Freie Heilfürsorge
Mit der freien Heilfürsorge kommt der Dienstherr seiner Pflicht zur Krankenfürsorge seiner Beamten der Polizei nach. Der Bund und die jeweiligen Bundesländer verkörpern den Dienstherrn. Je nach Bundesland und Status des Beamten erhalten Polizisten entweder die Heilfürsorge oder Beihilfe. Der Dienst von Beamten der Polizei ist nicht mit einem Angestelltenverhältnis in der freien Marktwirtschaft vergleichbar. Beamte stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Durch ihre Dienst- und Treuepflicht erfüllen sie hoheitliche Aufgaben und riskieren oft ihre eigene Gesundheit oder gar ihr Leben.
Beamte der Polizei im Vollzugsdienst arbeiten für den Erhalt der Grundrechte der Bundesbürger. Sie verhindern und verfolgen Straftaten, kümmern sich um die Verkehrssicherheit sowie um friedvolle Versammlungen (z.B. Demonstrationen). Oft geraten sie dabei selbst in Gefahr. Diese Berufsrisiken verdeutlichen, dass der Abschluss einer privaten Krankenversicherung, ohne die Bezuschussung des Dienstherrn, finanziell unzumutbar wäre. Um Beamte zu entlasten, gewährt der Dienstherr seinen Beamten die freie Heilfürsorge.
Zusatzversicherungen der DBV
Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden haben viele Zusatzversicherungen in unserem Repertoire. Bei der Zahnzusatz- und Pflegeversicherung kann Sie sich für drei verschiedene Tarife entscheiden. Heilpraktiker- und Sehhilfeleistungen können durch eine in zwei Tarifen gestaffelte, ambulante Zusatzversicherung abgesichert werden.
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Haben Sie Fragen zu Ihrem optimalen Versicherungsschutz. Dann kontaktieren Sie uns. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden berät Sie gerne in all Ihren Anliegen! Sie haben gerade den Informationstext zur Heilfürsorge gelesen.
Tänzer & Tänzer oHG
Altmarkt (bei Plug und Work) 10b
01067 Dresden
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