DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Freie Heilfürsorge Dresden

Heilfürsorge

Als Beamte der Feuerwehr stehen Sie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Dieses ist geprägt von gegenseitigen Rechten sowie Pflichten zwischen Ihnen und Ihrem Dienstherrn. Ihr Dienstherr hat Ihnen gegenüber gewisse Fürsorgepflichten zu erfüllen. Im Gegenzug müssen Sie gegenüber Ihrem Dienstherrn eine Dienst- und Treuepflicht garantieren. Ihr Dienstherr muss für Ihre Besoldung sowie Alimentation Sorge tragen. Weiterhin besitzt Ihr Dienstherr Ihnen gegenüber eine umfängliche Krankenfürsorgepflicht, welche er erfüllen muss. Jedoch liegt es allein in seinem eigenen Ermessen, wie er dieser Pflicht nachkommt.

Zur Erfüllung stehen ihm zwei unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung. Ihr Dienstherr kann einerseits die Beihilfe als Unterstützung gewähren. Bei dieser Möglichkeit werden Ihnen anteilig die angefallenen und erstattungsfähigen Kosten erstattet. Hinsichtlich der nicht erstattungsfähigen Restkosten müssen Sie als Beamte der Feuerwehr eine Restkostenversicherung, beispielsweise bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden, abschließen. Der Abschluss einer entsprechenden Restkostenversicherung ist bereits seit 01.01.2019 als Pflicht eingeführt worden.

Weiterhin hat Ihr Dienstherr die Möglichkeit sogenannter freier Heilfürsorge. In diesem Falle werden durch Ihren Dienstherrn die bei Ihnen anfallenden Gesundheitskosten vollumfänglich übernommen. Eine separate Versicherung für Sie als Beamte der Feuerwehr entfällt in diesem Falle. Überwiegend denjenigen Berufsgruppen, welche einen risikoreichen Beruf ausüben, wird freie Heilfürsorge gestattet. Berufsgruppen mit weniger risikoreichem Dienst, wie beispielsweise im Innendienst oder der Verwaltung, wird meist Beihilfe gewährt.

Die freie Heilfürsorge als Krankenfürsorge für Feuerwehrbeamte

Als Beamte der Feuerwehr riskieren Sie während Ihres Dienstes häufig Ihre Gesundheit sowie Ihr Leben. Aus diesem Grunde wird Beamten der Feuerwehr durch Bund oder Länder eine spezielle Form der Krankenfürsorge im Wege der Heilfürsorge gewährt. Zu früheren Zeiten bestand die Hauptaufgabe eines Beamten der Feuerwehr darin, entstandene Brände zu löschen. Zwischenzeitlich hat sich das Berufsbild deutlich geändert. Nunmehr ist Bestandteil des Berufes nicht allein das Löschen von Bränden, sondern auch diverse Rettungsaufgaben, Bergungsaufgaben sowie Schutzaufgaben. Als Beamte der Feuerwehr sind Sie zwischenzeitlich zum echten Allrounder geworden und benötigen daher auch einen speziellen Versicherungsbedarf.
 

Da mit dem Beruf des Beamten der Feuerwehr ein großes Risiko einhergeht, ist der Abschluss einer privaten Absicherung kaum möglich. Eine derartige Absicherung ist stets mit enormen Risikozuschlägen verbunden. Aus diesem Grunde werden für Beamte der Feuerwehr anfallende Krankheitskosten durch den Dienstherrn übernommen. Die Leistungen der gewährten Heilfürsorge sind mit denjenigen einer gesetzlichen Krankenkasse durchaus vergleichbar. Im Wege der Heilfürsorge erhalten Sie als Beamte der Feuerwehr unter anderem im Krankheitsfall medizinische Versorgung, Behandlungen beim Zahnarzt einschließlich Zahnersatz, stationäre Behandlungen in einem Krankenhaus, medizinische Rehabilitations-Maßnahmen sowie ambulante ärztliche Versorgungen oder Versorgungsmaßnahmen. Die Versorgung von Ihnen als Beamte der Feuerwehr wird in Deutschland durch die jeweiligen Länder übernommen. Aus diesem Grund ist die Versorgung von Land zu Land unterschiedlich. Ein Anspruch auf Heilfürsorge besteht für Sie als Beamte der Feuerwehr erst nach Beendigung der Ausbildung sowie der Probezeit.

Das Thema Heilfürsorge möchten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden für Sie als Beamte der Feuerwehr gerne etwas näher erläutern.

Heilfürsorge für Beamte der Feuerwehr - was bedeutet das?

Im Wege der Heilfürsorge sind Sie als Beamte der Feuerwehr bei sämtlichen Krankheitskosten abgesichert. Dabei sind die Leistungen, allerdings auch auftretende Versorgungslücken der Heilfürsorge mit denjenigen der gesetzlichen Krankenversicherung durchaus zu vergleichen. Allerdings müssen Sie als Beamte der Feuerwehr hierzu keine monatlichen Beiträge zahlen. Stattdessen wird auf Ihre Besoldung lediglich ein geringer Betrag von 1,5 % angerechnet. Auch dies variiert allerdings von Land zu Land. Sollten Sie ein Anrecht auf Heilfürsorge besitzen, hat diese generell vor einem Anspruch auf Beihilfe Vorrang.

Anrecht auf Heilfürsorge

Leistungen der Heilfürsorge

Existieren bei der Heilfürsorge auch Nachteile?

Was ist eine Anwartschaftsversicherung?

Fordern Sie individuelle Beratung an

Für Fragen hierzu stehen Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden gerne zur Verfügung.

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