Was genau ist eigentlich eine Dienstunfähigkeit?
Mit einer Dienstunfähigkeit ist keine einfache kurze Krankheit, die zu einer normalen Arbeitsunfähigkeit führt, gemeint. Viel mehr beschreibt die Dienstunfähigkeit den Zustand, dass Sie Ihren Dienst nicht mehr ausüben können und eine vollständige Wiederherstellung auch in absehbarer Zeit nicht in Aussicht steht. Im Beamtenrecht ist alles gesetzlich geregelt, also auch die Frage nach einer möglichen Dienstunfähigkeit. § 44 Bundesbeamtengesetz sagt dazu folgendes:
„Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist.“