Die Dienstunfähigkeitsversicherung
Wenn Sie als Beamter auf Lebenszeit dienstunfähig werden, kann Ihr Dienstherr Sie in den vorzeitigen Ruhestand versetzen. In diesem Fall werden Sie keinen Anspruch auf die volle Summe an Ruhebezügen haben. Erst nach 40 Dienstjahren erreichen Sie den Maximalanspruch von 71,75 % des letzten Bruttogehalts.
Vor allen Dingen, wenn Sie nach 10 oder 20 Dienstjahren dienstunfähig werden, wird das Ihnen dann gewährte Ruhegehalt nicht ausreichen, um Ihren Lebensunterhalt auch in Zukunft noch sicherzustellen. Von dem Wunsch, den bis dahin aufgebauten Lebensstandard aufrecht zu erhalten, ganz zu schweigen. Aus diesem Grund ist es so wichtig, sich frühzeitig mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung abzusichern. Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus bietet Ihnen beispielsweise die folgenden Vorteile:
- Eine vertraglich festgelegte Rente wird garantiert
- Bei Dienstunfähigkeit werden Beiträge zur Lebens- und Rentenversicherung übernommen
- Nachversicherungen sind möglich
- Anpassung möglich, wenn sich der Absicherungsbedarf ändert, z.B. bei Heirat oder Hausbau
- Die Rentenhöhe richtet sich nach den persönlichen Bedürfnissen und der Besoldungsgruppe
- Dienstunfähigkeitsschutz ist mit Produkten der Altersvorsorge der DBV kombinierbar
- Dynamikoption und umfangreiche Nachversicherungsgarantien