Die ambulante Pflege
Angehörige können die ambulante, häusliche Versorgung übernehmen und erhalten dafür ein steuerfreies Pflegegeld. Sollt ein Pflegedienst unterstützend zum Einsatz kommen, so werden Pflegegeld und die Erstattung für den Pflegedienst von der Pflegepflichtversicherung bis zum Höchstbetrag übernommen. Sie als Beamte der Feuerwehr müssen in dem Fall die Differenz privat aufbringen.
Tages- oder Nachtpflege
Neben der ambulanten Versorgung ist auch der Einsatz einer stundenweisen professionellen Pflege des Pflegebedürftigen im eigenen Zuhause möglich. Hierfür bekommen Sie neben dem Pflegegeld auch Pflegesachleistungen für die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst.
Stationär
Hier werden die reinen Pflegekosten bis zur Höhe der gesetzlichen Pflegesätze erstattet.