DBV Dresden Tänzer & Tänzer oHG | Absicherung im Auslandseinsatz

DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden
Absicherung im Auslandseinsatz Dresden

Absicherung im Auslandseinsatz

Soldaten und deren Absicherung im Auslandseinsatz

Für einige Soldaten der Bundeswehr zählt ein Auslandseinsatz zu den beruflichen Möglichkeiten sowie Pflichten. Diese Auslandseinsätze können sowohl aus militärischen, zivilen oder auch anderen Gründen stattfinden. Oftmals treten mit einer Reise ins Ausland für Soldaten vielerlei Fragen auf. Gerade für Soldaten im Auslandseinsatz sind einige Versicherungen besonders ratsam. Denn gerade in Auslandseinsätzen bestehen für Soldaten andere Risiken und daher ein spezieller Absicherungsbedarf. Die relevantesten Informationen zur Absicherung im Auslandseinsatz für Soldaten haben wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden nachfolgend für Sie zusammengestellt.

Grundlagen des Auslandseinsatzes für Soldaten

Bevor die Frage der Versorgung geklärt werden kann, muss zunächst klar sein, was ein Auslandseinsatz für Soldaten genau ist. Bei einem Auslandseinsatz für Soldaten handelt es sich generell um sämtliche Tätigkeiten, welche außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu dienstlichen Zwecken erfolgen. Bei einem „Einsatz“ muss es sich somit nicht zwangsläufig um eine militärische Verwendung handeln. Generell ist damit jede Tätigkeit umfasst, welche auf Veranlassung des Dienstherrn bzw. der Bundeswehr durch den Soldat im Ausland ausgeübt wird.
 
Ob Sie als Soldat an einem Auslandseinsatz teilnehmen möchten, bleibt bei der Bundeswehr oftmals Ihnen selbst überlassen. Sofern genügend Freiwillige für diesen Einsatz bereitstehen, wird keiner hierzu gezwungen.

Soldaten im Auslandseinsatz - Ansprüche

Die Bezüge, die Soldaten auch vor einem Einsatz im Ausland zustehen, erhalten diese auch weiterhin bei einem vorübergehenden oder dauerhaften Einsatz im Ausland. Für den Wehrsold, den freiwillig Wehrdienstleistende erhalten, gilt das gleiche. Bei einem Auslandseinsatz von Soldaten erhalten diese zusätzlich zu der regulären Besoldung noch verschiedene Zulagen. Diese gewährten Zulagen wären unter anderem:

  • Für besondere Beanspruchungen der Soldaten im Dienst, wie beispielsweise für Fallschirmspringer oder Piloten, werden Erschwerniszulagen gezahlt.
  • Für die Besetzung eines gewissen Dienstpostens werden Stellenzulagen gewährt.
  • Auslandsverwendungszuschlag (AVZ). Diesen erläutern wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden nachfolgend genauer.

Als Soldat im Auslandseinsatz wird Ihnen durch Ihren Dienstherrn pro Tag eine zusätzliche Zahlung, der sogenannte Auslandsverwendungszuschlag gewährt. Damit soll für Soldaten für die im Ausland meist gesteigerte Gefahrenlage, die Distanz von der Familie sowie die prinzipiell im Ausland erschwerten Lebensumstände wenigstens ein finanzieller Ausgleich geschaffen werden. Der Umfang des Auslandsverwendungszuschlag wird nach unterschiedlichen Stufen ausgerichtet. Diese wiederum orientieren sich an den Umständen im jeweiligen Land des Einsatzes. Die jeweiligen Stufen bzw. Zahlungen sind gestaffelt wie folgt:

  • Stufe 1: 30 Euro je Tag
  • Stufe 2: 46 Euro je Tag
  • Stufe 3: 62 Euro je Tag
  • Stufe 4: 78 Euro je Tag
  • Stufe 5: 94 Euro je Tag
  • Stufe 6: 110 Euro je Tag

Auslandseinsätze von Soldaten in speziellen Fällen - zusätzliche Leistungen

Neben den vorgenannten und prinzipiellen Ansprüchen ergeben sich bei Auslandseinsätzen für Soldaten häufig zusätzliche Ansprüche. Welche Leistungen dies konkret sind, möchten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Ihnen nachfolgend kurz erläutern.
Reisebeihilfe
 
Für die Fahrt oder auch den Flug in die Heimatwohnung erhalten Bedienstete der Bundeswehr im Auslandseinsatz für Soldaten durch Ihren Dienstherrn die sogenannte Reisebeihilfe. Diese umfasst eine teilweise Erstattung der anfallenden Aufwendungen, welche diesen zur Reise vom Ausland nach Hause sowie wieder ins Ausland zurück entstehen. Zur Erstattung dieser Aufwendungen muss durch den Soldaten ein entsprechender Antrag beim Bundesverwaltungsamt (BVA) bzw. der für den Bediensteten der Bundeswehr zuständigen Abteilung gestellt werden.
 
Unfallentschädigung
 
Bei Verletzungen im Einsatz mit einem dauerhaften und zumindest 50-prozentigen Grad der Schaden (GdS), wird an den Soldaten eine Einmalzahlung in Höhe von 150.000€ geleistet. Zusätzlich hierzu erhalten Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldaten ein Unfallruhegehalt. Dieses beträgt im Normalfall monatlich ca. 2.000€. Sollte der Soldat im Einsatz sogar versterben, werden unterschiedliche Entschädigungen an dessen Hinterbliebene gezahlt. Folgendes gilt für Hinterbliebene eines im Einsatz verstorbenen Soldaten:

  • Ein nach den einschlägigen Vorschriften des Soldatenversorgungsgesetz (SVG) ausgerichtetes Sterbegeld wird an die Witwen sowie Waisen des Soldaten gezahlt.
  • 60% des dem Soldaten eigentlich zustehenden Unfallruhegehaltes wird an die Witwe oder den Witwer des Soldaten ausgezahlt.
  • 30% des Unfallruhegehaltes wird die Waisen des Soldaten ausgezahlt.

Soldaten sollten die Absicherung durch den Dienstherrn mit einer Lebens- sowie Unfallversicherung ergänzen

Speziell für den Auslandseinsatz von Soldaten empfehlen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden den Abschluss einer Lebens- und Unfallversicherung. Denn generell geht mit einem Auslandseinsatz von Soldaten eine gewisse Gefahr einher. Sollten Sie als Soldat aufgrund kriegerischer Ereignisse im Ausland versterben, sind Sie sowie Ihre Angehörigen mit den individuellen Lösungen von uns optimal abgesichert. In derartigen Fällen werden spezielle Versicherungen benötigt, da klassische Unfall- sowie Lebensversicherungen hier keine Leistungen erbringen.
 
Das Erleiden eines Unfalles ist gerade bei Auslandseinsätzen von Soldaten rasch und unvorhersehbar möglich. Die Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden tritt stets dann in Leistung, sollten Sie einen Unfall erleiden. Gerade aufgrund der Unvorhersehbarkeit derartiger Unfälle werden die Leistungen der Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden in zwei oder drei Teile unterteilt. Die Höhe der jeweiligen Leistungen bestimmen Sie beim Abschluss des jeweiligen Vertrages selbst. Diese wären beispielsweise:

  • Einmalzahlung:
    Die Einmalzahlung orientiert sich an der jeweiligen Verletzung. Beispielsweise können Sie hier vereinbaren, dass Sie bei einem gebrochenen Arm eine Einmalzahlung in Höhe von 2.000€ erhalten.
  • Versicherungssumme:
    Die Versicherungssumme orientiert sich an dem Grad der Invalidität. Sie haben beispielsweise eine Versicherungssumme von 400.000€ vereinbart. Aufgrund eines Unfalles besteht ein dauerhafter Invaliditätsgrad von 50%. Hierfür erhalten Sie eine Zahlung in Höhe von 200.00€.
  • Unfallrente:
    Die Unfallrente ist optional. Sollten Sie einen Unfall erleiden, erhalten Sie mit der Unfallrente, die bei Vertragsabschluss vereinbarten monatlichen Zahlungen. Damit ist es Ihnen möglich, Ihre fortlaufenden Kosten auch künftig zu decken.

Gerade für Soldaten mit Auslandseinsätzen ist eine Lebensversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden ratsam. Mit dieser wird eine gewisse Summe als Kapital angespart. Dieses Kapital wird dann ausgezahlt, sollten Sie im Einsatz versterben. Ansonsten wird dieses Kapital bei Erreichen eines gewissen Alters an Sie ausgezahlt. Andernfalls erhalten Ihre Erben den Besitz daran.

Wir sind für Sie da

Für Fragen zum Thema Absicherung im Auslandseinsatz für Soldaten stehen Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden gerne zur Verfügung. Lassen Sie sich unverbindlich ein Angebot erstellen.

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