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DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Optimaler Versicherungsschutz für Soldaten Dresden

DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG
in Dresden – optimaler Versicherungsschutz für Soldaten

Als Soldat können Sie besondere Rechte beanspruchen, unterliegen aber auch bestimmten Pflichten und müssen Vorschriften und Sonderregelungen beachten. Da wir von der DBV Tänzer & Tänzer oHG in Dresden uns ganz gut mit üblichen Normen auskennen, geben wir Ihnen im Rahmen der vielen Versicherungen für Soldaten einen Überblick über die wirklich erforderlichen Absicherungen. Dabei berücksichtigen wir auch die unterschiedlichen Ansprüche von freiwillig Wehrdienstleistenden, Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten.

Die Vorteile der speziellen Versicherungen für Soldaten

Die DBV kann auf eine über 140jährige Erfahrung und über 60jährige Partnerschaft mit dem Deutschen Bundeswehr Verband zurückblicken. Die vielen, hervorragend ausgebildeten Berater eignen sich als erste Ansprechpartner für Sie als zukünftigen Soldaten. Die breite Produktpalette der DBV beinhaltet sämtliche Versicherungen, auf die Sie als Soldat nicht verzichten sollten.
Unsere besonderen Versicherungslösungen für Soldaten sind an die individuellen Ansprüche, Rechte und Pflichten angepasst. Als Soldat nützt Ihnen zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung nichts, weil Sie nur dienstunfähig werden können. Gerne informiert Sie Ihre DBV Tänzer & Tänzer oHG in Dresden über eine leistungsstarke Dienstunfähigkeitsversicherung.

Dienstunfähigkeitsversicherung

Leider können Sie als Zeitsoldat, Berufssoldat oder Wehrdienstleistender jederzeit dienstunfähig werden. Schnell führt eine schwerwiegende Verletzung dazu, zum Beispiel beim außerdienstlichen Sport, dass Sie Ihrem Dienst bei der Bundeswehr nicht mehr nachgehen können. Bei einer Dienstunfähigkeit können Sie als Soldat je nach Status unterschiedliche Ansprüche an Ihren Dienstherrn richten.

  • Als freiwillig Wehrdienst Leistender und Soldat auf Zeit entlässt man Sie bei einer Dienstunfähigkeit aus dem Soldatenverhältnis und versichert Sie in den gesetzlichen Sozialversicherungen nach. Allerdings haben Sie erst einen Leistungsanspruch, wenn Sie mindestens fünf Jahre lang Beiträge eingezahlt haben.
  • Werden Sie als Berufssoldat, in der Regel auf Lebenszeit, dienstunfähig, versetzt man Sie in den vorzeitigen Ruhestand und lässt Ihnen eine Frühpension zukommen. Die Mindestpension Ihres Dienstherrn beläuft sich auf circa 1500 Euro und erhöht sich für jedes abgeleistete Dienstjahr um rund 1,7% des letzten Bruttogehaltes. Sie werden weder entlassen, noch in gesetzlichen Versicherungen nachversichert – das Soldatenverhältnis bleibt bestehen.

Anwartschaft auf die private Krankenversicherung (PKV)

Da Sie als Soldat eine unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, auch bekannt als freie Heilfürsorge, in Anspruch nehmen können, benötigen Sie zunächst keine Krankenversicherung. Im Krankheitsfall versorgen Sie die Ärzte der Bundeswehr, wobei Ihr Dienstherr die Kosten übernimmt. Unabhängig vom Status sollten Sie als Soldat über eine Anwartschaft auf die private Krankenversicherung (PKV) verfügen.
 
Bereits bei Ihrem Dienstantritt greift die freie Heilfürsorge und endet bei Berufssoldaten erst mit dem Eintritt in den Ruhestand. Nun wird eine Krankenversicherung erforderlich, da Sie nur noch von zivilen Ärzten behandelt werden. Die Ihnen zustehende Beihilfe übernimmt mindestens die Hälfte aller Behandlungskosten, aber für die Restkosten benötigen Sie eine private und beihilfekonforme Krankenversicherung.

Dienst- und andere Haftpflichtversicherungen

Eine Haftpflichtversicherung deckt die von Ihnen verursachten Schäden ab, weshalb sie ebenfalls eminent wichtig ist. Gerne präsentiert Ihnen die DBV Tänzer & Tänzer oHG in Dresden die unterschiedlichen Haftpflicht-Policen für verschiedene Bereiche und Ansprüche für Sie als Soldat.
Wir möchten Ihnen als Soldat eine Diensthaftpflicht sehr ans Herz legen, denn sie deckt Schäden ab, die Sie fahrlässig oder auch unabsichtlich in Ihrem Dienst verursacht haben. Es könnte sein, dass Sie den Schlüssel für Ihre Kaserne verlieren und Ihr Dienstherr die komplette Schließanlage austauschen lassen muss. Das ist enorm kostspielig und er kann Sie dafür haftbar machen. Als Verursacher kann er sich die Kosten von Ihnen erstatten lassen. Mit einer Diensthaftpflichtversicherung müssen Sie sich keine Sorgen machen, denn der Schaden wird aufgrund des dienstlichen Fehlers von der DBV übernommen.
Es gibt noch weitere Haftpflichtversicherungen, die nicht nur für Soldaten, sondern auch für übliche Arbeitnehmer und Beamte interessant sind:

Privathaftpflicht

Sie übernimmt Schäden, die Sie Dritten in Ihrer Freizeit oder grundsätzlich im privaten Umfeld zufügen. Vielleicht mal Kaffee auf das Notebook eines Freundes verschüttet oder beim Umzug die wertvolle Vase fallengelassen?

Kfz-Haftpflicht

Um einen Pkw zu betreiben, sind Sie gesetzlich zum Abschluss dieser Versicherung verpflichtet. Damit sind Schäden abgedeckt, die Sie mit Ihrem Fahrzeug gegenüber Dritten verursachen.

Vermögensschadenhaftpflicht

Werden Sie aus beruflichen oder privaten Gründen mit dem Vermögen anderer Personen konfrontiert? Mit einer Vermögenschadenhaftpflicht sind Sie gegen diverse Schäden abgesichert. Vielleicht haben Sie sich verspekuliert, in die falschen Projekte investiert oder sind generell mit dem Vermögen zu sorglos umgegangen?

Haftpflichtversicherungen sind, wie manche andere Policen auch, eigentlich für Soldaten unentbehrlich. Gerne beantwortet Ihnen Ihre DBV Tänzer & Tänzer oHG in Dresden alle Fragen, die sich für Sie zu dieser Thematik stellen oder versorgt Sie mit weiterführenden Informationen.

Private Pflegeversicherung

Da Ihnen Ihr Dienstherr die freie Heilfürsorge zukommen lässt, ist für Sie als Soldat keine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erforderlich. Selbstverständlich können Sie unter diesen Umständen auch nicht automatisch in der gesetzlichen Pflegekasse versichert sein. Grundsätzlich ist die Pflegepflichtversicherung eine der Versicherungen für Soldaten, die im Verlauf der kompletten Dienstzeit gesetzlich vorgeschrieben ist und auch bestehen muss. Da Sie nicht Mitglied in der GKV sind, kommt für Sie als Soldat natürlich nur eine private Pflegeversicherung in Frage.
 
Diese Pflegeversicherung orientiert sich an der Beihilfe, die anteilig die möglicherweise entstehenden Pflegekosten übernimmt. Für die Restkosten kommt Ihre DBV Tänzer & Tänzer oHG in Dresden auf. Dort reichen Sie sämtliche Rechnungen ein, die Ihnen der jeweilige Pflegedienstleister zukommen lässt. In Abhängigkeit des jeweils gültigen Beihilfesatzes erstattet Ihnen die Beihilfe und die Pflegeversicherung anteilig Ihre Auslagen zurück.

Wir sind Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner

Mit den Versicherungen für Soldaten ist das eine komplizierte Sache. Dieses komplexe und umfangreiche Thema muss von Profis im Bereich Versicherungen angepackt werden. Ihre DBV Tänzer & Tänzer oHG in Dresden bietet Ihnen eine fachkundige Beratung und ist der ideale Ansprechpartner für Ihr Anliegen. Wenn Sie zukünftiger Soldat oder freiwillig Wehrdienstleistender sind, sollten Sie am besten noch heute einen unverbindlichen Termin mit uns vereinbaren.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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