Formular einreichen
Damit Sie Beihilfe beantragen können, müssen Sie zunächst ein entsprechendes Formular einreichen. Diesem werden die entsprechenden Arztrechnungen beigelegt. Neben Arztrechnungen finden hier auch Rezepte für Arzneimittel ihren Platz. Ist das ausgefüllte Formular nebst Quittungen bei der Beihilfestelle eingegangen, wird es vor Ort von den zuständigen Bearbeitern überprüft.
Fristen und Mindestsumme beachten
Wenn Sie ein entsprechendes Formular einreichen, sollten Sie unbedingt die geltenden Fristen beachten. Sollte ein Schreiben zu spät bei Ihrer Beihilfestelle eintreffen, haben Sie nämlich keinen Anspruch mehr auf einen Kostenersatz. Hierbei gilt regelmäßig eine Frist von 12 Monaten nach ärztlicher Behandlung bzw. Ausstellung des Rezepts. Allerdings können Sie nicht auf Anhieb einen Kostenersatz verlangen. Vielmehr gilt es, hierbei eine gewisse Mindestsumme zu beachten. Erst dann, wenn die Gesundheitskosten zusammengerechnet mindestens 200 Euro umfassen, können Sie einen Ersatz verlangen. Doch das bedeutet nicht, dass Sie gänzlich auf einen Kostenersatz verzichten müssen. Beamte, die selbst 10 Monate nach Zahlung der Arztkosten oder Kosten für Arzneimittel nicht den Mindestbetrag zusammen haben, können auch Kosten unter 200 Euro geltend machen.
Besondere Kostenregelung
Im Bereich der Kostentragung müssen Beamte Einiges beachten. So müssen sie grundsätzlich bei jedem Arztbesuch oder jeder anderen medizinischen Behandlung einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 5 Euro tragen.