DBV Dresden Tänzer & Tänzer oHG | Beamte auf Probe

DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Beamte auf Probe Dresden

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Beamte auf Probe

Das Aufgabenspektrum eines Beamten der Feuerwehr ist vielseitig. So gehören hierzu unter anderem Rettungs-, Lösch-, Bergungs- und Schutzeinsätze zum Repertoire der Feuerwehr. Ob es sich hierbei um die Berufs-, Bundeswehr-, Werks- oder die freiwillige Feuerwehr handelt, spielt zunächst einmal keine Rolle – alle genannten nehmen entsprechende Aufgaben, wenn auch in unterschiedlichen Ausprägungen, wahr. Vor allem tragen alle Feuerwehren die gleiche Verantwortung!

Auch heut noch ist der Beruf der Feuerwehr für viele junge Menschen ein erstrebenswertes Ziel. Dennoch sind die Anforderungen an den Beruf so hoch, dass viele Bewerber im Rahmen des Auswahlverfahrens als ungeeignet getestet werden. Da Sie die Ausbildung in der Regel als Beamter auf Widerruf absolvieren, welche später in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit münden soll, müssen jedoch die Eignung, Befähigung und Leistungen gegeben sein. Dies ist entsprechend auch im Grundgesetz verankert und hat somit die höchste Priorität.

Liegen die Voraussetzungen also vor, steht einer Berufung zum Beamten auf Widerruf nichts mehr im Wege. Während dieser Zeit werden Ihnen alle fachspezifischen Inhalte vermittelt, welche für die Ausübung des Berufes notwendig ist. Unter anderem zählen hierzu:

  • Brandbekämpfung
  • Technische Hilfeleistung, zum Beispiel bei Verkehrsunfällen
  • Personenrettung beispielsweise aus Aufzügen, der eigenen Wohnung oder aus dem Wasser
  • Umweltschutz
  • Rettung, Bergung oder Beseitigung von Tieren
  • Mithilfe bei der Seuchenbekämpfung
  • Rettungsdienst als Rettungssanitäter, Rettungsassistent oder Notfallsanitäter
  • Einsätze im Großschadens- bzw. Katastrophenfall
  • Arbeitsdienst in den Werkstätten zur Pflege und Wartung der Technik oder der Wache

Nach Beendigung der Grundausbildung legen Sie die Laufbahnprüfung ab. Sollte diese Erfolgreich abgelegt werden, folgt die Ernennung zum Beamten auf Probe. In den nun folgenden drei Jahren werden Sie buchstäblich auf Herz und Nieren geprüft und beobachtet, ob Sie im Anschluss die Voraussetzungen für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erfüllen.

In dieser Zeit haben Beamte der Feuerwehr jedoch die Möglichkeit, sich zu spezialisieren. So haben Sie die Möglichkeit, sich beispielsweise als

  • Maschinisten für Sonderkraftfahrzeuge
  • Taucher
  • Bootsführer
  • Luftretter oder Luftrettungsassistenten
  • Höhenretter

etc. aus- und fortbilden zu lassen. Das genaue Aufgabenspektrum ist stark abhängig von den jeweils örtlichen Gegebenheiten. In Hochwasserrisikogebieten werden eher Taucher benötigt, im Gebirge hingegen eher Höhenretter.

Probezeit – Wissenswertes für Beamte der Feuerwehr

Als Beamter auf Probe unterliegen Sie, wie auch Beamte auf Lebenszeit einem Dienst und Treuverhältnis gegenüber Ihren Dienstherrn. Das bedeutet, Sie müssen immer und zu jederzeit mit Hingabe für den Dienstherrn zur Verfügung stehen. Im Gegenzug dazu ist der Dienstherr Ihnen gegenüber zur Fürsorge verpflichtet. Das wiederum bedeutet, er ist verpflichtet, Ihnen eine angemessene Besoldung zu gewähren, oder für die Kosten aufzukommen, sollten Sie einmal erkranken.

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Gesundheitsschutz – insbesondere für Beamte der Feuerwehr von elementarer Bedeutung

Die Absicherung im Krankheitsfall erfolgt mittels unterschiedlicher Modelle. Welches Modell zum Tragen kommt, hängt davon ab, welchem Dienstherrn Sie unterstellt sind. Je nach Bundesland, indem Sie tätig sind, sind Beamte der Feuerwehr im Rahmen der freien Heilfürsorge abgesichert oder haben einen Anspruch auf Beihilfe.

Als Heilfürsorgeberechtigter haben Beamte der Feuerwehr einen Anspruch auf vollständige Übernahme aller Behandlungs- und Hilfsmittelkosten, die im Zusammenhang mit einer Erkrankung entstehen können. Erst mit Eintritt in den Ruhestand entfällt dieser Anspruch, jedoch sind Sie ab diesem Zeitpunkt beihilfeberechtigt.

Als Beihilfeberechtigter werden die Kosten seitens des Dienstherrn nur teilweise übernommen – die Höhe der Erstattung richtet sich ebenfalls nach dem jeweiligen Bundesland, indem Sie tätig sind, sowie Ihrem Familienstand. In der Regel beteiligt sich der Dienstherr zwischen 50 und 70 Prozent an den anfallenden Kosten – der verbleibende Restbetrag muss mittels einer privaten Krankenversicherung sichergestellt werden.

Idealerweise stellen Sie eine derartige Restkostenversicherung über die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden sicher. Grund ist, dass ausschließlich eine PKV eine entsprechende Absicherung sicherstellen kann. Natürlich könnten Sie sich auch freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Ein entscheidender Nachteil hierbei ist jedoch die Tatsache, dass Sie keinen Arbeitgeberzuschuss erhalten und somit die Beiträge selbständig in voller Höhe entrichten müssen (Ausnahme: Hamburg, Bremen, Berlin, Brandenburg und Thüringen). Hinzu kommt ein deutlich schlechteres Leistungsportfolio der GKV zur PKV.

Pflegepflichtversicherung – auch für Beamte der Feuerwehr verpflichtend

Neben der bestehenden Krankenversicherungspflicht besteht seit 1995 die Verpflichtung, sich in der Pflegeversicherung zu versichern. Dieser Verpflichtung unterstehen sowohl Beamte der Feuerwehr mit Anspruch auf Heilfürsorge sowie die mit Anspruch auf Beihilfe.

Hierzu steht es Ihnen frei, ob Sie sich privat oder gesetzlich absichern, allerdings sollte die Pflegeversicherung immer bei dem Unternehmen abgeschlossen werden, bei dem auch die Krankenversicherung besteht. Dies geschieht vor dem Hintergrund, möglichen Abgrenzungsschwierigkeiten im Leistungsfall aus dem Wege zu gehen.

Dienstunfähigkeitsversicherung – für Beamte der Feuerwehr unabdingbar

Beamte der Feuerwehr auf Probe, die aufgrund eines Dienstunfalls oder aufgrund einer Dienstbeschädigung dienstunfähig werden, können im Rahmen der Fürsorgeverpflichtung des Dienstherrn Versorgungsansprüche geltend machen. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie die Schädigung nicht durch grobes Eigenverschulden verursacht haben.
In allen anderen Fällen wird der Dienstherr das Entlassungsverfahren einleiten und Sie aus dem Beamtenverhältnis entlassen.

Das Problem: Durch die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Sozialversicherung haben Sie im Falle der Entlassung keinerlei Ansprüche auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, da Sie keine Beiträge eingezahlt haben – demnach droht Sozialhilfebezug.

Doch auch mit den seitens des Dienstherrn gezahlten Versorgungsleistungen werden Sie kaum in der Lage sein, ihren zuletzt erreichten Lebensstandard aufrechterhalten zu können.
Daher ist es wichtig, entsprechende Vorkehrungsmaßnahmen zu treffen. Mittels der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden haben Sie die Möglichkeit, sich optimal finanziell abzusichern, falls Sie tatsächlich dienstunfähig werden sollten.
Sprechen Sie uns hierzu gerne an – wir erläutern Ihnen detailliert Ihre bestehenden Möglichkeiten.

Diensthaftpflichtversicherung – im Falle von Regressforderungen bestens abgesichert sein

Schadenersatzforderungen für Schäden, die Beamte auf Probe im Dienst verursachen, werden zunächst seitens des Dienstherrn gegenüber Dritten reguliert.

Sollte der Schaden jedoch aufgrund grober Fahrlässigkeit verursacht worden sein, hat der Dienstherr das Recht, Sie regresspflichtig zu machen. In diesem Fall müssen Sie die geleisteten Forderungen des Dienstherrn mit Ihrem aktuellen Vermögen sowie auch dem zukünftig zu erwartendem Vermögen erstatten.

Daher sollten Sie sich mit der Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden absichern. Sowohl für den dienstlichen als auch privaten Bereich können Sie sich mit einer Versicherungssumme von jeweils bis zu 10 Millionen € mit der BOXFlex Privat- und Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden absichern. 

Terminvereinbarung – in Dresden und Umgebung sind wir für Sie da

Sie sind Beamter auf Probe und verrichten Ihren Dienst bei der Feuerwehr? Gratulation! In diesem Fall sollten Sie sich jedoch umgehend mittels entsprechender Versicherungslösungen schützen, damit Sie nicht in einem finanziellen Desaster enden, falls Ihnen etwas zustößt!

Sprechen Sie uns gerne an! In Dresden und Umgebung ist die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden für Sie da!

Sie haben den Informationstext zum Thema Beamter auf Probe der Feuerwehr der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden gelesen

 

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