaten Zusatz- oder Ergänzungsversicherungen möglich, welche jedoch mit erheblichen Kosten verbunden sind. 

Mehr Komfort für Sie bei der Polizei: Die Zusatzversicherungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus bieten Ihnen ein breites Spektrum an individuellen Zusatzleistungen. Ob Auslandsreiseversicherung, Krankenhaustagegeldversicherung oder stationäre und ambulante Zusatzversicherung – bei uns finden Sie Absicherungen, welche Sie Ihrem Leben anpassen. Wir haben für Sie als Beamter der Polizei mit Anspruch auf Heilfürsorge 3 Tarife im Bereich der Zahnzusatzversicherung, der Pflegezusatzversicherung und attraktive Leistungen für Heilpraktiker oder Sehhilfen.

Zahnzusatzversicherung zur freien Heilfürsorge

Viele Kosten der Leistungen beim Zahnarzt, wie Prophylaxe, werden von der Heilfürsorge für Sie als Beamter der Polizei nicht übernommen. Mit der privaten Zahnzusatzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus sind Sie bestens abgesichert, um hohen Eigenbeteiligungen zu entgehen.

Krankenversicherung

Sie als Beamter der Polizei mit Anspruch auf Heilfürsorge benötigen keine zusätzliche private Restkostenversicherung. Erst wenn Ihr Anspruch erlischt und Beihilfe besteht, müssen Sie eine beihilfekonformen Krankenversicherung abschließen.

Aufnahme in die private Krankenversicherung

Der Beitrag einer privaten Krankenversicherung ergibt sich aus Ihrem Gesundheitszustand sowie dem Alter. Je älter Sie sind und je mehr Krankheiten oder Beschwerden hinzukommen, desto mehr müssen Sie zahlen. Es kann sogar zu einer Ablehnung oder einer Versicherung im Basistarif kommen. Bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus können Sie sich als Beamter der Polizei zwischen einem Basis-, einem Komfort- und einem Premiumtarif entscheiden.

Anwartschaftsversicherung

Mit einer Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus sichern Sie sich als Beamter der Polizei rechtzeitig eine garantierte Aufnahme in die private Krankenversicherung und das schon während Ihrer Ausbildung. Wir bieten Ihnen eine kleine und eine große Anwartschaftsversicherung. Gerne beraten wir Sie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus über Ihre Möglichkeiten.

Pflegeversicherung

Ganz gleich ob Sie als Beamtet der Polizei beihilfe- oder heilfürsorgeberechtigt sind, müssen Sie eine Pflegeversicherung abschließen. Bei uns, der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus, können Sie gleich eine Pflegeversicherung, wie die Pflegevorsorge Vario, und die private Krankenversicherung abschließen und sind so bestens abgesichert.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Sie haben noch offene Fragen zur freien Heilfürsorge? Dann vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin bei unseren Mitarbeitern.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Tänzer & Tänzer oHG
Nordparkstraße 30
03044 Cottbus
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