Dienstanfänger-Police - der idealer Begleiter Ihrer Beamtenlaufbahn

Beamte der Polizei sind für die Sicherheit unserer Gemeinschaft tätig. Für Beamte auf Probe greifen die Absicherungen des Dienstherrn noch nicht, so dass Beamtenanwärter bei einer Dienstunfähigkeit im schlimmsten Fall ohne Versicherungsschutz dastehen. Die Dienstanfänger-Police der Deutschen Beamtenversicherung ist perfekt geeignet, um die Karriereplanung vom ersten Tag an mit der richtigen Absicherung zu begleiten. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus stellt Ihnen beitragsgünstige Optionen für Ihren Berufseinstieg vor.

Starten Sie Ihre Karriere mit der Dienstanfänger-Police

Die Beamtenlaufbahn startet für Beamte der Polizei mit einer Ausbildung. In dieser Zeit sind Sie als Beamter auf Widerruf oder Beamtenanwärter tätig. Kommt es während dieser Zeit zu einem Dienstunfall, sind Sie über Ihren Dienstherrn versichert. Werden Sie aus anderen Gründen dienstunfähig, bietet der Arbeitgeber keinen Schutz. Unter Umständen werden Sie also ohne einen Versorgungsanspruch aus dem Dienst entlassen. Um nicht vor dem finanziellen Ruin zu stehen, denken Sie am besten rechtzeitig an eine ausreichende Absicherung. Mit der Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus schützen Sie sich und Ihre Familie vor den Folgen einer Dienstunfähigkeit und sorgen gleichzeitig für den Ruhestand vor.

Gute Gründe für einen frühen Abschluss der Dienstanfänger-Police

Empfehlenswert ist es, die Dienstanfänger-Police möglichst frühzeitig abzuschließen. Wenn Sie als Beamter der Polizei nicht bereits bei Einstieg in die Beamtenlaufbahn eine Police abschließen, sollten Sie möglichst bis zum 35. Lebensjahr für passenden Versicherungsschutz sorgen. Bis zu diesem Alter profitieren Sie von besonders günstigen Konditionen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus berechnet verschiedene Konditionsangebote für Ihre aktuelle Situation. Auch wenn Sie bereits auf Lebenszeit verbeamtet wurden, sind die Leistungen des Dienstherrn in den ersten Jahren gering. Die Ansprüche steigen im Laufe der Zeit mit jedem Dienstjahr. Bis Sie überhaupt einen Anspruch auf ein Ruhegehalt haben, muss zudem eine fünfjährige Wartezeit erfüllt werden.

Flexible Bedingungen der Dienstanfänger-Police für perfekte Sicherheit

Die flexiblen Bedingungen der Dienstanfänger-Police sind perfekt an die Beamtenlaufbahn angepasst. In den ersten Jahren sichert die DBV mit Ihren Beitragszahlungen vor allem das Risiko einer Dienstunfähigkeit an. Zu diesem Zeitpunkt haben Sie keine oder nur geringe Ansprüche an den Dienstherrn, so dass der Fokus auf der Absicherung der Dienstunfähigkeit liegt. In den kommenden Jahren steigen die Leistungen bei einer Dienstunfähigkeit, so dass ein größerer Beitragsanteil für Ihre Altersvorsorge verwendet wird. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus erläutert Ihnen in einem Beratungsgespräch die Möglichkeiten.

Dienstanfänger-Police - Top-Leistungen mit bedarfsgerechtem Schutz

Als junger Beamter ist das Risiko bei einer Dienstunfähigkeit besonders hoch. Doch auch wenn Sie bereits auf Lebenszeit verbeamtet wurden, sind Sie nicht aus dem Schneider, denn ein Ruhegeld erhalten Sie erst nach der vorgegebenen Wartezeit. Auch wenn Sie einen Ruhegeldanspruch gegenüber Ihrem Dienstherrn haben, reicht die Rente in der Regel nicht aus, um den finanziellen Alltag zu stemmen. Es besteht eine große Differenz zu den letzten Bezügen. Die Leistungen der Dienstanfänger-Police bieten einen ausgezeichneten Schutz. Sie profitieren unter anderem von

  • einer monatlichen Rente
  • einer bedarfsgerechten Altersversorgung

Bei der DBV Deutschen Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Dienstanfänger-Police an Ihre aktuelle Situation anzupassen und so den Schutz auf Ihre Lebensphase abzustimmen.

Dienstanfänger-Police - Wann besteht eine Dienstunfähigkeit?

Das Bundesbeamtengesetz legt fest, wann ein Beamter auf Lebenszeit in den Ruhestand zu versetzen ist: Demnach besteht eine Dienstunfähigkeit, wenn der Beamte aufgrund eines körperlichen Gebrechens oder wegen einer Schwäche der körperlichen und geistigen Kräfte dauerhaft unfähig ist, seinen Dienst zu leisten. Konkret heißt das, wenn der Beamte innerhalb von sechs Monaten nicht mehr als drei Monate arbeiten kann und keine Aussicht auf Wiederherstellung der Dienstfähigkeit im nächsten halben Jahr besteht, gilt er als dienstunfähig, Unter Umständen gibt es in den Beamtenrechten der einzelnen Länder und Kommunen unterschiedliche Regelungen.
 
Für den Polizeidienst, den Justizvollzugsdienst, und die Feuerwehr sieht das Gesetz abweichende Regelungen vor. Demnach liegt im Polizeidienst eine Dienstunfähigkeit vor, wenn der Beamte den gesundheitlichen Anforderungen nicht mehr genügt. Zudem ist davon auszugehen, dass er seine Dienstfähigkeit in den nächsten zweieinhalb Jahren nicht wiedererlangt. Wenn Sie als Polizeibeamter dienstunfähig werden, versetzt der Dienstherr Sie nicht automatisch in den Ruhestand. Stattdessen erfolgt eine Versetzung in eine geeignete Tätigkeit. Polizeianwärter werden aus dem Polizeidienst entlassen und haben keinen Versorgungsanspruch. Die maßgeschneiderten Leistungen der DBV sind genau auf die speziellen Anforderungen in diesem Bereich zugeschnitten. Offene Fragen zur Dienstfähigkeit klären Sie mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus.

Sichert die Dienstanfänger-Police auch bei Berufsunfähigkeit?

Beamte der Polizei werden nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig. Über die Dienstunfähigkeit entscheidet der Dienstherr. Schließen Sie also als Beamter eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab, sind Sie nicht automatisch gegen eine Dienstunfähigkeit abgesichert. Eine Berufsunfähigkeit setzt voraus, dass Sie zu mindestens 50 Prozent nicht mehr in der Lage sind, Ihren Beruf auszuüben. Diese Vorgaben gibt es bei einer Dienstunfähigkeit nicht. Beamte können also auch in den Ruhestand versetzt werden, wenn Sie noch eine höhere Leistung erbringen können. Die Versicherung sollte unbedingt die sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel enthalten, die dafür sorgt, dass Sie auch bei einer Dienstunfähigkeit Leistungen erhalten. Die DBV bietet als Versicherer des Öffentlichen Dienstes entsprechende Bedingungen und sorgt mit der Dienstanfänger-Police für Sicherheit.

Dienstanfänger-Police bei Ihrem Experten abschließen

Im vorangegangenen Text haben Sie sich umfangreich über die Dienstanfänger-Police der DBV informiert. Vor allem als Berufseinsteiger sind Sie am Anfang Ihrer Laufbahn noch nicht ausreichend über Ihren Dienstherrn abgesichert. Beamte auf Probe oder auf Widerruf werden bei einer Dienstunfähigkeit ohne Versorgungsleistungen entlassen. Sie sehen, wie wichtig, der Abschluss einer entsprechenden Versicherungspolice ist. Gern unterstützten wir Sie bei der Planung Ihres individuellen Versicherungskonzepts und beraten Sie kompetent und engagiert - rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Tänzer & Tänzer oHG
Nordparkstraße 30
03044 Cottbus
Kontaktformular aufrufen 0355 86950072 Filialen & Team
Heute:
09:00 bis 18:00
Montag:
09:00 bis 18:00
Dienstag:
09:00 bis 18:00
Mittwoch:
09:00 bis 18:00
Donnerstag:
09:00 bis 18:00
Freitag:
09:00 bis 18:00
karte
In Google Maps öffnen