Das Dienstverhältnis eines Beamten der Feuerwehr
Als Beamter der Feuerwehr stehen Sie in einem besonderen Dienstverhältnis zu Ihrem Dienstherrn. Im Rahmen dieses Dienstverhältnisses haben Sie Rechte aber auch Pflichten, die weit über die aus einem „normalen“ Arbeitsverhältnis mit einem Arbeits- und einem zugehörigen Tarifvertrag hinausgehen. Als Beamter erhalten Sie zum Zeitpunkt der Verbeamtung eine Urkunde und müssen den Eid ablegen – hiernach stehen Sie im Dienst der Öffentlichkeit. Das ist mit besonderer Verantwortung verbunden. Aber auch mit dem Wissen, dass Ihr Dienstherr eine besondere Fürsorgepflicht Ihnen gegenüber hat.
Wie in jedem Beamtenverhältnis sind auch für Beamte der Feuerwehr die Zugangsvoraussetzungen für die einzelnen Laufbahnen
- Mittlerer Dienst
- Gehobener Dienst
- Höherer Dienst
Klar umrissen und im Gesetz aufgeführt. Doch, bevor es in die Ausbildung gehen kann, muss als aller erstes der gesundheitliche Eignungstest und der Fitnesstest absolviert werden. Gerade der Fitnesstest ist ein Test, der Ihnen körperlich eine Menge abverlangen wird. Das ist allerdings auch nur allzu verständlich. Denn letztlich müssen sich Ihre Kollegen darauf verlassen können, dass Sie zu jeder Zeit körperlich so weit fit sind, dass Sie sie aus einem brennenden Haus holen können.
Der Beamte auf Wiederruf – Sie stehen am Beginn Ihrer Laufbahn
Wenn Sie den Eignungstest bestanden haben, geht es erst einmal in die Ausbildung. Im Grunde ist diese Ausbildung so etwas wie eine Grundlagenausbildung für Ihren kompletten weiteren Werdegang. Damit Sie überhaupt verbeamtet werden können, müssen Sie unter anderem die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen die deutsche Staatsbürgerschaft haben
- Es müssen bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen erfüllt sein
- Sie müssen hinter der deutschen Verfassung und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland stehen
Im Rahmen der Ausbildung werden Sie sich mit den folgenden Inhalten näher auseinandersetzen:
- Technisches Wissen
- Feuerwehrtaktik
- Biologie
- Chemie
- Physik
- Atemschutz
- Sportabzeichen
- Rettungsschwimmerausbildung
- Führerschein CE
Neben diesen theoretischen Ausbildungsinhalten durchlaufen Sie eine praktische Ausbildung direkt in einer Feuerwehrwache und lernen hier den Alltag und die Einsätze im Team kennen und meistern.
Als Beamter auf Widerruf haben Sie Ihrem Dienstherrn gegenüber Versorgungsansprüche. So haben Sie beispielsweise bereits zu diesem Zeitpunkt Anspruch auf Besoldung – die Besoldung für Beamte auf Widerruf bei der Feuerwehr liegt in vielen Fällen deutlich über der Ausbildungsvergütung, die Sie in der freien Wirtschaft erhalten würden.
Daneben haben Sie Anspruch auf eine angemessene Krankenfürsorge. Je nach Beamtenrechtlichem Status kann diese aus der Heilfürsorge bestehen oder direkt aus einem Anspruch auf Beihilfe. Je nach Dienstherrn haben Sie gerade in der Ausbildung zumeist einen Anspruch auf Heilfürsorge. In diesem Fall benötigen Sie keine zusätzliche Absicherung im Gesundheitsbereich, da die Heilfürsorge alle Kosten für Sie trägt und der Leistungsumfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung in etwa entspricht.
Haben Sie allerdings einen Anspruch auf Beihilfe, trägt Ihr Dienstherr nur einen Teil der Ihnen entstehenden Kosten im Krankheits- und im Vorsorgefall. Für den Differenzbetrag benötigen Sie dann eine entsprechende beihilfekonforme private Krankenversicherung. Ihre Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus beraten Sie gern zu allen Fragen rund um das Thema beihilfekonforme private Krankenversicherung.
Übrigens: Sie sollten sich auch als Empfänger der Heilfürsorge bereits jetzt darum kümmern, Ihren Versicherungsschutz auch in Zukunft günstig sicherzustellen. Damit das funktioniert, bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus Ihnen unter anderem die Vorzüge einer Anwartschaftsversicherung auf die beihilfekonforme private Krankenversicherung an. Gern stehen Ihnen unsere Experten hier beratend zur Seite.
Generell empfiehlt es sich für Beamte auf Widerruf über die folgenden Versicherungslösungen einmal näher nachzudenken.
- Diensthaftpflichtversicherung: Sie übernimmt Schäden an fiskalischem Eigentum des Dienstherrn sowie Schadenersatzansprüche, die aufgrund eines dienstlichen Fehlers von Dritten gegen Sie geltend gemacht werden.
- Dienstunfähigkeitsversicherung: Bei einer Dienstunfähigkeit haben Sie (sofern Sie nicht aufgrund des Dienstes eintritt) keine Ansprüche gegen Ihren Dienstherrn. Sie sollten sich daher über die Dienstunfähigkeitsversicherung mit einer monatlichen Rente absichern.
- Die Dienstanfängerpolice: Hier finden Sie die Vorteile der Dienstanfängerpolice übersichtlich auf einen Blick: