Freie Heilfürsorge der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden
Mit der Heilfürsorge erfüllt der Dienstherr seine Krankenfürsorgepflicht gegenüber Polizeibeamten. Je nach Bundesland und Beamtenstatus erhalten sie Heilfürsorge oder Beihilfe. Beamte stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, übernehmen hoheitliche Aufgaben und riskieren dabei oft Gesundheit oder Leben – anders als Angestellte der freien Wirtschaft.
Polizeivollzugsbeamte schützen Grundrechte, bekämpfen Straftaten, sichern den Verkehr und begleiten Versammlungen. Dabei setzen sie sich oft Gefahren aus. Aufgrund dieser Risiken wäre eine private Krankenversicherung ohne Zuschüsse finanziell untragbar. Zur Entlastung der Beamten gewährt der Dienstherr deshalb die freie Heilfürsorge.
Wissenswertes über die Heilfürsorge
Die Funktionsweise der Heilfürsorge
Das System der Heilfürsorge ist mit keiner Versicherung zu vergleichen. Lediglich die Leistungen sind denen der gesetzlichen Krankenversicherung gleichzusetzen. Die Beamten der Polizei müssen keine Monatsbeiträge für ihre Gesundheitsfürsorge entrichten. In der Regel wird für die Heilfürsorge 1,5 % der Besoldung einbehalten.
Heilfürsorgeberechtigte haben einen direkten Anspruch auf ärztliche oder zahnärztliche Behandlungen. Im Rahmen der Heilfürsorge kommt der Dienstherr für 100 % der erstattungsfähigen Kosten auf. Besteht ein Heilfürsorgeanspruch, hat dieser nach dem Subsidiaritätsprinzip Vorrang vor dem Beihilfeanspruch.
Wer ist heilfürsorgeberechtigt?
Die Regelungen der Heilfürsorge und Beihilfe unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Heilfürsorgeberechtigt können sein:
- Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei und der Länder
- Beamte im Justizvollzug
- Beamte auf Widerruf und auf Probe
In einigen Ländern sind Beamte der Polizei beihilfeberechtigt, in anderen setzt die Heilfürsorge ein. In manchen Bundesländern ist der Heilfürsorgeanspruch auf die Ausbildungszeit begrenzt. Anschließend greifen die Bestimmungen der Beihilfe.
Leistungen der freien Heilfürsorge
- Vorbeugende Gesundheitsfürsorge
- medizinische Behandlungen im Krankheitsfall (einschließlich Psychotherapie)
- Betreuung bei Schwangerschaft und Entbindung durch einen Arzt, Entbindungshelfer oder eine Hebamme
- zahnärztliche Behandlung einschließlich Zahnersatz
- Versorgung im Krankenhaus
- Behandlung in Rehabilitationseinrichtungen
- Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie Heil- und Hilfsmitteln
- Behandlung im Ausland
Nachteile der freien Heilfürsorge
Heilfürsorgeberechtigte Polizeibeamte sind gesetzlich Versicherten gleichgestellt. Die Heilfürsorge deckt nur Kosten bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung, darüber hinaus sind Ausgaben teils beihilfefähig. Zahnärztliche Leistungen entsprechen der GKV-Regelversorgung. Erweiterter Schutz ist über private Zusatzversicherungen möglich, verursacht aber hohe Kosten, besonders bei Zähnen und Sehhilfen.
Termin vereinbarenZusatzversicherungen der DBV
Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden haben viele Zusatzversicherungen in unserem Repertoire. Bei der Zahnzusatz- und Pflegeversicherung kann Sie sich für drei verschiedene Tarife entscheiden. Heilpraktiker- und Sehhilfeleistungen können durch eine in zwei Tarifen gestaffelte, ambulante Zusatzversicherung abgesichert werden.
Zahnzusatzversicherung
Beamte die Heilfürsorge beziehen, können enorm hohe Kosten für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Prophylaxen erwarten. Vieles wird von der Heilfürsorgestelle nicht übernommen. Die private Zahnzusatzversicherung Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden ist eine hervorragende Lösung, um den Eigenanteil zu minimieren.
Manche Leistungen wie die Zahnreinigung sind bei der Heilfürsorge ausgeschlossen. Sie entspricht der gesetzlichen Krankenversicherung. Für Zahnersatz und moderne Behandlungen gibt es Festzuschüsse. Trotz doppeltem Zuschuss bleibt oft ein hoher Eigenanteil. Meist müssen 50–80 % der Kosten privat getragen werden – für viele kaum machbar.
Krankenversicherung
Polizeibeamte erhalten bei Krankheit oder Unfall Heilfürsorge oder Beihilfe. Bei Beihilfe müssen Restkosten privat versichert werden. Heilfürsorge erfordert zunächst keine Zusatzversicherung. Endet sie, greift die Beihilfe, etwa bei Krankheit, Pflege oder Geburt. Dann ist eine beihilfekonforme private Krankenversicherung nötig.
Aufnahme in die private Krankenversicherung
Die Beitragshöhe hängt vom Alter und Gesundheitszustand ab. Ab 60 drohen hohe Beiträge oder Ablehnung, oft bleibt nur der Basistarif. Dort zählen nur Alter und Geschlecht, nicht der Gesundheitsstatus. Er entspricht der GKV, mit oft hohen Kosten und wenig Komfort. Beamte wählen bei der DBV zwischen Basis-, Komfort- und Premiumtarif mit umfassenden Leistungen.
Anwartschaftsversicherung
Ein Abschluss einer Anwartschaftsversicherung bei der DBV während der Ausbildung sichert Ihnen günstige Beiträge im Alter. Die kleine Anwartschaft schützt den Gesundheitszustand, eine spätere Prüfung entfällt. Noch besser: Mit der großen Anwartschaft sichern Sie sich dauerhaft junge Eintrittsalter – das reduziert künftige Beiträge deutlich.
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung ist auch für Polizisten Pflicht – unabhängig von Beihilfe oder Heilfürsorge. Bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden wird sie meist mit der privaten Krankenversicherung kombiniert. Unsere flexible Pflegeversicherung Vario passt sich Ihren Bedürfnissen an und ist in jedem Alter sowie für alle Pflegegrade abschließbar.
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Haben Sie Fragen zu Ihrem optimalen Versicherungsschutz. Dann kontaktieren Sie uns. Ihre DBV Deutsche BeamtenversicherungTänzer & Tänzer oHG in Dresden berät Sie gerne in all Ihren Anliegen! Sie haben gerade den Informationstext zur Heilfürsorge gelesen.
Tänzer & Tänzer oHG
Altmarkt (bei Plug und Work) 10b
01067 Dresden
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