Die Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden

Polizeibeamte erhalten bei Krankheit, Geburt, Pflege und Vorsorge Leistungen durch freie Heilfürsorge – meist zeitlich befristet. Im Ruhestand oder teils schon bei Verbeamtung wird diese durch Beihilfe ersetzt. Während der Heilfürsorge ist keine zusätzliche Krankenversicherung nötig, da nahezu alle medizinischen Kosten übernommen werden. Einige Länder gewähren Heilfürsorge schon in der Ausbildung.

Beihilfe erhält nur, wer die Restkosten mit einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung absichert. Wählen Polizeibeamte die gesetzliche Krankenversicherung, entfällt der Anspruch. Die Beihilfe deckt meist 50 %, im Ruhestand 70 %. Für den Rest zahlt der Beamte Beiträge. Die Versicherung muss Leistungen mindestens auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung bieten.

Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG richten sich nach Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang. Je früher und gesünder der Einstieg, desto günstiger. Ein späterer Wechsel nach der Heilfürsorge ist oft teuer: Höheres Alter und Gesundheitsrisiken führen zu Zuschlägen.

Häufig bleibt nur der Basistarif, der dennoch hohe Beiträge verursachen kann.

Gesetzliche Regelungen:

§ 12 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) besagt, dass die privaten Versicherungsgesellschaften verpflichtet sind, “alle Personen im sogenannten Basistarif aufzunehmen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind. Die Leistungen im Basistarif sind in Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Der Beitrag im Basistarif darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten.” 

Eine Anwartschaftsversicherung kann Ihnen jedoch auch im höheren Alter günstige Monatsbeiträge versichern. Wir von der DBV Deutsche BeamtenversicherungTänzer & Tänzer oHG in Dresden beraten Sie hierzu gerne.

Die Anwartschaftsversicherung im Detail

Eine Anwartschaftsversicherung legt frühzeitig die Konditionen für den späteren Eintritt in die private Kranken- und Pflegeversicherung fest. In der Übergangszeit fallen nur geringe Kosten an. Die DBV garantiert Ihnen eine spätere Aufnahme zu den bei Vertragsabschluss vereinbarten Bedingungen – ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit Bildung von Altersrückstellungen.

Sie stellt keine Krankenversicherung dar. Es gibt Unterschieden zwischen der kleinen und großen Anwartschaftsversicherung. Die Versicherungsbeiträge der kleinen sind geringer. Beide Versicherungen kosten Sie jedoch nur einen Bruchteil der Monatsbeiträge einer aktiven privaten Krankenversicherung.

Fakt ist:

  • Sobald die Anwartschaftsversicherung in den gewählten Tarif umgewandelt wird, dient das ursprüngliche Eintrittsalter der Beitragsbemessung. 
  • Beim Übergang wird keine erneute Risikoüberprüfung durchgeführt.
  • Da die Dauer der Anwartschaft angerechnet wird, existieren keine Wartezeiten im Leistungsfall.
  • Während der Laufzeit der Anwartschaftsversicherung besteht kein Leistungsanspruch.
  • Jeder Beamte der Polizei muss eine eigene Versicherung abschließen.

Erkrankungen und Unfallfolgen, die sich nach dem Versicherungsabschluss ereignen, werden bei der Beitragsberechnung nicht berücksichtigt.

Pflegeversicherung

Für die Pflegeversicherung kann für maximal fünf Jahre ebenfalls eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden. Beamte der Polizei eine Verlängerung der Versicherungsdauer beantragen.

Kleine oder große Anwartschaftsversicherung?

Kleine Anwartschaftsversicherung

Hier wird der Gesundheitszustand beim Vertragsabschluss “eingefroren”. Sobald Sie in den gewünschten Tarif wechseln, dient ihr früherer Gesundheitszustand der Beitragsbemessung. Die kleine Anwartschaft rentiert sich bei einer kurzen Überbrückungszeit. Darüber hinaus fällt bei Beamten auf Probe oder Polizeianwärtern der Faktor `Alter´ nur gering ins Gewicht.

Wichtig ist, dass bei der Verbeamtung ein Beihilfeanspruch besteht.

Nachteilig bei der kleinen Anwartschaftsversicherung:

Die späteren Monatsbeiträge Ihrer privaten Krankenversicherung werden höher ausfallen, da die notwendigen Altersrückstellungen erst noch aufgebaut werden müssen. 

Die große Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden

Beamte der Polizei, deren Heilfürsorgeanspruch durchaus bis zum Ruhestand bestehen kann, profitieren von der großen Anwartschaft. Der Beitrag für die privaten Krankenversicherung liegt wird ebenfalls nach dem Alter bei Eintritt in die private Krankenversicherung berechnet. Wer mit über 60 Jahren eine Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung anstrebt, muss mit hohen Kosten rechnen.

Sobald Sie jedoch in jungen Jahren die große Anwartschaftsversicherung abschließen, sichern Sie sich den Eintritt in die private Krankenversicherung zu den Konditionen, die beim Vertragsabschluss fixiert wurden. Ihr Alter und Gesundheitszustand wurden “eingefroren” und Sie profitieren von günstigeren Prämien. Polizeianwärter sollten ebenfalls über eine Anwartschaftsversicherung nachdenken.

Die kleine Anwartschaft kann nach der Ausbildung, wenn weiterhin Heilfürsorgeanspruch besteht, in eine große Anwartschaftsversicherung umgewandelt werden. Das erfolgt problemlos ohne wiederholte Gesundheitsprüfung. Die große Anwartschaft ist durch die Bildung von Altersrückstellungen teurer. Diese Altersrückstellungen werden später sukzessive aufgelöst und ermöglichen somit konstante Beiträge im Alter, auch dann, wenn die medizinische Versorgung kostspieliger wird.

Ihre bestehende Versicherung sollten Sie auch dann nicht kündigen, wenn Sie sich noch unschlüssig sind, ob Sie zu einem späteren Zeitpunkt in die private Krankenversicherung aufgenommen werden möchten. Ihre Konditionen und die bereits aufgebauten Altersrückstellungen wären dann unwiederbringlich verloren. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden informieren Sie gerne ausführlich über die verschiedenen Versicherungsmöglichkeiten. 

Nachteile bei einem späteren erneuten Abschluss einer Anwartschaftsversicherung:

  • Das höhere Eintrittsalter lässt auch die Beiträge ansteigen.
  • Bereits gebildete Altersrückstellungen gehen mit der Kündigung verloren.
  • Bei einem neuen Vertrag müssen Sie wieder von vorne beginnen.
  • Mit einer erneuten Antragstellung geht auch eine wiederholte Gesundheitsprüfung einher. Sollten zwischenzeitlich Erkrankungen aufgetreten sein, können Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder sogar eine Ablehnung Ihres Antrags die Folge sein. Dann ist nur noch die Aufnahme im Basistarif möglich.
  • Bei einer neuen Versicherung müssen Sie Wartezeiten in Kauf nehmen. Erst nach deren Ablauf greift der Versicherungsschutz.

Die Anwartschaftsversicherung ist ausschließlich ein Angebot der privaten Krankenversicherungen. In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es solche Verträge nicht. Da sich die Monatsbeiträge nach dem Einkommen berechnen, erhalten Versicherungsnehmer der gesetzlichen Krankenversicherung keine Kostenvorteile durch eine Anwartschaft.

Fordern Sie jetzt Ihre individuelle Beratung in Dresden an!

Die Anwartschaftsversicherung Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden sichert Ihnen als Beamter der Polizei die spätere, angemessene und umfangreiche Gesundheitsversorgung zu günstigen Konditionen. Lassen Sie sich umfangreich und kostenlos von uns beraten. Kontaktieren Sie uns! Sie haben gerade den Informationstext zur Anwartschaftsversicherung gelesen.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Tänzer & Tänzer oHG
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