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DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Pflegepflichtversicherung Dresden

Die Pflegepflichtversicherung für Beamte der Feuerwehr

Im Jahr 1995 wurde in Deutschland die Pflegepflichtversicherung eingeführt, die eine Absicherung des finanziellen Risikos im Pflegefall darstellt. Sobald Sie als Beamte der Feuerwehr eine gesetzliche oder private Krankenversicherung abschließen, müssen Sie gleichzeitig eine Pflegepflichtversicherung abschließen. Heute sind nahezu alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland geschützt.

Die Lebenserwartung wird dank medizinischem Fortschritt, einer gesünderen Lebensweise und hervorragenden Hygienebedingungen immer höher, was jedoch auch die Wahrscheinlichkeit ansteigen lässt, im Alter auf Hilfe angewiesen zu sein. Es zeigt sich, dass fast jeder Dritte im Alter zum Pflegefall wird. Ebenso hoch sind die Gefahren durch einen Unfall oder durch eine Krankheit pflegebedürftig zu werden. Die Kosten sind nicht zu unterschätzen. Beispielsweise muss das Haus oder die Wohnung umgebaut oder Pflegepersonal engagiert werden.

Während gesetzlich Krankenversicherte automatisch bei Eintritt in die gesetzliche, soziale Pflegekasse versichert werden, müssen Sie als Beamter der Feuerwehr in einer privaten Krankenversicherung zunächst einen Vertrag mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden schließen.

Es lässt sich an dieser Stelle festhalten, dass die Leistungen der gesetzlichen und der privaten Pflegepflichtversicherung nahezu identisch sind. Lediglich sind die Funktionsweisen unterschiedlich.

Der Unterschied zwischen der gesetzlichen und privaten Pflegepflichtversicherung

Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung

Sie erhalten bei der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung die Leistungen als Sach- und/ oder Geldleistungen. Es besteht zum Beispiel die Möglichkeit des sogenannten Pflegegeldes, wenn ein Angehöriger den Pflegebedürftigen selbst pflegt.

In der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung liegt der Beitragssatz für Arbeitnehmer bei rund 3,05 % des Bruttogehalts. Die Kosten teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ist eine Person kinderlos, bekommt sie zudem einen Zuschlag von 0,25 %. Im Gegenzug, dass der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge übernimmt, wurde dem Arbeitnehmer ein Feiertag gestrichen. Nur Sachsen bildet hier eine Ausnahme. Statt dem entfallenen Feiertag tragen Arbeitnehmer 2,275 % und Arbeitgeber 1,275 % der Kosten.

Selbst für die Kosten aufkommen müssen Freiberufler, Selbstständigen und Rentner.

Alle laufenden Pflegekosten werden aus den aktuellen Beitragszahlungen getragen. Es werden bei der sozialen Pflegepflichtversicherung keine Rückstellungen gebildet. Die nächste Generation trägt damit die Kosten und finanziert die Pflege im Bedarfsfall. Das zeigt sich zunehmend als Problematik, da der Anteil der älteren und pflegebedürftigen Menschen zunimmt und der Anteil der jüngeren abnimmt.

Das bedeutet, dass sich bei der sozialen Pflegepflichtversicherung ein ähnliches Bild wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung abzeichnet. Die Kosten für die Pflege können immer weniger durch Beiträge abgedeckt werden.

Die private Pflegepflichtversicherung

Die private Pflegepflichtversicherung für Beamte der Feuerwehr der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden arbeitet nach dem Prinzip der Kostenerstattung. Entstehen Kosten, wird die Rechnung zunächst privat beglichen. Danach kann diese bei Ihrer Beihilfestelle und Pflegekasse eingereicht werden und Sie erhalten von der jeweiligen Stelle den Kostenanteil erstattet.

Ebenso gilt bei der privaten Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden das Prinzip der Kapitaldeckung, ähnlich wie bei der privaten Krankenversicherung. Sie bilden bereits mit Ihren Beitragszahlungen Alterungsrückstellungen und können damit frühzeitig die Kosten für das eigene Pflegerisiko minimieren. Mit dieser Art der Finanzierung werden die Finanzierungslasten nicht auf die nachfolgenden Generationen übertragen. Mit den Rückstellungen sichern Sie sich stabile Beiträge und gleichzeitig ist die private Pflegepflichtversicherung nicht von der sich ändernden Altersstruktur gefährdet.

Wie auch bei der privaten Krankenversicherung sind die Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung von Ihrem Einkommen als Beamter der Feuerwehr unabhängig. Die Beitragsberechnung erfolgt anhand Ihres Alters und Gesundheitszustands. Dabei trägt die Pflegekasse nur die Kosten, die von der Beihilfe nicht abgedeckt werden. Darüber hinaus zahlen Sie als Feuerwehrbeamter in einem ermäßigten, beihilfekonformen Tarif nur die Absicherung der Restkosten.

Eine private Pflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden können auch Arbeitnehmer in Anspruch nehmen, sobald ihr Einkommen über der Grenze liegt. Hingegen kann der Wechsel zurück von der privaten wieder in die gesetzliche Pflegepflichtversicherung problematischer werden.

Sollten Sie als Beamte der Feuerwehr freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse sein, zahlen Sie nur den halben Beitragssatz. Die Restkosten trägt der Dienstherr in Form der Beihilfe.
Bei den Leistungen der gesetzlichen und der privaten Pflegepflichtversicherung gibt es nahezu keine Unterschiede. Es werden dann Leistungen gewehrt, wenn

  • die Pflegebedürftigkeit mindestens sechs Monaten besteht,
  • Hilfe beispielsweise etwa beim Waschen, Essen oder der eigenen häuslichen Versorgung benötigt wird,
  • der Pflegebedarf pro Tag mindestens 90 Minuten dauert,
  • 45 Minuten davon für die Grundversorgung aufgebracht werden und
  • die Pflege ambulant, teilstationär oder stationär erfolgt.

Die Einteilung in einen Pflegegrad von 1 bis 5 seit dem Jahr 2007 findet anhand der Kriterien Art, Dauer und Schwere der Beeinträchtigung statt. Als Pflegebedürftiger hat man selbst die Wahl von wem, wo und in welcher Form die Pflege ausgeführt werden soll. Je höher der Pflegegrad liegt, desto mehr Leistungen können in Anspruch genommen werden.

Der Ort der Pflege

Die ambulante Pflege

Angehörige können die ambulante, häusliche Versorgung übernehmen und erhalten dafür ein steuerfreies Pflegegeld. Sollt ein Pflegedienst unterstützend zum Einsatz kommen, so werden Pflegegeld und die Erstattung für den Pflegedienst von der Pflegepflichtversicherung bis zum Höchstbetrag übernommen. Sie als Beamte der Feuerwehr müssen in dem Fall die Differenz privat aufbringen.

Tages- oder Nachtpflege

Neben der ambulanten Versorgung ist auch der Einsatz einer stundenweisen professionellen Pflege des Pflegebedürftigen im eigenen Zuhause möglich. Hierfür bekommen Sie neben dem Pflegegeld auch Pflegesachleistungen für die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst.

Stationär

Hier werden die reinen Pflegekosten bis zur Höhe der gesetzlichen Pflegesätze erstattet.

Das sollten Sie zur Pflegepflichtversicherung noch wissen

Generell haben alle Versicherungspflichtigen und -berechtigten den Anspruch auf die Aufnahme in die Pflegepflichtversicherung. Damit soll verhindert werden, dass Vorerkrankungen und bestehende Beeinträchtigungen zu einer Verweigerung der Aufnahme führen. Es darf zudem während der Laufzeit der Krankenversicherung keine Kündigung ausgesprochen werden. Haben Sie als Beamter der Feuerwehr Kinder, so können diese beitragsfrei in der Pflegepflichtversicherung mitversichert werden. Abgeschlossen wird die Pflegepflichtversicherung zusammen mit der Krankenversicherung.

Es ist nicht notwendig, dass freiwillig gesetzlich Versicherte auch eine gesetzliche Pflegepflichtversicherung abschließen. Sie können ebenso in eine private Pflegepflichtversicherung bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden eintreten. In der gesetzlichen Krankenkasse werden Sie automatisch der sozialen Pflegepflichtversicherung zugeordnet. Sobald aber das Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze liegt, ist auch für diese Personen ein Wechsel möglich.

Der Antrag auf Pflegeleistungen

Soziale Pflegepflichtversicherung

Geht ein Antrag auf Pflegeleistungen ein, wird dieser vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder anderen anerkannten Prüfdiensten geprüft. Ein Gutachter bestimmt für den Umfang der Leistungen den Pflegegrad (1 bis 5), unabhängig davon, ob es sich um eine körperliche, geistige oder psychische Einschränkung handelt. Es zählt ausschließlich, dass die Selbstständigkeit beeinträchtigt ist.

Dabei werden folgende Bereiche geprüft:

  • Mobilität
  • Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte
  • Selbstversorgung
  • Im Ermessen der Pflegekasse liegt es, der Empfehlung des MDK nachzukommen und den Pflegegrad verbunden mit den zu erbringenden Leistungen zu genehmigen.

Private Pflegepflichtversicherung

Ein Gutachter der MEDICPROOF GmbH prüft den Antrag und ermittelt für die Pflegeleistungen den Pflegegrad. Entsprechend kann die Pflegekasse den Empfehlungen nachkommen und dem pflegebedürftigen Beamten der Feuerwehr entsprechende Aufwendungen erstatten.

Dabei deckt die Pflegepflichtversicherung meist nur einen geringen Teil der Kosten ab, die wirklich für die Pflege benötigt werden. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden empfehlen Ihnen als Beamte der Feuerwehr eine Pflegezusatzversicherung.

Wir beraten Sie gern

Setzen Sie sich gerne mit uns Verbindung. Wir beantworten alle Fragen rund um die Pflegepflichtversicherung und finden zusammen die beste Lösung.  Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden ist gerne für Sie da.

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