Experten empfehlen 70 % des letzten Bruttogehalts zur Sicherung des Lebensstandards im Ruhestand. Der Versorgungshöchstsatz für Beamte liegt mit 71,75 % bewusst darüber – denn das Ruhegehalt soll den Lebensunterhalt und einen angemessenen Lebensstandard für Beamte und ihre Familien dauerhaft gewährleisten. Das ist der Anspruch gegenüber dem Dienstherrn.
Der Pensionssatz für Beamte liegt deutlich über der durchschnittlichen Rente, was an den unterschiedlichen Systemen liegt: Die Rente basiert auf Beitragszahlungen, die Pension auf der besonderen Pflicht des Dienstherrn. Trotz des vergleichsweise hohen Ruhegehalts wurde auch hier gespart – so wurde der Höchstsatz bereits 2001 von 75 % auf 71,75 % abgesenkt.
Der Umstand, dass die 71,75 % oberhalb der 70 % Grenze liegt, die von Experten herangezogen wird, damit keine Rentenlücke entsteht, bedeutet allerdings auch nur, dass der bisher praktizierte Lebensstandard aufrechterhalten werden kann. Die Verwirklichung größerer Träume wie der Kauf eines besonderen Autos, eines Bootes, einer Ferienwohnung oder ähnlicher Dinge ist damit noch lange nicht sichergestellt.
Aus diesem Grund ist es auch für Beamte empfehlenswert, sich frühzeitig über eine sinnvolle Ergänzung in Sachen private Altersvorsorge Gedanken zu machen. Zu den verschiedenen Möglichkeiten der Altersvorsorge für Beamte beraten unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung TTänzer & Tänzer oHG in Dresden Sie gern im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs.