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DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Anwartschaftsversicherung Dresden

Die Anwartschaftsversicherung

Beamte der Feuerwehr gehen jeden Tag verantwortungsvollen und herausfordernden Aufgaben nach. Hierbei setzen sie mitunter nicht nur ihre Gesundheit, sondern leider viel zu oft auch ihr Leben aufs Spiel. Aus diesem Grund sollten Beamte der Feuerwehr sich frühzeitig einen zuverlässigen Partner an die Seite holen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden steht Ihnen nicht nur mit den passenden Versicherungs- und Vorsorgelösungen zur Seite. Obendrein beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zu Ihrem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Im Folgenden möchten wir einmal näher auf unsere Anwartschaftsversicherung eingehen.

Anwartschaftsversicherung: Darum sollten Sie sich absichern

Da Sie früher oder später Beihilfe beziehen werden, müssen Sie sich bereits frühzeitig mit einer passenden Restkostenversicherung auseinandersetzen. Obwohl Sie als beihilfeberechtigter Beamte der Feuerwehr die einkommensunabhängige Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung haben, sollten Sie sich im besten Fall für die private Krankenversicherung entscheiden. Schließlich punktet diese mit weit mehr Leistungen und einem maßgeschneiderten Versicherungsschutz. Allerdings spielen bei der Beitragsberechnung der privaten Krankenversicherung nicht zuletzt Ihr Alter sowie Ihr Gesundheitszustand eine maßgebliche Rolle. Insbesondere ältere Menschen müssen bei einem späten Eintritt in die private Krankenversicherung mit hohen Beiträgen rechnen. Schlimmstenfalls droht sogar die Ablehnung der Aufnahme. Mithilfe der Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden können Sie sich nicht nur eine garantierte Aufnahme in die private beihilfekonforme Krankenversicherung sichern. Obendrein sorgen Sie bereits in jungen Jahren dafür, dass Sie selbst bei einem hochaltrigen Beitritt TOP-Konditionen erhalten.

Ihr Beamtenverhältnis

Als Beamte der Feuerwehr befinden Sie sich ab Tag eins Ihrer Verbeamtung in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Dieses ist geprägt von gegenseitigen Rechten und Pflichten, derer Sie sich stets bewusst sein sollten. Während Sie Ihrem Dienstherrn zu Dienst und Treue verpflichtet sind, muss dieser wiederum umfangreichen Fürsorgepflichten nachkommen. Hierzu gehört zum einen die finanzielle Fürsorgepflicht. Diese Pflicht erfüllt Ihr Dienstherr, indem er Ihnen ein monatliches Gehalt zahlt. Anders als Arbeitnehmer haben Sie als Beamte der Feuerwehr dabei ein lebenslanges Anrecht auf ein Gehalt. Sobald Sie Ihren wohl verdienten Ruhestand antreten, gelten Sie noch immer als Beamte und beziehen ein monatliches Ruhegehalt. Aus diesem Grund spricht man von einer Verbeamtung auf Lebenszeit. Neben der finanziellen Fürsorge spielt auch die Gesundheitsfürsorge eine große Rolle. Ihr Dienstherr hat zwei Möglichkeiten, der Pflicht zur Gesundheitsfürsorge nachzukommen. Entweder er leistet die sogenannte Beihilfe oder er unterstützt Sie durch die freie Heilfürsorge.

Die Beihilfe

Bei der Beihilfe übernimmt Ihr Dienstherr einen Teil der erstattungsfähigen Gesundheitskosten, die bei Ihnen anfallen. Wie hoch die Beihilfe im Einzelnen ausfällt, hängt von persönlichen Faktoren ab. Doch das Minimum und Maximum ist immer gleich. So erhalten Beamte mindestens 50 Prozent Beihilfe. Sobald ein Beamter mindestens zwei Kinder hat, steigt der Anspruch auf 70 Prozent. Der Beihilfeanspruch der Kinder liegt sogar bei 80 Prozent. Wenn Sie in den Ruhestand eintreten, umfasst Ihr Beihilfeanspruch als Beamte ebenfalls 80 Prozent. Da die Beihilfe nicht alle Kosten abdeckt, stehen Sie in der Pflicht, als beihilfeberechtigte Beamte eine Restkostenversicherung abzuschließen. Ähnlich wie die Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung sollen Sie dadurch vor einer allzu hohen finanziellen Belastung von Gesundheitskosten bewahrt werden. Schließlich können selbst die Restkosten, welche die Beihilfe nicht übernimmt, bei langen und/oder schweren Erkrankungen eine hohe wirtschaftliche Tragweite haben. Die private beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden ist die optimale Restkostenversicherung für Beamte der Feuerwehr.

Die freie Heilfürsorge

Im Gegensatz zur Beihilfe übernimmt die freie Heilfürsorge alle anfallenden Gesundheitskosten. Dementsprechend müssen Sie sich um keine zusätzliche Restkostenversicherung kümmern. Der Leistungskatalog der freien Heilfürsorge entspricht in etwa dem der gesetzlichen Krankenversicherung. Dadurch kommt man in der Regel um private Zusatzversicherungen nicht herum, wenn man sich einen umfassenden Schutz sichern möchte. Doch wer erhält freie Heilfürsorge und wer die Beihilfe? Grob gesagt kann man dies in aller Regel an dem Risiko abschätzen, das von der Tätigkeit des Beamten ausgeht. So bekommen bspw. Verwaltungsbeamte, aufgrund ihrer hauptsächlich im Büro stattfindenden Tätigkeit, Beihilfe. Beamte der Feuerwehr hingegen beziehen meist freie Heilfürsorge, da ihr Dienst nicht selten mit hohen Risiken verbunden ist. Die Begründung hierfür ist simpel. Im Rahmen einer Krankenversicherung kommt es in aller Regel zu sogenannten Risikozuschlägen. Personen, die einen „gefährlichen“ Beruf haben, müssen entsprechend höhere Beiträge zahlen. Da der Dienstherr eine derartige finanzielle Belastung von den Beamten der Feuerwehr abwenden möchte, gewährt er ihnen die freie Heilfürsorge.

Anwartschaftsversicherung: Die Heilfürsorge wird früher oder später zu Beihilfe

Allerdings sollten sich Beamte der Feuerwehr darüber im Klaren sein, dass der Anspruch auf freie Heilfürsorge früher oder später zu einem Beihilfeanspruch wird. Hierbei kann es drei unterschiedliche Szenarien geben.

Ernennung zum Beamten auf Probe

Viele Beamte beziehen nur während ihrer Zeit als Beamte auf Widerruf die freie Heilfürsorge. Ein klassisches Beispiel hierfür sind Polizeibeamte. Im Anschluss an die Ausbildung bzw. das Studium entscheidet sich dann, ob der Anspruch auf Heilfürsorge beibehalten wird oder sich in einen Beihilfeanspruch umwandelt.

Umsetzung

Ein weiterer Grund für die Umwandlung von Heilfürsorge zu Beihilfe kann die Umsetzung vom risikoreichen Außendienst in den ungefährlichen Innendienst sein. Da hier dem Beamten keine teuren Risikozuschläge mehr drohen, ist ihm die Beihilfe mit damit verbundener Pflicht zur Restkostenversicherung zumutbar.

Eintritt in den Ruhestand

Früher oder später wandelt sich der Heilfürsorge-Anspruch in einen Beihilfe-Anspruch um. Spätestens mit Ende des aktiven Dienstes und Einstieg in den Ruhestand ist es soweit.

Große oder kleine Anwartschaft?

Im Rahmen der Anwartschaftsversicherung können Sie die für den Versicherungsbeitrag maßgeblichen Faktoren gewissermaßen einfrieren. So werden Ihr Eintrittsalter sowie der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses Ihrer Anwartschaftsversicherung festgehalten. Doch Anwartschaft ist nicht gleich Anwartschaft. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden bietet Beamten der Feuerwehr die kleine und die große Anwartschaft zur Wahl.

Kleine Anwartschaft

Die kleine Anwartschaft der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden eignet sich für all diejenigen, die nur eine absehbare Zeit überbrücken müssen. Schließlich konservieren Sie hier nicht Ihr Alter, sondern nur Ihren Gesundheitszustand. Im Zuge dessen profitieren Sie von niedrigen Beiträgen, da keine Altersrücklagen gebildet werden müssen.

Große Anwartschaft

Bei der großen Anwartschaft der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden werden Eintrittsalter und Gesundheitszustand festgehalten. Zwar fallen hier höhere Beiträge an, dafür können Sie jedoch selbst bei einem Versicherungseintritt im hohen Alter mit TOP-Konditionen rechnen. Da über die Jahre Ihrer Anwartschaftsversicherung entsprechende Rücklagen angehäuft wurden, werden Sie so behandelt als wären Sie bereits die ganze Zeit über Mitglied gewesen.  

Fordern Sie individuelle Beratung an

Haben Sie Fragen zur Anwartschaftsversicherung? Dann kontaktieren Sie uns! Die Mitarbeiter der DBV Deutschen Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden sind gerne für Sie da.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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