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DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Beamte im Ruhestand Dresden

Beamte im Ruhestand

Nach mehr als vierzig Dienstjahren ist es endlich soweit – Sie haben sich Ihren Ruhestand verdient und verlassen den aktiven Dienst. Alternativ kann das allerdings auch schon deutlich eher geschehen. Beispielsweise im Fall einer Dienstunfähigkeit. Natürlich wird Ihre Versorgung auch im Ruhestand weiterhin durch Ihren Dienstherrn sichergestellt. Neben dem Ruhegehalt stehen Ihnen auch weiterhin Leistungen aus der Beihilfe zu.

Wenn Sie keine Kinder haben oder zuletzt keine minderjährigen leiblichen Kinder mehr in Ihrem Haushalt gelebt haben, steigt Ihr Anspruch auf Beihilfe sogar von 50 % auf 70 % mit dem Eintritt in den Ruhestand.

Tatsächlich umfasst die Pflicht zur Versorgung eines Beamten für den Dienstherrn noch mehr als nur das Ruhegehalt und die weiterhin erforderlichen Beihilfeleistungen. Ebenfalls Bestandteil dieser anhaltenden Verpflichtung sind beispielsweise die folgenden Punkte:

  • Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag
  • Beihilfe
  • Hinterbliebenenversorgung
  • Unfallfürsorge
  • Übergangsgeld
  • familien- und pflegebezogene Leistungen
  • Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen

Tatsächlich sind all diese Punkte in der Alimentation eingeschlossen, die ein Dienstherr seinem Beamten mit der Übergabe der Urkunde zur Ernennung als Beamter auf Lebenszeit für die Dauer des kompletten Lebens des Beamten fest zusichert. Dabei gibt es nicht viele Gründe, die dazu führen könnten, dass die Ansprüche eines Beamten gegen seinen Dienstherrn erlöschen. Da wäre:

  • Die Entlassung eines Beamten auf Widerruf
  • Das Nichtbewähren eines Beamten auf Probe und die damit begründete Entlassung
  • Ein Strafverfahren mit einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 12 Monaten
  • Entfernung aus dem Dienst aufgrund der Entscheidung eines Disziplinargerichts

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Pflichten des Dienstherrn seinem Beamten gegenüber – zumindest in Sachen Alimentation und Versorgung – auch über den Eintritt in den Ruhestand hinaus vollumfänglich erhalten bleiben.

Das Ruhegehalt – Höhe und Art der Ermittlung

Fachleute sagen, dass mindestens 70 % des letzten Bruttogehalts als Rente oder als Einkommen im Ruhestand notwendig sind, um den Lebensstandard, den Sie sich in Ihrer langen Arbeitszeit aufgebaut haben, erhalten zu können. Der Versorgungshöchstsatz für einen Beamten beträgt 71,75 % des letzten Bruttogehalts und liegt damit deutlich nicht umsonst über dieser Marke. Denn genau das ist der Anspruch, den ein Beamter gegen seinen Dienstherrn hat. Das Ruhegehalt muss in der Lage sein, den Lebensunterhalt und einen guten Lebensstandard für den Beamten und seine Familie zu sichern.

Das dieser Prozentsatz weit über der durchschnittlichen Rente liegt, die man als Arbeitnehmer in Deutschland erzielen kann, ist kein Geheimnis. Das liegt allerdings daran, dass die beiden Systeme vollkommen unterschiedlich gestaltet sind. Während die Rente eine Versicherungsleistung ist deren Anspruch man sich durch Einzahlungen erwerben muss, ist die Pension eine Leistung, zu welcher der Dienstherr aufgrund seiner besonderen Beziehung seinem Beamten gegenüber und aufgrund der im Verlauf der Dienstzeit geleisteten Arbeit verpflichtet ist. Doch auch wenn das Ruhegehalt vergleichsweise hoch angesetzt ist – auch in diesem Bereich wird in den letzten Jahrzehnten gespart. So ist beispielsweise schon im Jahr 2001 der Höchstsatz von 75 % auf 71,75 % reduziert worden.

Der Umstand, dass die 71,75 % oberhalb der 70 % Grenze liegt, die von Experten herangezogen wird, damit keine Rentenlücke entsteht, bedeutet allerdings auch nur, dass der bisher praktizierte Lebensstandard aufrechterhalten werden kann. Die Verwirklichung größerer Träume wie der Kauf eines besonderen Autos, eines Bootes, einer Ferienwohnung oder ähnlicher Dinge ist damit noch lange nicht sichergestellt.

Aus diesem Grund ist es auch für Beamte empfehlenswert, sich frühzeitig über eine sinnvolle Ergänzung in Sachen private Altersvorsorge Gedanken zu machen. Zu den verschiedenen Möglichkeiten der Altersvorsorge für Beamte beraten unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Sie gern im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs.

So wird das Ruhegehalt ermittelt

Für die Berechnung des Ruhegehalts werden drei Faktoren herangezogen:

  • ruhegehaltfähige Dienstbezüge
  • ruhegehaltfähige Dienstzeit
  • Besoldungstabellen von Bund und Ländern

Als erstes werden die kompletten Dienstbezüge (inklusive Familienzuschlag und anderer möglicher Zulagen) mit dem Ruhegehaltssatz multipliziert. Der Ruhegehaltssatz muss allerdings erst einmal berechnet werden. Er ergibt sich aus der geleisteten Dienstzeit, die für die Berechnung des Satzes mit 1,79375 multipliziert wird. Der Satz ist dabei auf 71,75 % gedeckelt.

Verwirkt hat man den Anspruch auf das Ruhegehalt in den drei folgenden Fällen:

  • Entlassung
  • Verlust der Beamtenrechte
  • Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

Die Mindestversorgung – ein großer Sicherheitsfaktor für Beamte

Dienstunfähigkeit – allein dieses Wort treibt vielen jungen Beamten schon den Angstschweiß auf die Stirn. Dabei zeigt schon allein das Beispiel der Mindestversorgung wie viel besser die Absicherung eines Beamten im Vergleich zu, der eines normalen Arbeitnehmers ist. Denn schon nach einer Dienstzeit von gerade einmal fünf Jahren haben Sie als Beamter auf Lebenszeit einen Anspruch auf eine Mindestversorgung durch das Ruhegehalt im vorgezogenen Ruhestand.

In diesen wird Ihr Dienstherr Sie im Fall einer Dienstunfähigkeit schicken. Fakt ist: Auch für eine klassische Erwerbsunfähigkeitsrente als Arbeitnehmer in einem sozialversicherungspflichtigen Verhältnis reicht es aus, fünf Beitragsjahre nachweisen zu können. Trotzdem lassen sich die Dienstunfähigkeit des Beamten und die Erwerbsunfähigkeit eines sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nicht miteinander vergleichen. Allein schon deshalb, weil die Hürden für den Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente deutlich höher sind als die für die Einstufung als Dienstunfähig.

Dazu kommt, dass die Mindestversorgung, auf die nach fünf Jahren bereits ein Anspruch für den Beamten besteht, immerhin 35 Prozent der letzten Dienstbezüge ausmacht. Auf einen derart hohen Leistungssatz in Bezug zum letzten Einkommen gebracht, kommt die Erwerbsunfähigkeitsrente nach 5 Beitragsjahren keinesfalls. Damit ist ein Beamter von Anfang an vergleichsweise gut abgesichert.

Doch auch wenn die Mindestversorgung im Vergleich sehr gut abschneidet – für einen jungen Familienvater oder eine junge Mutter werden diese 35 Prozent sicherlich nicht reichen, um die monatlichen Kosten abzudecken. Aus diesem Grund ist es so wichtig, sich frühzeitig Gedanken, um eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte zu machen.

Übrigens:

Es gibt eine hervorragende Alternative für junge Beamte: Die Dienstanfänger Police. Sowohl diese als auch die klassische Dienstunfähigkeitsversicherung stellen Ihnen unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden gern im Rahmen eines umfassenden Beratungsgesprächs vor.

Die Hinterbliebenenversorgung

Niemand macht sich gern Gedanken über das Thema Tod. Doch grade als Mutter, Vater oder auch als Partner kommt irgendwann doch auch die Frage auf, wie die Familienmitglieder abgesichert sind, wenn doch einmal etwas passieren sollte. Als Beamter haben Sie das Glück, dass auch hier Ihr Dienstherr einen entscheidenden Beitrag leistet.
 
Zum Beispiel indem er Hinterbliebene finanziell unterstützt. So erhalten Witwen und Witwer, die nach dem 31.12.1961 geboren wurden 55 % des Ruhegehalts ihres verstorbenen Partners als Witwen- oder Witwergeld. Wer vorher geboren ist, bekommt sogar 60 %.
 
Auch Kinder werden hier finanziell unterstützt. Solange ein Unterhaltsanspruch gegen den Beamten bestanden hätte, hat das Kind Anspruch auf Waisengeld. Als Halbwaise sind es 12 % des Ruhegehalts, dass dem Kind zusteht. Als Vollwaise gar 20 %. Das Waisengeld wird höchstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gezahlt.

Wir helfen Ihnen gern zu jeder Zeit, Ihre Versicherungslösungen zu optimieren

Der Ruhestand ist eine Zeit, auf die es sich auf jeden Fall zu freuen lohnt. Gern helfen wir Ihnen dabei, ihn von Anfang an so auszugestalten, dass Sie sich auch in finanzieller Hinsicht auf ihn freuen können.

Auch im Ruhestand selbst brauchen Sie noch einige verschiedene Versicherungslösungen – andere sind mit dem Ende der Berufstätigkeit unnötig geworden. Gern stehen wir Ihnen zur Seite und zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Versicherungen auch für diesen Lebensabschnitt optimieren können. Melden Sie sich einfach bei Ihren Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden – wir beraten Sie gern.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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