Wie funktioniert die Erstattung im Rahmen der Beihilfe für Beamte?
Damit Sie als Beamte die Beihilfe erhalten, reicht nicht nur das ausgefüllte Formular aus. Sie müssen ebenso alle Belege Ihrer Aufwendungen einreichen, damit die Festsetzungsstelle den Betrag ermitteln und gewähren kann. Weiterhin ist darauf zu achten, dass die Rezepte für Arzneimittel immer über den lesbar aufgedruckten „Identifikationsschlüssel für Arzneimittel, Hilfsmittel und andere Apothekerprodukte“ verfügen. Die Pharmazentralnummer hat alle Angaben, die benötigt werden. Ein Beispiel sind Packungsgröße, Form und Wirkstoffe. Eine Kopie des Rezepts ist jedoch ausreichend, während Sie das Original in Ihren Unterlagen aufbewahren sollten. Haben Sie alles übergeben, kann die Berechtigung der Beihilfe geprüft werden.
Möchten Sie als Beamte Leistungen im stationären Bereich erstattet bekommen, müssen Sie immer die Rechnung, ein Entlassungsschreiben und unter Umständen auch die Wahlleistungsvereinbarung einreichen. Unter Letztere fallen unter anderem Chefarztbetreuung oder ein Einzelbettzimmer, die Sie bei Ihrem Aufenthalt in Anspruch genommen haben. Zusammen mit dem ausgefüllten Formular reichen Sie nun die Unterlagen bei der zuständigen Beihilfestelle ein.
Gerne möchten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus Sie auf folgende Fristen und besondere Bedingungen hinweisen:
- Sie haben 12 Monate nach der ärztlichen Behandlung Zeit den Antrag zu stellen.
- Erst ab einer Summe von 200 Euro wird Beihilfe für Beamte gewährt. Sammeln Sie Ihre Rechnungen daher.
- Ab einem Zeitraum von 10 Monaten können Sie auch einen Antrag für die Übernahme der beihilfefähigen Kosten unter diesem Wert stellen
- Achten Sie auf die Fristen, sonst bleiben Sie am Ende auf Ihren Kosten sitzen.