Wenn Soldaten auf Zeit aus ihrem aktiven Dienst austreten, werden Sie nicht sofort von ihrem Dienstherrn fallen gelassen - Ganz im Gegenteil. Ihnen stehen die sogenannten „Übergangsgebührnisse“ zu. Während der Dauer von fünf Jahren soll es den ehemaligen Soldaten ermöglicht werden, in der zivilen Welt Fuß zu fassen. Hierzu gehört unter anderem die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz. In dieser Zeit bekommen die ehemaligen Soldaten monatlich eine finanzielle Unterstützung, die 75 Prozent der zuletzt erhaltenen Bezüge des aktiven Dienstes umfasst. Wie lange Ihnen diese Unterstützung zusteht, richtet sich nach der Dauer des Dienstes. Soldaten, die mindestens 12 Jahre gedient haben, erhalten diese monatliche Unterstützung über die gesamte Dauer von fünf Jahren. Bei einer kürzeren aktiven Dienstzeit werden die Leistungen wiederum gestaffelt gewährt. So stehen ehemaligen Soldaten, die sechs oder mehr Jahre gedient haben, Übergangsgebührnisse für drei Jahre zu.
Auch auf Seiten der Gesundheitsfürsorge ändert sich einiges. So erhalten Sie mit Austritt aus dem aktiven Dienst keine freie Heilfürsorge mehr. An deren Stelle rückt die sogenannte Beihilfe. Hier übernimmt der Dienstherr nicht mehr alle Gesundheitskosten. Stattdessen beteiligt er sich nur noch zu 70 Prozent an den anfallenden Kosten. Wie lange Sie Anspruch auf Beihilfe haben, richtet sich nach der Dauer der Übergangsgebührnisse. Da Ihre Beihilfe, anders als die freie Heilfürsorge, nicht alle Gesundheitskosten abdeckt, müssen Sie nun eine Versorgungslücke schließen. Hierfür gilt es, eine zuverlässige und leistungsstarke Restkostenversicherung abzuschließen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden hat mit der beihilfekonformen privaten Krankenversicherung die optimale Lösung im Angebot.
Sinn und Zweck von Beihilfe und den Übergangsgebührnissen ist es, Ihnen den Übergang zu einem zivilen Berufsleben zu erleichtern. Da Ihr Dienstherr Sie dabei unterstützen möchte, bietet er Ihnen sogenannte Eingliederungsscheine an. Diese öffnen Ihnen Tür und Tor, im öffentlichen Dienst Fuß zu fassen. Und dies kann sich durchaus lohnen. Schließlich nimmt man Soldaten dank ihrer umfangreichen Berufserfahrung in diesem Bereich in der Regel mit Kusshand. Sie profitieren wiederum von höheren Bezügen und können - Verbeamtung vorausgesetzt - auch nach Ihrer Übergangsphase von den Vorzügen der Beihilfe profitieren.