Was ist eine Dienstunfähigkeit?
Die Dienstunfähigkeit definiert sich nach § 44 des Bundesbeamtengesetz (BBG) wie folgt:
„Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist.“
Und im Auszug § 26 Dienstunfähigkeit:
„Von der Versetzung in den Ruhestand soll abgesehen werden, wenn eine anderweitige Verwendung möglich ist“
Das bedeutet, eine Dienstunfähigkeit für Beamte der Feuerwehr besteht dann, wenn diese den Dienst nicht mehr ausüben können. Hingegen bedeutet die Berufsunfähigkeit, dass ein Beamter der Feuerwehr den ursprünglichen Beruf nicht ausüben kann, wohl aber einer anderen Tätigkeit nachgehen kann.