Die Funktionsweise der Heilfürsorge
Das System der Heilfürsorge ist mit keiner Versicherung zu vergleichen. Lediglich die Leistungen sind denen der gesetzlichen Krankenversicherung gleichzusetzen. Die Beamten der Polizei müssen keine Monatsbeiträge für ihre Gesundheitsfürsorge entrichten. In der Regel wird für die Heilfürsorge 1,5 % der Besoldung einbehalten.
Heilfürsorgeberechtigte haben einen direkten Anspruch auf ärztliche oder zahnärztliche Behandlungen. Im Rahmen der Heilfürsorge kommt der Dienstherr für 100 % der erstattungsfähigen Kosten auf. Besteht ein Heilfürsorgeanspruch, hat dieser nach dem Subsidiaritätsprinzip Vorrang vor dem Beihilfeanspruch.
Wer ist heilfürsorgeberechtigt?
Die Regelungen der Heilfürsorge und Beihilfe unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Heilfürsorgeberechtigt können sein:
- Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei und der Länder
- Beamte im Justizvollzug
- Beamte auf Widerruf und auf Probe
In einigen Ländern sind Beamte der Polizei beihilfeberechtigt, in anderen setzt die Heilfürsorge ein. In manchen Bundesländern ist der Heilfürsorgeanspruch auf die Ausbildungszeit begrenzt. Anschließend greifen die Bestimmungen der Beihilfe.
Leistungen der freien Heilfürsorge
- Vorbeugende Gesundheitsfürsorge
- medizinische Behandlungen im Krankheitsfall (einschließlich Psychotherapie)
- Betreuung bei Schwangerschaft und Entbindung durch einen Arzt, Entbindungshelfer oder eine Hebamme
- zahnärztliche Behandlung einschließlich Zahnersatz
- Versorgung im Krankenhaus
- Behandlung in Rehabilitationseinrichtungen
- Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie Heil- und Hilfsmitteln
- Behandlung im Ausland
Nachteile der freien Heilfürsorge
Heilfürsorgeberechtigte Polizeibeamte sind gesetzlich Versicherten gleichgestellt. Die Heilfürsorge deckt nur Kosten bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung, darüber hinaus sind Ausgaben teils beihilfefähig. Zahnärztliche Leistungen entsprechen der GKV-Regelversorgung. Erweiterter Schutz ist über private Zusatzversicherungen möglich, verursacht aber hohe Kosten, besonders bei Zähnen und Sehhilfen.
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