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DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden
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Übersicht der Soldatengruppen bei der Bundeswehr - die Soldatenversorgung

Für die Beschäftigung der Soldaten bei der Bundeswehr gibt es drei mögliche Gruppen. Diese wären: Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten oder freiwillig Wehrdienstleistende. Bei deren Aufgaben gibt es teilweise nur geringfügige Unterscheidungen, wohingegen bei der Soldatenversorgung enorme Unterschiede existieren. Die bestehenden Unterschiede möchten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Ihnen nachfolgend gerne etwas näher erläutern. Weiterhin möchten wir verschiedene Versicherungen aufführen, welche für Soldaten besonders ratsam sind.

Unterschiede bei der Versorgung der drei Soldatengruppen

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden möchten Ihnen nachfolgend die Unterschiede der Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten sowie freiwillig Wehrdienstleistenden erläutern. Hierbei soll der Schwerpunkt auf die Soldatenversorgung gelegt werden. Generell haben sämtliche drei Gruppen Anspruch auf Zahlung entsprechender Bezüge. Diese werden anhand einschlägiger Vorschriften im Bundesbesoldungsgesetz (BbesG) sowie Soldatenversorgungsgesetz (SVG) bestimmt. Eventuell zusätzlich bestehende Ansprüche in gewissen Fällen werden im Soldatenversorgungsgesetz geregelt.

Freiwillig Wehrdienstleistende

Soldaten auf Zeit

Berufssoldaten

Ergänzende Versicherungen zur Soldatenversorgung
 

Manche Versicherungen sollte jeder Soldat trotz der meist relativ umfänglichen Soldatenversorgung besitzen. Die entsprechenden Versicherungen möchten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Ihnen im Nachfolgenden stichpunktartig kurz erläutern.

  • Diensthaftpflichtversicherung:
    Mit der Diensthaftpflichtversicherung sind sämtliche Schäden abgedeckt, welche Sie im Dienst oder hiermit im Zusammenhang verursachen. Ein perfektes Beispiel wäre der Verlust eines Kasernenschlüssels. Ihr Dienstherr kann anfallende Kosten von Ihnen zurückfordern, sollte aufgrund dessen am Gebäude die vollständige Schließanlage ausgetauscht werden müssen. Dieser Schaden wird, ebenso wie anderweitige Regress-, Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen, durch die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden übernommen.
  • Dienstunfähigkeitsversicherung:
    Jeder kann dienstunfähig werden. Doch aufgrund der Tätigkeit sind Sie als Soldat einem gesteigerten Risiko ausgesetzt. Mit der optimalen Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden sind Sie durch umfängliche Leistungen abgesichert. Egal, aus welchen Gründen Sie dienstunfähig werden. Damit ist eine Aufrechterhaltung Ihres gewohnten Lebensstandards gegeben.
  • Pflegepflichtversicherung:
    Diese gehört generell nicht zur truppenärztlichen Versorgung. Daher muss diese separat abgeschlossen werden
  • Anwartschaft:
    Diese ist besonders empfehlenswert für Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldaten. Ein Anrecht darauf, preiswert und garantiert nach Wegfall der freien Heilfürsorge in die private Krankenversicherung aufgenommen zu werden, bietet die kleine oder große Anwartschaft der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden. Denn meist ist für ehemalige Soldaten eine gesetzliche Krankenkasse die schlechtere Wahl.

Wir sind für Sie da

Gerne stehen Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden für weitere Fragen zur Verfügung.

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