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DBV Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus Dienstunfähigkeitsversicherung

Dienstunfähigkeitsversicherung

Beamte der Feuerwehr sind im Rahmen Ihrer Tätigkeit einem permanent hohen Risiko ausgesetzt. Ergänzend hierzu kommen noch körperliche Belastungen sowie psychischer Stress! Diese Faktoren sorgen mitunter dafür, dass die Gefahr einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit um ein Vielfaches ansteigt.

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus möchte Ihnen diese Problematik und den damit einhergehenden, notwendigen Versicherungsschutz in Form einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte der Feuerwehr näherbringen.

Das Risiko Dienstunfähigkeit – für Beamte der Feuerwehr ein hohes Berufsrisiko

Die Wahrscheinlichkeit des Eintritts einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit können auch wir leider nicht bestimmten. Zu groß sind die individuellen Empfindungen eines Beamten der Feuerwehr, sodass jeder anders auf bestimmte Situationen und Erfahrungen reagiert. Allerdings unterliegen Berufsgruppen mit einer derartig hohen physischen und auch psychischen Belastung, wie beispielsweise die Feuerwehr, einem deutlich höheren Risiko der Dienstunfähigkeit als andere Berufsgruppen. Dies ist mit der Tatsache zu erklären, dass Sie in Ihrer Berufslaufbahn immer wieder in Situationen geraten, in denen Sie teilweise hilflos das Leid anderer Menschen mit ansehen müssen. Der eine oder andere ist dieser Belastung leider nicht gewachsen und merkt dies erst mit Eintritt eines derartigen Vorfalls.

Aus diesem Grund ist es nahezu unerlässlich mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus entsprechende Vorsorge zu betreiben.

Ab wann liegt eine Dienstunfähigkeit vor?

Wichtig ist zunächst die Abgrenzung zwischen der Dienst- und Berufsunfähigkeit. Im Ergebnis sind die Folgen beider Varianten zwar nahezu identisch, dennoch unterscheiden Sie sich maßgeblich dahingehend, dass lediglich Beamte dienstunfähig werden können, Angestellte hingegen nur berufsunfähig. Gemäß § 44 Bundesbeamtengesetz (BBG) ist „die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist.

Folgt man dem Wortlaut des Gesetzes, so sind Beamte der Feuerwehr immer dann dienstunfähig, wenn ein Einsatz für den feuerwehrtechnischen Dienst nicht mehr möglich ist. Ist jedoch eine anderweitige Verwendung möglich, beispielsweise in der Verwaltung, werden Sie nicht in den Ruhestand versetzt.

Sollten Sie jedoch aufgrund der Dienstunfähigkeit tatsächlich in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden, kommt es unmittelbar zur Auszahlung der von Ihnen vereinbarten Dienstunfähigkeitsrente im Rahmen der Dienstunfähigkeitsversicherung.

Die Berufsunfähigkeit tritt hingegen erst dann ein, wenn Sie gar nicht mehr arbeiten können, also nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich irgendeiner Tätigkeit nachzugehen. Erfolgt die Versetzung in den Ruhestand aufgrund Dienstunfähigkeit, dürfen Sie durchaus noch einer anderen Tätigkeit, beispielweise einer Bürotätigkeit, nachgehen, ohne dass dies Einfluss auf die Dienstunfähigkeitsversicherung hat. Die Berufsunfähigkeitsversicherung würde allerdings keine Leistungen erbringen.

Aus diesem Grund ist es für Beamte der Feuerwehr nicht zu empfehlen, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, sondern eine Dienstunfähigkeitsversicherung. Sollten das Versicherungsunternehmen Ihrer Wahl jedoch ausschließlich Berufsunfähigkeitsversicherung im Portfolio haben, sollte unbedingt eine Dienstunfähigkeits-Klausel inkludiert sein.

Diese stellt die Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte im Falle einer Dienstunfähigkeit mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung gleich, das heißt, Sie können auch weiterhin einer anderweitigen Beschäftigung nachgehen, ohne dass dies Einfluss auf die Versicherungsleistungen nimmt.

Allerdings müssen Sie immer zwischen der echten und unechten Dienstunfähigkeitsklausel unterscheiden. Im Rahmen der echten Dienstunfähigkeitsklausel orientiert sich der Versicherer wie bei der Dienstunfähigkeitsversicherung an dem amtsärztlichen Gutachten. Im Zusammenhang mit der unechten Klausel ist eine zusätzliche Begutachtung durch einen Vertrauensarzt der Versicherung notwendig.

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus möchte sich an dieser Stelle deutlich von derartigen Vorgehensweisen distanzieren und Sie ergänzend hierüber aufklären. Sollten hierzu, oder auch zu anderen Themen Rückfragen bestehen, sprechen Sie uns gerne jederzeit an!

Dienstunfähigkeit bei Beamten auf Widerruf, Probe und Lebenszeit – die Unterschiede

Eine Dienstunfähigkeit kann unterschiedliche Folgen nach sich ziehen. Ausschlaggebend hierfür ist das Stadium des Beamtenverhältnisses, indem Sie sich aktuell befinden.

Zu unterscheiden ist zwischen Beamten auf Widerruf, Probe und auf Lebenszeit. Beamte der Feuerwehr haben entsprechend dieser Stufen unterschiedliche Ansprüche gegen ihren Dienstherrn, die es wiederum notwendig machen, die Absicherung in der Dienstunfähigkeitsversicherung entsprechend anzupassen.

Grundsätzlich gilt Folgendes:

Beamte der Feuerwehr auf Widerruf und Probe: Werden Sie dienstunfähig, erfolgt die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Sie erhalten keinerlei Leistungen durch den Dienstherrn und werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Beamte der Feuerwehr auf Lebenszeit: Sie werden in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, erhalten die Mindestpension von rund 1400 Euro und zusätzlich für jedes bis zur Dienstunfähigkeit geleistete Dienstjahr einen Zuschlag von rund 1,7 Prozent.

Spätestens an dieser Stelle wird deutlich, dass sich der Bedarf eines Beamten der Feuerwehr auf Lebenszeit deutlich von dem eines Anwärters oder Probezeitbeamten unterscheidet. Erhalten Sie als Dienstanfänger nahezu keinerlei Leistungen im Falle einer Dienstunfähigkeit, haben Beamte auf Lebenszeit zumindest einen Anspruch auf die Mindestversorgung durch den Dienstherrn.

Daher benötigen Dienstanfänger eine deutlich höhere Absicherung im Rahmen einer Dienstunfähigkeitsversicherung. Sprechen Sie uns hierzu jedoch jederzeit gerne an! Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus beantwortet Ihnen sämtliche, noch offene Fragen.

Die Vorteile der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus

Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus bietet Ihnen jedoch den bestmöglichen Schutz für alle Stadien Ihrer Beamtenlaufbahn, falls Sie unerwartet in den Ruhestand versetzt oder entlassen werden müssen.

Zu unseren Leistungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus gehören unter anderem:

  • eine garantiere, bei Abschluss des Vertrages vereinbarte monatliche Rente
  • spezielle Tarife für Beamte auf Widerruf und Probe
  • Übernahme der Beiträge zur Lebens- und/oder Rentenversicherung bei Eintritt einer Dienstunfähigkeit
  • auf Wunsch dynamische Anpassung zum Ausgleich der Inflation
  • Möglichkeit der Kombination mit Geldanlagen- oder Altersvorsorgeverträgen
  • bedarfsgerechte Absicherung in Abhängigkeit zur Berufs- und Besoldungsgruppe

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin!

Das Thema Dienstunfähigkeitsversicherung ist sehr umfassend und komplex. Eine umfangreiche Beratung ist daher nahezu unerlässlich. Gerade als Beamte der Feuerwehr sollten sie sich die Zeit nehmen, ein Beratungsgespräch bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus in Anspruch zu nehmen.

Wir beraten Sie fair und ausschließlich in Ihrem Interesse!

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DBV Deutsche Beamtenversicherung
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