Top-Leistungen sichern mit der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der DBV
Die Vermögensschadenhaftpflicht ist für bestimmte Berufe unabdingbar. Für bestimmte Berufsgruppen wie Notare, Steuerberater oder Buchprüfer ist die Versicherung aufgrund der Tätigkeit ohnehin verpflichtend. Als Beamter übernehmen Sie ebenfalls wichtige Aufgaben, erteilen Beurkundungen oder öffentliche Bescheide - das Risiko, einen Dritten zu schädigen besteht auch in diesem Gebiet.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der DBV bietet Versicherungssummen zwischen 25.000 und 500.000 Euro für eine optimale Absicherung. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden unterstützt Sie bei Ermittlung der richtigen Versicherungssumme. Sie sollte idealerweise so hoch sein, dass der höchste mögliche Schaden, der durch Ihr Verschulden entstehen kann, durch die Summe gedeckt ist. Kombinieren Sie die Vermögensschadenhaftpflicht am besten mit einer Diensthaftpflichtversicherung für einen optimalen Haftpflichtschutz während Ihrer Dienstzeit. Der Versicherungsschutz der Vermögensschadenpolice erstreckt sich auf Vermögensschäden in Ausübung Ihrer dienstlichen Tätigkeit. Darüber hinaus ist eine Absicherung von Kassenfehlbeträgen bis zu 2.000 Euro im Versicherungsschutz enthalten. Scheiden Sie aus dem Dienst aus und es kommt danach zu Forderungen, die in Ihre Dienstzeit fallen, gilt eine Nachhaftung von bis zu fünf Jahren.
Der Haftpflichtschutz erstreckt sich nicht nur auf berechtigte Schadenersatzforderungen. Die DBV prüft die Forderungen und reguliert berechtigte Ansprüche für Sie. Doch nicht immer sind die Forderungen tatsächlich auch begründet. Auch in diesem Fall können Sie sich auf den Versicherungsschutz der DBV verlassen. Ihr Versicherer weist unberechtigte Ansprüche zurück, dabei übernimmt die DBV auch Kosten für eine eventuelle Gerichtsverhandlung.
Leben im Haushalt noch weitere Personen, die im Öffentlichen Dienst beschäftigt sind, sind diese übrigens automatisch mitversichert - Sie zahlen also nur einen Beitrag für alle.