stage-background.jpg

DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Dienstunfähigkeitsversicherung Dresden

Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte der Feuerwehr

Der Dienst als Beamte der Feuerwehr umfasst eine Vielzahl anspruchsvoller Aufgaben, die in dieser Form in keinem anderen Beruf zu finden sind. Die Anforderungen sind hoch und die physischen und psychischen Belastungen können schnell zu einem Problem werden. So zeigt sich die Dienstunfähigkeit von Beamten der Feuerwehr als sehr hoch.

Täglicher Begleiter der Einsatzkräfte ist der enorme Zeitdruck unter extremen Bedingungen und das Tragen hoher Verantwortung. Bei Ihren Einsätzen sind sie mit menschlichen Tragödien konfrontiert, die Sie zu verhindern oder zu lösen versuchen.

Natürlich gelingt das nicht immer und so gibt es Situationen, in denen nichts bleibt, als hilflos zuzusehen. Kein Zweifel, dass die Arbeit als Feuerwehrmann Spuren hinterlässt und auch psychische Folgen keine Seltenheit sind.

So zeigt sich, dass bei jedem zehnten Beamten der Feuerwehr während seines Dienstes eine posttraumatische Belastungsstörung festgestellt wird. Viele unterschätzen jedoch das Risiko nicht mehr arbeitsfähig zu sein oder die Laufbahn aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls vor dem Ruhestand beenden zu müssen.

Dienstunfähigkeitsversicherung

Man kann festhalten, dass die Dienstunfähigkeitsversicherung eine der wichtigsten Absicherungen für Beamte der Feuerwehr ist. Sie werden jeden Tag von der Gefahr begleitet selbst verletzt zu werden oder an eine Grenze zu stoßen. Oft ist die Folge, dass Sie für einen gewissen Zeitraum Ihren Dienst nicht mehr aktiv ausführen können oder diesen sogar ganz aufgeben müssen. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden geben Ihnen zu bedenken, dass Einsatzkräfte der Feuerwehr ein generell höheres Risiko einer Dienstunfähigkeit haben als dies in anderen Berufen der Fall ist.

Eine Dienstunfähigkeit geht immer mit finanziellen Folgen einher, ganz gleich an welchem Punkt Ihrer Laufbahn Sie stehen. Ohne eine Dienstunfähigkeitsversicherung, die die finanziellen Konsequenzen auffängt, können Sie Ihren gewohnten Lebensstandard nicht halten. Daher ist die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden unverzichtbar für Sie als Beamte der Feuerwehr.

Was ist eine Dienstunfähigkeit?

Die Dienstunfähigkeit definiert sich nach § 44 des Bundesbeamtengesetz (BBG) wie folgt:

„Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist.“

Und im Auszug § 26 Dienstunfähigkeit:

„Von der Versetzung in den Ruhestand soll abgesehen werden, wenn eine anderweitige Verwendung möglich ist“
 
Das bedeutet, eine Dienstunfähigkeit für Beamte der Feuerwehr besteht dann, wenn diese den Dienst nicht mehr ausüben können. Hingegen bedeutet die Berufsunfähigkeit, dass ein Beamter der Feuerwehr den ursprünglichen Beruf nicht ausüben kann, wohl aber einer anderen Tätigkeit nachgehen kann.

Darauf sollen Sie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung achten

Bei manchen Berufsunfähigkeitsversicherungen kann es eine Klausel geben, die den Anspruch auf eine Rente einschränkt. Damit würden Sie bei der Dienstunfähigkeit leer ausgehen. Die unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel kann festlegen, dass Sie nur berufsunfähig sind, wenn Sie durch Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden. Anspruch auf eine Rente haben jedoch nur Beamte der Feuerwehr auf Lebenszeit.

Eine unechte Dienstunfähigkeitsklausel heißt wiederum, dass die Berufsunfähigkeit erst nachgewiesen werden muss, bevor Sie Leistungen in Form einer Rente erhalten. Hierbei kann das Risiko bestehen, dass der Amtsarzt eine Dienstunfähigkeit, aber keine Berufsunfähigkeit feststellt und damit auch kein Anspruch auf Rente besteht.

Im öffentlichen Dienst ist die Versetzung oder Entlassung in den Ruhestand als Berufsunfähigkeit zu sehen. Nur mit einer echten Dienstunfähigkeitsklausel wie bei der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden erhalten Sie als Beamte der Feuerwehr den vollen Versicherungsschutz.

Die Dienstunfähigkeit bei Beamten der Feuerwehr auf Widerruf und Probe

Sollten Sie Beamte der Feuerwehr auf Probe oder Widerruf sein, besteht bei Dienstunfähigkeit kein Anspruch auf Ruhegehalt. Einzig, wenn die Dienstunfähigkeit Resultat eines Dienstunfalls oder einer Dienstbeschädigung ist, kann ein Unterhaltsbeitrag infrage kommen.

Bei Dienstunfähigkeit werden Sie als Beamter auf Probe also entlassen und stehen mit leeren Händen da. Bei Beamten der Feuerwehr in der Probezeit besteht bereits der Anspruch auf ein Unfallruhegehalt, sodass diese in den Ruhestand geschickt werden. Bei Dienstbeschädigung erhalten Sie Ruhegehalt im Ruhestand, der die Folge ist.

Müssen Sie aufgrund einer Berufsunfähigkeit Ihre Ausbildung abbrechen, werden Sie für die geleistete Dienstzeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Doch auch hier sollten Sie keine finanzielle Unterstützung erwarten, denn bevor Sie eventuell eine Erwerbsminderungsrente erhalten, müssen Sie zuvor fünf Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.

Um es auf den Punkt zu bringen: Ohne eine Dienstunfähigkeitsversicherung droht unter Umständen sogar Hartz IV.

Sie haben daher einen hohen Bedarf eines leistungsstarken Versicherungsschutzes. Bei der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden sind sie damit an der richtigen Adresse und schützen sich zuverlässig gegen das finanzielle Risiko ab.

Ideal für Sie in jungen Jahre ist die „Dienstanfänger-Police“ der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden. So erhalten Sie die Gewissheit im Ernstfall eine hohe Dienstunfähigkeitsrente zu beziehen und profitieren gleichzeitig von den in den ersten Jahren niedrigen Preisen. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Dienstunfähigkeitsversicherung für Anfänger mit der privaten Altersvorsorge verbunden werden kann. Unsere private Rente und Altersvorsorge bieten Ihnen maximale Sicherheit und attraktive Renditen. Bei uns erwarten Sie verschiedene Tarife, die sich nach Ihren Vorstellungen zusammenstellen lassen.

Die Dienstunfähigkeit bei Beamten der Feuerwehr auf Lebenszeit

Werden Sie als Beamte der Feuerwehr auf Lebenszeit aufgrund einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, übernimmt der Dienstherr Ihre Absicherung in Form eines Ruhegehalts. Darauf besteht jedoch erst nach einer Wartezeit von fünf Jahren Anspruch. Haben Sie diese hinter sich, erhalten Sie in etwa 35 Prozent der letzten Bezüge. Der Betrag steigert sich von Jahr zu Jahr abhängig von Ihren geleisteten Dienstjahren. Die Höhe variiert daher mit Ihrer Dienstzeit. Natürlich wird damit auch deutlich, dass junge Feuerwehrbeamte geringe Ansprüche, jedoch auch bei langjährigen Beamten eine Versorgungslücke entsteht. Wird diesen nicht geschlossen, kann es schnell zu finanziellen Herausforderungen kommen. Die maximale Höhe liegt bei 71,75 % des letzten Solds nach etwa 40 Dienstjahren.

Ferner ist auch das Ruhegehalt von Kürzungen durch das Reformgesetz betroffen und weitere sind nicht auszuschließen.

Bei der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden erhalten Sie eine vereinbarte, monatliche Rente als Ergänzung zum Ruhegehalt und können so Ihren bisherigen Lebensstandard halten. So können Sie heute schon vorsorgen und sind auf der finanziell sicheren Seite. Gerne helfen wir Ihnen weiter und beraten Sie ausführlich.

Die Leistungen Ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV

  • garantierte, vertraglich festgelegte, monatliche Rente
  • Die Beiträge der Lebens- und Rentenversicherung werden bei Dienstunfähigkeit von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden übernommen.
  • Eine Nachversicherung ist möglich.
  • Anpassung je nach Absicherungsbedarf
  • flexible Rentenhöhe nach Ihren persönlichen Bedürfnissen
  • Teilversicherungen möglich
  • attraktive und risikogerechte Beiträge durch Einteilung in Berufsklassen
  • bedarfsgerechter Dienstunfähigkeitsschutz für Beamte der Feuerwehr auf Probe bzw. Widerruf
  • Hohe Absicherungen sind, abhängig von der Besoldungsgruppe, möglich.
  • Dienstunfähigkeitsschutz ist mit der Relax Rente, der Klassik-Rente oder der Fonds-Rente kombinierbar.
  • Dynamikoption und umfangreiche Nachversicherungsgarantien

Die Option der Dynamik gleicht inflationsbedingte Verluste aus.

Es gibt wenige Versicherungsunternehmen, die einen umfassenden Schutz für Beamte der Feuerwehr bei Dienstunfähigkeit anbieten. Nutzen Sie unsere leistungsstarke Dienstunfähigkeitsversicherung.

Wir zahlen auch dann, wenn Sie dienstunfähig, aber noch nicht berufsunfähig sind.

Wir beraten Sie gern

Haben Sie Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte der Feuerwehr? Dann kontaktieren Sie uns! Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden ist gerne für Sie da. Vereinbaren Sie gleich Ihren ersten kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin.

Weitere leistungsstarke Produkte der DBV für Feuerwehr

DBV Unfallversicherung

Risiko-Unfallversicherung der DBV

Schauen Sie sich auch die starken Leistungen der Unfallversicherung der DBV für Feuerwehr an.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Tänzer & Tänzer oHG
Altmarkt (bei Plug und Work) 10b
01067 Dresden
Kontaktformular aufrufen 0351 79993153 Filialen & Team
Heute:
09:00 bis 18:00
Montag:
09:00 bis 18:00
Dienstag:
09:00 bis 18:00
Mittwoch:
09:00 bis 18:00
Donnerstag:
09:00 bis 18:00
Freitag:
09:00 bis 18:00
karte
In Google Maps öffnen