Selbstverständlich stellt sich irgendwann die Frage nach der passenden Krankenversicherung. Da viele junge Beamte während ihrer Jugend und den frühen Erwachsenen-Tagen in der gesetzlichen Krankenversicherung waren, stünde ein Wechsel an, der hinterfragt werden muss. Aus diesem Grund zeigen wir Ihnen nun die Unterschiede zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung auf.
Beitragsberechnung
In der gesetzlichen Krankenversicherung wird Ihre Beitragshöhe anhand des monatlichen Einkommens berechnet. Hier fallen 15,5 Prozent Ihres Bruttoeinkommens an. Arbeitnehmer freuen sich im Bereich derartiger Sozialabgaben über eine Beteiligung des Arbeitgebers. Dieser übernimmt bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung nämlich 50 Prozent. Bei Beamten sieht dies anders aus. Sie müssen als Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung selbst vollumfänglich für die Beiträge aufkommen. Hierbei sichern Sie sich möglicherweise während Ihrer Ausbildung noch niedrige Beiträge. Doch spätestens mit Ihrem Berufseinstieg und steigendem Gehalt, sehen Sie sich mit hohen Beiträgen konfrontiert.
Bei der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden werden bei der Beitragsberechnung persönliche Faktoren zugrunde gelegt. Hierbei spielen Alter, Gesundheitszustand und Umfang des Leistungskatalogs eine entscheidende Rolle. Dementsprechend können sich junge Beamte hier optimale Konditionen sichern, ohne Einbußen bei den Leistungen verkraften zu müssen.
Leistungsumfang
Beamte, die sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, müssen eine hohe Kompromissbereitschaft aufweisen. Schließlich haben Sie beim Umfang des Leistungskatalogs keinerlei Mitspracherecht. Dieser wird vom Gesetzgeber festgelegt und sieht für jedes Mitglied gleich aus. Da der Gesetzgeber hier den kleinsten gemeinsamen Nenner zwischen jungen, fitten und alten, kranken Menschen finden muss, erhalten nur die allerwenigsten einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz. Aufgrund des beschränkten Leistungsumfangs entscheiden sich viele in der gesetzlichen Krankenversicherung dann für teure private Zusatzversicherungen.
In der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden haben Sie dieses Problem nicht. Jedes Versicherungsmitglied kann sich seinen individuellen Leistungskatalog zusammenstellen. Damit bekommen und bezahlen Sie letztendlich nur die Leistungen, die Sie auch tatsächlich benötigen. Auch um Zusatzversicherungen kommen Sie herum. Sollten Sie mehr benötigen, erweitern Sie einfach den Leistungskatalog. Da der Leistungsumfang einen großen Einfluss auf den monatlichen Beitrag hat können sich junge Beamte durch einen zuverlässigen „Grundschutz“ mit den nötigsten Leistungen super Konditionen sichern. Ältere Beamte und insbesondere diejenigen im Ruhestand können sich hingegen einen umfangreichen Versicherungsschutz zusammenstellen.
Die Beihilfe
Ein weiterer entscheidender Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung ist im Bereich der Beihilfe zu finden. So steht Beamten in der gesetzlichen Krankenversicherung schlichtweg keine Beihilfe mehr zu. Sie müssen vollumfänglich für die Versicherungskosten aufkommen.
Bei der privaten Krankenversicherung sieht dies anders aus. Nicht ohne Grund haben wir die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden als beihilfekonforme Krankenversicherung betitelt. Hier übernimmt Ihr Dienstherr nach wie vor mindestens 50 Prozent der anfallenden Gesundheitskosten. Für den Rest kommt die private Krankenversicherung auf. Dadurch sichern Sie sich Top-Leistungen zu fairen Beiträgen. Nur hier handelt es sich wirklich um eine Restkostenversicherung.