Beamte im Ruhestand der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden
Nach über 40 Dienstjahren treten Sie verdient in den Ruhestand – oder früher im Fall einer Dienstunfähigkeit. Ihre Versorgung bleibt durch den Dienstherrn gesichert: Sie erhalten ein Ruhegehalt sowie weiterhin Beihilfeleistungen. So sind Sie auch im Ruhestand finanziell abgesichert und medizinisch versorgt.
Haben Sie keine Kinder oder leben keine minderjährigen Kinder mehr bei Ihnen, steigt Ihr Beihilfeanspruch im Ruhestand von 50 % auf 70 %. Die Versorgungspflicht Ihres Dienstherrn umfasst dabei mehr als nur das Ruhegehalt und die Beihilfe – sie sichert Ihre gesamte finanzielle und gesundheitliche Absicherung im Ruhestand umfassend ab.
Ebenfalls Bestandteil dieser anhaltenden Verpflichtung sind beispielsweise die folgenden Punkte:
- Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag
- Beihilfe
- Hinterbliebenenversorgung
- Unfallfürsorge
- Übergangsgeld
- familien- und pflegebezogene Leistungen
- Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen
All diese Versorgungsleistungen sind Teil der Alimentation, die der Dienstherr seinem Beamten mit der Ernennung auf Lebenszeit für das gesamte Leben garantiert.
Nur wenige Gründe können zum Erlöschen dieser Ansprüche führen:
- Die Entlassung eines Beamten auf Widerruf
- Das Nichtbewähren eines Beamten auf Probe und die damit begründete Entlassung
- Ein Strafverfahren mit einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 12 Monaten
- Entfernung aus dem Dienst aufgrund der Entscheidung eines Disziplinargerichts
Das Ruhegehalt – Höhe und Art der Ermittlung
Experten empfehlen 70 % des letzten Bruttogehalts zur Sicherung des Lebensstandards im Ruhestand. Der Versorgungshöchstsatz für Beamte liegt mit 71,75 % bewusst darüber – denn das Ruhegehalt soll den Lebensunterhalt und einen angemessenen Lebensstandard für Beamte und ihre Familien dauerhaft gewährleisten. Das ist der Anspruch gegenüber dem Dienstherrn.
Der Pensionssatz für Beamte liegt deutlich über der durchschnittlichen Rente, was an den unterschiedlichen Systemen liegt: Die Rente basiert auf Beitragszahlungen, die Pension auf der besonderen Pflicht des Dienstherrn. Trotz des vergleichsweise hohen Ruhegehalts wurde auch hier gespart – so wurde der Höchstsatz bereits 2001 von 75 % auf 71,75 % abgesenkt.
Der Umstand, dass die 71,75 % oberhalb der 70 % Grenze liegt, die von Experten herangezogen wird, damit keine Rentenlücke entsteht, bedeutet allerdings auch nur, dass der bisher praktizierte Lebensstandard aufrechterhalten werden kann. Die Verwirklichung größerer Träume wie der Kauf eines besonderen Autos, eines Bootes, einer Ferienwohnung oder ähnlicher Dinge ist damit noch lange nicht sichergestellt.
Aus diesem Grund ist es auch für Beamte empfehlenswert, sich frühzeitig über eine sinnvolle Ergänzung in Sachen private Altersvorsorge Gedanken zu machen. Zu den verschiedenen Möglichkeiten der Altersvorsorge für Beamte beraten unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung TTänzer & Tänzer oHG in Dresden Sie gern im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs.
So wird das Ruhegehalt ermittelt
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Ruhegehaltfähige Dienstbezüge
Als erstes werden die kompletten Dienstbezüge (inklusive Familienzuschlag und anderer möglicher Zulagen) mit dem Ruhegehaltssatz multipliziert.
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Ruhegehaltfähige Dienstzeit
Der Ruhegehaltssatz muss allerdings erst einmal berechnet werden. Er ergibt sich aus der geleisteten Dienstzeit, die für die Berechnung des Satzes mit 1,79375 multipliziert wird. Der Satz ist dabei auf 71,75 % gedeckelt.
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Besoldungstabellen von Bund und Ländern
Grundlage für die Höhe der Dienstbezüge ist die jeweils gültige Besoldungstabelle des Bundes oder des jeweiligen Bundeslandes. Diese Tabellen legen die Grundgehälter in Abhängigkeit von der Besoldungsgruppe (z. B. A 9, A 13, B 2 usw.) und der Erfahrungsstufe fest. Zusätzlich können Zulagen für bestimmte Funktionen, Familienstand oder Erschwernisse hinzukommen.
Die Mindestversorgung – ein großer Sicherheitsfaktor für Beamte
Dienstunfähigkeit wirkt beunruhigend, doch Beamte sind deutlich besser abgesichert als Arbeitnehmer. Bereits nach nur fünf Dienstjahren erhalten Beamte auf Lebenszeit im Fall einer Dienstunfähigkeit eine Mindestversorgung durch das Ruhegehalt. Dieses Privileg bietet im vorgezogenen Ruhestand eine solide finanzielle Basis – ein klarer Vorteil des Beamtenstatus.
Im Fall der Dienstunfähigkeit werden Beamte in den Ruhestand versetzt. Zwar genügt auch bei Arbeitnehmern ein Nachweis von fünf Beitragsjahren für eine Erwerbsunfähigkeitsrente, doch die Voraussetzungen unterscheiden sich stark: Die Hürden für eine Erwerbsunfähigkeit sind deutlich höher als für die Feststellung der Dienstunfähigkeit – ein klarer Vorteil im Beamtenverhältnis.
Dazu kommt, dass die Mindestversorgung, auf die nach fünf Jahren bereits ein Anspruch für den Beamten besteht, immerhin 35 Prozent der letzten Dienstbezüge ausmacht. Auf einen derart hohen Leistungssatz in Bezug zum letzten Einkommen gebracht, kommt die Erwerbsunfähigkeitsrente nach 5 Beitragsjahren keinesfalls. Damit ist ein Beamter von Anfang an vergleichsweise gut abgesichert.
Doch auch wenn die Mindestversorgung im Vergleich sehr gut abschneidet – für einen jungen Familienvater oder eine junge Mutter werden diese 35 Prozent sicherlich nicht reichen, um die monatlichen Kosten abzudecken. Aus diesem Grund ist es so wichtig, sich frühzeitig Gedanken, um eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte zu machen.
Übrigens:
Es gibt eine hervorragende Alternative für junge Beamte: Die Dienstanfänger Police. Sowohl diese als auch die klassische Dienstunfähigkeitsversicherung stellen Ihnen unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche BeamtenversicherungTänzer & Tänzer oHG in Dresden gern im Rahmen eines umfassenden Beratungsgesprächs vor.
Die Hinterbliebenenversorgung
Niemand macht sich gern Gedanken über das Thema Tod. Doch grade als Mutter, Vater oder auch als Partner kommt irgendwann doch auch die Frage auf, wie die Familienmitglieder abgesichert sind, wenn doch einmal etwas passieren sollte. Als Beamter haben Sie das Glück, dass auch hier Ihr Dienstherr einen entscheidenden Beitrag leistet. Zum Beispiel indem er Hinterbliebene finanziell unterstützt.
Witwen und Witwer erhalten 55 % des Ruhegehalts ihres verstorbenen Partners, bei Geburt vor dem 1.1.1962 sogar 60 %. Kinder haben Anspruch auf Waisengeld, solange ein Unterhaltsanspruch bestanden hätte: 12 % als Halbwaise, 20 % als Vollwaise. Die Zahlung endet spätestens mit Vollendung des 27. Lebensjahres. So ist auch die Familie eines verstorbenen Beamten gut abgesichert.
Wir helfen Ihnen in Dresden gern zu jeder Zeit, Ihre Versicherungslösungen zu optimieren
Der Ruhestand ist eine schöne Perspektive – auch finanziell. Einige Versicherungen bleiben wichtig, andere entfallen mit dem Berufsende. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden hilft Ihnen gern, Ihre Absicherung für diesen Lebensabschnitt zu optimieren. Melden Sie sich – wir beraten Sie persönlich und individuell für einen sorgenfreien Ruhestand.
Tänzer & Tänzer oHG
Altmarkt (bei Plug und Work) 10b
01067 Dresden
Nach Vereinbarung
09:00 bis 18:00
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