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DBV Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus Krankenversicherung nach der aktiven Zeit

Krankenversicherung nach der aktiven Zeit

Nur ein vergleichsweise kleiner Kreis Menschen kommt in Deutschland in den Genuss der freien Heilfürsorge. Neben Beamten der Polizei, des Zoll und der Justiz gehören auch Soldaten zu diesem Personenkreis. Einen Anspruch auf truppenärztliche Versorgung haben Sie, wenn Sie als Soldat auf Zeit für mindestens 6 oder 12 Jahre verpflichtet sind oder wenn Sie als Berufssoldat im Dienst der Bundeswehr stehen.

Als Empfänger der Heilfürsorge kommen Sie in den Genuss einer komplett kostenlosen medizinischen Versorgung. Diese wird durch die Truppenärzte und in den Bundeswehrkrankenhäusern sichergestellt. Sollte die Konsultation eines zivilen Arztes notwendig sein, kann der behandelnde Truppenarzt Ihnen eine entsprechende Überweisung ausstellen. Diese Art der Absicherung in Gesundheitsfragen soll dafür sorgen, dass Sie als Soldat sich voll und ganz auf Ihre verantwortungsvollen Aufgaben konzentrieren können und sich keine Gedanken über Ihre Versorgung machen müssen.

Doch mit dem Näherrücken des Abschiedes aus dem aktiven Dienst stellt sich sowohl Zeitsoldaten als auch Berufssoldaten immer mehr die Frage, wie es mit der Krankenversicherung nach der aktiven Zeit weitergeht.

Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus stehen Ihnen gern beratend zur Seite, wenn es darum geht, die besten Möglichkeiten für Ihre Krankenversicherung nach der aktiven Zeit auszuloten.

So sieht die Versorgung für Soldaten nach der aktiven Dienstzeit aus

Auch nach Ihrer aktiven Dienstzeit werden Sie von Ihrem Dienstherrn nicht hängen gelassen. Sie haben weiterhin Anspruch auf Leistungen zur gesundheitlichen Versorgung. Hier gibt es allerdings erhebliche Unterschiede zwischen Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, die Sie auf jeden Fall kennen sollten.

  • Sie sind Berufssoldat? Dann scheiden Sie aus der Heilfürsorge erst in dem Moment aus, wenn Sie auch aus dem aktiven Dienst ausscheiden. Mit dem Eintritt in den Ruhestand erlischt der Anspruch auf Heilfürsorge und es beginnt der Anspruch auf Beihilfe durch den Bund als Ihren Dienstherrn.
  • Sie sind Soldat auf Zeit? Dann erlischt Ihr Anspruch auf Heilfürsorge mit dem Ende Ihrer Dienstzeit. In der Folge erhalten Sie für die Dauer von maximal 5 Jahren Übergangsgebührnisse. Für diese Zeit kommen Sie ebenfalls in den Genuss eines Beihilfeanspruchs gegen den Bund als Ihren ehemaligen Dienstherrn. Mit Wegfall der Übergangsgebührnisse entfällt auch der Beihilfeanspruch.

Die beihilfekonforme Krankenversicherung – die perfekte Absicherung nach der aktiven Zeit

Die Sozialversicherungspflicht in Deutschland schließt auch eine Pflicht zur Krankenversicherung mit ein. Demzufolge muss jeder in Deutschland in Bezug auf seine gesundheitliche Versorgung ausreichend abgesichert sein, beispielsweise durch die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus.

Mit der Heilfürsorge waren Sie umfänglich abgesichert. Dies trifft auf die Beihilfe allerdings nicht mehr zu, denn diese deckt nicht 100 Prozent Ihrer anfallenden Kosten.
Viel mehr gelten hier die folgenden Abstufungen:

  • Berufssoldaten im Ruhestand
    Von dieser Personengruppe trägt die Beihilfe 70 Prozent aller anfallenden Kosten der Krankheitsbehandlung und der Gesundheitsvorsorge. Den Differenzbetrag müssen Sie selbst tragen bzw. durch eine separate Versicherung absichern.
  • Personen mit weniger als zwei Kindern
    Als Empfänger von Übergangsgebührnissen liegt Ihr Anspruch bei 50 Prozent aller anfallenden Kosten – zumindest solange, wie Sie weniger als zwei Kinder haben. Mit zwei Kindern oder mehr steigt auch der Anspruch auf Beihilfeleistungen.
  • Personen mit zwei Kindern oder mehr
    Wenn Sie in einem Haushalt mit mindestens zwei leiblichen, unverheirateten Kindern zusammenleben, trägt die Beihilfe 70 Prozent aller beihilfefähigen Kosten der Krankheitsversorgung und der Gesundheitsvorsorge.
  • Partner und Kinder
    Auch Partner und Kinder können beihilfefähig sein. Wenn die Voraussetzungen für den Bezug der Beihilfe erfüllt sind, liegt der Anspruch für Kinder sogar bei 80 Prozent der anfallenden Kosten. Für Partner erhalten Sie immerhin noch immer 70 Prozent der anfallenden Kosten.

Da damit in keinem Fall eine 100-prozentige Absicherung vorliegt, hat der Gesetzgeber schon vor einigen Jahren die Krankenversicherungspflicht auch auf Beamte und Soldaten im Ruhestand ausgeweitet. Damit benötigen Sie auf jeden Fall eine Krankenversicherung nach der aktiven Zeit, um wirklich umfassend abgesichert zu sein.

UNSER TIPP

Treten Sie als Empfänger von Übergangsgebührnissen eine Stelle bei einem anderen Dienstherrn im öffentlichen Dienst an, erlischt Ihr Beihilfeanspruch gegen den Bund und es entsteht ein Beihilfeanspruch gegen Ihren neuen Dienstherrn. Dieser gilt natürlich auch über das Ende des Empfangs Ihrer Übergangsgebührnisse hinaus.

Sichern Sie sich frühzeitig ein günstiges Angebot für eine Versicherung nach der aktiven Zeit

Eine beihilfekonforme private Krankenversicherung hat gegenüber der truppenärztlichen Versorgung durchaus Vorteile. So ist der Leistungsumfang hier deutlich größer als in der freien Heilfürsorge. Allerdings hat die truppenärztliche Versorgung für Sie keine Kosten verursacht. Die beihilfekonforme private Krankenversicherung hingegen bringt Beiträge mit sich, die Sie entrichten müssen.

Hier haben Sie allerdings die Möglichkeit, frühzeitig für Ihre Krankenversicherung nach der aktiven Zeit vorzusorgen. Mit Hilfe einer Anwartschaft der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus sichern Sie sich schon frühzeitig bestmögliche Konditionen für Ihre spätere private beihilfekonforme Krankenversicherung.
Diese Form der privaten Krankenversicherung ist ohnehin günstiger als eine klassische private Krankenversicherung, da Ihr Versicherer nur einen Anteil Ihrer Kosten tragen muss – der Rest wird bereits durch die Beihilfestelle Ihres Dienstherrn übernommen.

Doch daneben gestaltet sich die Kalkulation Ihrer Beiträge genauso, wie bei einer klassischen privaten Krankenversicherung. Maßgeblich sind dabei:

  • Der Umfang der gebuchten Leistungen
  • Mögliche Selbstbehalte
  • Ihr Alter bei Abschluss der Versicherung nach der aktiven Zeit
  • Ihr Gesundheitszustand bei Abschluss der Versicherung nach der aktiven Zeit

Auf die beiden letztgenannten Punkte können Sie schon in jungen Jahren Einfluss nehmen. Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Sie nicht im Alter von 60 Jahren mit Eintritt in den Ruhestand hohe Kosten der Krankenversicherung tragen müssen, sollten Sie sich näher mit der Anwartschaft der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus befassen.

Die Anwartschaft sichert Ihnen den Erhalt der Konditionen zu, die Sie zum Zeitpunkt des Abschlusses der Anwartschaft aufgrund Ihres Alters und Ihrer derzeitigen Gesundheit bekommen hätten. Auch wenn Sie erst mehrere Jahrzehnte nach Abschluss der Anwartschaft in die beihilfekonforme private Krankenversicherung wechseln.

Wir bieten Ihnen weitere Informationen und Tipps rund um die Krankenversicherung nach Ihrer aktiven Zeit

Sie brauchen weitere Informationen rund um das Thema Versicherungen nach der aktiven Zeit? Dann sind Sie hier genau richtig. Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus stehen Ihnen gern beratend zur Seite und helfen Ihnen, jetzt schon eine gute Vorsorge für eine umfassende und günstige Versicherung nach der aktiven Zeit abzuschließen.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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