Wann lohnt sich eine Anwartschaftsversicherung für Beamte der Feuerwehr?
Sie als Beamte der Feuerwehr haben sich mit der Ausbildung dazu verpflichtet die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu wahren und das auch außerhalb Ihres Dienstes. Das bedeutet, dass Sie die Anordnungen des Dienstherrn befolgen müssen. Darüber hinaus dürfen Sie nicht in den Streik treten. Im Gegenzug erhalten Sie vom Staat die soziale Versorgung sichergestellt. So haben Sie als Beamte der Feuerwehr das Recht auf Krankenfürsorge, die Sie von Ihrem Dienstherrn in Form der Heilfürsorge zugesprochen bekommen. Weil vor allen Feuerwehrbeamte im Dienst Leib und Leben riskieren, wurde entschieden, dass die Kosten für Krankheit, Pflege, Geburt sowie für Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge komplett übernommen werden. Daher benötigen Sie keine zusätzliche Krankenversicherung.
Das ändert sich jedoch, sobald Sie als Beamte der Feuerwehr Ihren aktiven Dienst beenden und in den Ruhestand treten. Dann haben Sie das Recht auf Beihilfe, bei der Sie nur noch 50 % der Kosten im Krankheitsfall übernommen bekommen.
Für die anderen 50 % müssen Sie selbst bzw. in Form einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung aufkommen. Bevor Sie in diese aufgenommen werden, müssen Sie einige Fragen des Versicherers zum Zustand Ihrer Gesundheit beantworten. Mit der Gesundheitsprüfung ermittelt dieser das individuelle Risiko, welches eines der Kriterien zur Beitragsberechnung ist. In jungen Jahren und mit wenigen bis gar keinen Vorerkrankungen sind die Beiträge natürlich günstig. Jetzt im Alter wird es dagegen schwierig. Daher gibt es die sogenannte Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden für Beamte der Feuerwehr. Hierbei wird Ihr aktuell guter Gesundheitszustand „konserviert“ und für die spätere Beitragsermittlung herangezogen.
Die Kosten bei Krankheit, Geburt, Pflege und für Vorsorgemaßnahmen werden vollständig mit der Heilfürsorge vom Dienstherrn getragen und Sie haben später den Anspruch auf Beihilfe, so profitieren Sie von einer abgeschlossenen Anwartschaftsversicherung in jungen Jahren.
Schon während der Ausbildung erhalten Beamte in manchen Bundesländern Heilfürsorge. Sobald die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit erfolgt, ändert sich der Anspruch auf die Beihilfeberechtigung und es wird eine private beihilfekonforme Krankenversicherung notwendig. Darüber hinaus haben Sie die freie Wahl, ob Sie in eine gesetzliche oder private Krankenversicherung eintreten möchten. Bedenken Sie aber: Entscheiden Sie sich für eine Absicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, entfällt der Anspruch auf Beihilfe.
Meist erhalten Sie von der die Beihilfestelle 50 % oder als Beamter im Ruhestand 70 %. Den Rest übernimmt die beihilfekonforme Krankenversicherung, die Sie bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden abschließen. Bei uns genießen Sie den Vorteil, dass Sie nur die Leistungen bezahlen, die Sie auch tatsächlich in Anspruch nehmen.
Die Beiträge von Ihrer privaten Krankenversicherung bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden werden anhand Ihres Alters, Ihres Gesundheitszustands und des Leistungsumfangs ermittelt. Das bedeutet für Sie, je jünger und gesünder Sie als Beamter der Feuerwehr sind, desto weniger werden Sie monatlich bezahlen. Mit der Anwartschaftsversicherung können Sie sich diese Vorzüge bereits heute sichern.
Dabei werden zwei Arten der Anwartschaftsversicherung unterschieden: die kleine und die große Anwartschaft.
Generell gilt:
- Sobald Sie Ihre Anwartschaftsversicherung in einen von Ihnen gewählten Tarif umwandeln, wir Ihr ursprüngliche Eintrittsalter herangezogen.
- Eine erneute Gesundheitsüberprüfung erfolgt nicht.
- Es gibt keine Wartezeit im Leistungsfall, da diese bereits auf die Dauer der Anwartschaft angerechnet wird.
- Es handelt sich bei der Anwartschaftsversicherung um keine Krankenversicherung. Sie erhalten keine Leistungen.
- Sollten sich während der Laufzeit Krankheiten zeigen oder Unfälle Ihren Gesundheitszustand verschlechtern, so sind diese für die Beiträge irrelevant. Risikozuschläge gibt es dafür nicht.