Anrecht auf Heilfürsorge
Die Regelung, wer und wann Sie als Beamte der Feuerwehr einen Anspruch auf Heilfürsorge besitzen, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Allerdings wird dies jedoch in der Regel so gehandhabt, dass nur während des aktiven Dienstes Heilfürsorge gewährt wird. Ihre Familienangehörigen hingegen besitzen eventuell einen Anspruch auf Beihilfe. Als Beamte der Feuerwehr wird Ihnen spätestens beim Eintritt in den Ruhestand statt der bisherigen Heilfürsorge die Beihilfe gewährt.
Leistungen der Heilfürsorge
Als Beamte der Feuerwehr mit Anspruch auf Heilfürsorge besitzen Sie ein Anrecht auf ärztliche sowie zahnärztliche Behandlungen. Im Wege der gewährten Heilfürsorge werden erstattungsfähige Aufwendungen durch Ihren Dienstherrn zu 100 % übernommen.
Die freie Heilfürsorge beinhaltet verschiedene Leistungen. Diese wären beispielsweise:
Existieren bei der Heilfürsorge auch Nachteile?
Als Beamte der Feuerwehr mit Anrecht auf Heilfürsorge sind Sie einem gesetzlich versicherten Arbeitnehmer gleichgestellt. Beamte mit Anrecht auf Beihilfe hingegen können von den Vorzügen eines Privatpatienten profitieren. Sollten privatärztliche Rechnungen einen höheren Gebührensatz enthalten, wird dieser von den Heilfürsorgestellen nicht anerkannt. Von Beamten der Feuerwehr in Anspruch genommene zahnärztliche Versorgungen richten sich nach gesetzlichen Leistungen.
Heilfürsorgestellen erkennen Rechnungen nur dann an, wenn der Höchstsatz der Gebührenordnung nicht überschritten wird. Aufwendungen, die über diesen Satz der Heilfürsorge hinausgehen, sind von Ihnen selbst zu tragen.
Ebenfalls ist die Leistungsqualität der Heilfürsorge mit der Regelversorgung gesetzlicher Krankenversicherungen identisch. Damit Sie als Beamte der Feuerwehr von mehr Komfort profitieren, können Sie die Heilfürsorge durch private Zusatz- sowie Ergänzungsversicherungen erweitern. Lassen Sie sich hierzu von den Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden ausführlich beraten.
Was ist eine Anwartschaftsversicherung?
Mit einer Anwartschaftsversicherung sichern Sie sich als Beamte der Feuerwehr mit Anspruch auf Heilfürsorge eine zukünftige Aufnahme in die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden. Hierbei haben Sie die Wahl zwischen zwei unterschiedlichen Varianten: Die kleine sowie die große Anwartschaft.
Sollte Ihnen als Beamte der Feuerwehr bereits jetzt klar sein, dass Sie in nicht allzu langer Zeit einen Beihilfeanspruch besitzen, raten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden zum Abschluss einer kleinen Anwartschaft. Damit wird Ihr derzeitiger Gesundheitszustand „eingefroren“ und beim Eintritt in die private Krankenversicherung erneut aktiviert. Hinzu kommt noch der Faktor Alter sowie die von Ihnen angestrebten und benötigten Leistungen. Das Alter ist jedoch bei einer kurzfristigen Überbrückungsphase zu vernachlässigen. In der kleinen Anwartschaft profitieren Sie als Beamte der Feuerwehr von niedrigen Beiträgen. Diese decken lediglich Verwaltungskosten ab. Allerdings werden dann durch Sie auch keine Altersrückstellungen gebildet.
Sollten Sie als Beamte der Feuerwehr erst zu viel späterer Zeit Beihilfe beziehen, empfehlen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden die große Anwartschaft. Denn hierbei wird sowohl der Gesundheitszustand als auch Ihr Alter „eingefroren“. Außerdem werden mithilfe Ihrer Beiträge Altersrückstellungen gebildet.