Ihr Beamtenverhältnis
Als Beamte der Feuerwehr befinden Sie sich ab Tag eins Ihrer Verbeamtung in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Dieses ist geprägt von gegenseitigen Rechten und Pflichten, derer Sie sich stets bewusst sein sollten. Während Sie Ihrem Dienstherrn zu Dienst und Treue verpflichtet sind, muss dieser wiederum umfangreichen Fürsorgepflichten nachkommen. Hierzu gehört zum einen die finanzielle Fürsorgepflicht. Diese Pflicht erfüllt Ihr Dienstherr, indem er Ihnen ein monatliches Gehalt zahlt. Anders als Arbeitnehmer haben Sie als Beamte der Feuerwehr dabei ein lebenslanges Anrecht auf ein Gehalt. Sobald Sie Ihren wohl verdienten Ruhestand antreten, gelten Sie noch immer als Beamte und beziehen ein monatliches Ruhegehalt. Aus diesem Grund spricht man von einer Verbeamtung auf Lebenszeit. Neben der finanziellen Fürsorge spielt auch die Gesundheitsfürsorge eine große Rolle. Ihr Dienstherr hat zwei Möglichkeiten, der Pflicht zur Gesundheitsfürsorge nachzukommen. Entweder er leistet die sogenannte Beihilfe oder er unterstützt Sie durch die freie Heilfürsorge.
Die Beihilfe
Bei der Beihilfe übernimmt Ihr Dienstherr einen Teil der erstattungsfähigen Gesundheitskosten, die bei Ihnen anfallen. Wie hoch die Beihilfe im Einzelnen ausfällt, hängt von persönlichen Faktoren ab. Doch das Minimum und Maximum ist immer gleich. So erhalten Beamte mindestens 50 Prozent Beihilfe. Sobald ein Beamter mindestens zwei Kinder hat, steigt der Anspruch auf 70 Prozent. Der Beihilfeanspruch der Kinder liegt sogar bei 80 Prozent. Wenn Sie in den Ruhestand eintreten, umfasst Ihr Beihilfeanspruch als Beamte ebenfalls 80 Prozent. Da die Beihilfe nicht alle Kosten abdeckt, stehen Sie in der Pflicht, als beihilfeberechtigte Beamte eine Restkostenversicherung abzuschließen. Ähnlich wie die Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung sollen Sie dadurch vor einer allzu hohen finanziellen Belastung von Gesundheitskosten bewahrt werden. Schließlich können selbst die Restkosten, welche die Beihilfe nicht übernimmt, bei langen und/oder schweren Erkrankungen eine hohe wirtschaftliche Tragweite haben. Die private beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden ist die optimale Restkostenversicherung für Beamte der Feuerwehr.
Die freie Heilfürsorge
Im Gegensatz zur Beihilfe übernimmt die freie Heilfürsorge alle anfallenden Gesundheitskosten. Dementsprechend müssen Sie sich um keine zusätzliche Restkostenversicherung kümmern. Der Leistungskatalog der freien Heilfürsorge entspricht in etwa dem der gesetzlichen Krankenversicherung. Dadurch kommt man in der Regel um private Zusatzversicherungen nicht herum, wenn man sich einen umfassenden Schutz sichern möchte. Doch wer erhält freie Heilfürsorge und wer die Beihilfe? Grob gesagt kann man dies in aller Regel an dem Risiko abschätzen, das von der Tätigkeit des Beamten ausgeht. So bekommen bspw. Verwaltungsbeamte, aufgrund ihrer hauptsächlich im Büro stattfindenden Tätigkeit, Beihilfe. Beamte der Feuerwehr hingegen beziehen meist freie Heilfürsorge, da ihr Dienst nicht selten mit hohen Risiken verbunden ist. Die Begründung hierfür ist simpel. Im Rahmen einer Krankenversicherung kommt es in aller Regel zu sogenannten Risikozuschlägen. Personen, die einen „gefährlichen“ Beruf haben, müssen entsprechend höhere Beiträge zahlen. Da der Dienstherr eine derartige finanzielle Belastung von den Beamten der Feuerwehr abwenden möchte, gewährt er ihnen die freie Heilfürsorge.