Sollten Sie in Ihrer Probezeit überzeugt haben, können Sie sich über die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit freuen. Klopfen Sie sich einmal selbst auf die Schulter und seien Sie sich bewusst, dass Ihnen nun die maximale Unterstützung durch den Dienstherrn zusteht. Allerdings gilt dies nicht gleich von Beginn an. Dies wird beispielsweise beim Thema der Dienstunfähigkeit deutlich. So steht Ihnen ein bedingungsloses Ruhegehalt seitens Ihres Dienstherrn erst dann zu, wenn Sie bereits für fünf Jahre auf Lebenszeit verbeamtet sind. Doch auch, wenn Ihnen ein Ruhegehalt zusteht, sollten Sie sich um einen separaten Dienstunfähigkeitsschutz kümmern. Der Grund hierfür liegt darin, dass das Ruhegehalt oftmals überschätzt wird. So haben Sie erst nach 40 abgeleisteten Dienstjahren einen Anspruch auf das maximale Ruhegehalt von 71,75 % Ihres bislang bezogenen Gehalts aus dem aktiven Dienst. Mithilfe der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden können Sie die Versicherungslücke effektiv schließen. Zusätzlich dazu ist auch unsere beihilfekonforme Krankenversicherung nach wie vor stets zur Stelle, wenn Gesundheitskosten anfallen. Mithilfe unserer Diensthaftpflichtversicherung bewahren wir Sie obendrein vor hohen Schadensersatzansprüchen.