DBV Dresden Tänzer & Tänzer oHG | Anwartschaftsversicherung

DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Anwartschaftsversicherung Dresden

DBV Dresden Tänzer & Tänzer oHG | Anwartschaftsversicherung

Die Anwartschaftsversicherung

Beamtenanwärtern oder Beamten der Polizei kommen Kostenübernahmen des Dienstherrn bei Krankheit, Geburt eines Kindes, Pflege und für Vorsorgemaßnahmen zugute. Dies geschieht in Form der freien Heilfürsorge und ist zeitlich begrenzt. Spätestens im Ruhestand besteht der Anspruch auf Beihilfe. In einigen Bundesländern erhalten Beamte der Polizei bereits während ihrer Ausbildung Heilfürsorge. In manchen Fällen erlischt dieser Anspruch bei der Verbeamtung und das Recht auf Beihilfe setzt ein. Solange die Beamten Heilfürsorge erhalten, ist keine zusätzliche Krankenversicherung nötig, da fast die gesamten medizinischen Kosten abgedeckt sind. 

Beihilfe erhält nur derjenige, der die nicht erstattungsfähigen Kosten mit einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung absichert. Sofern sich Beamte der Polizei für eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden, entfällt der Beihilfeanspruch. Grundsätzliche kommt die Beihilfestelle für 50 % der Kosten auf. Bei Beamten im Ruhestand sind es 70 %. Die Restkosten müssen durch eine beihilfekonforme Krankenversicherung gedeckt werden. Für diesen Anteil zahlt der Beamte der Polizei seine monatlichen Beiträge. Die Versicherungsleistungen müssen mindestens dem Niveau der ambulanten und stationären Versorgung der gesetzlichen Krankenkasse entsprechen. 

Die Monatsbeiträge der privaten Krankenversicherung Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden sind abhängig von Ihrem Alter, dem Gesundheitszustand und dem gewählten Leistungsumfang. Je jünger und gesünder Sie sind, desto geringer fallen die Versicherungsbeiträge aus. Wenn Beamte der Polizei während ihres Dienstes Heilfürsorge beziehen und dann im Ruhestand Beihilfe erhalten, ist ein nachträglicher Wechsel in die private Krankenversicherung problematisch. Das vergleichsweise hohe Alter und der, im Gegensatz zu einem Dienstanfänger, verschlechterte Gesundheitszustand, sorgen für erhöhte Monatsbeiträge. Risikozuschläge sind in diesem Fall zu erwarten. In vielen Fällen ist nur noch der Basistarif möglich, der dennoch hohe Prämien aufweist.


Gesetzliche Regelungen

§ 12 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) besagt, dass die privaten Versicherungsgesellschaften verpflichtet sind, “alle Personen im sogenannten Basistarif aufzunehmen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind. Die Leistungen im Basistarif sind in Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Der Beitrag im Basistarif darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten.” 

Eine Anwartschaftsversicherung kann Ihnen jedoch auch im höheren Alter günstige Monatsbeiträge versichern. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden beraten Sie hierzu gerne.

Die Anwartschaftsversicherung im Detail

Eine Anwartschaftsversicherung legt die Konditionen für den späteren Eintritt in die private Kranken- und Pflegeversicherung frühzeitig fest. In der Übergangszeit kommen nur geringe Aufwendungen auf Sie zu, denn es werden lediglich die Verwaltungskosten abgedeckt und etwaige Altersrückstellungen gebildet. Die Anwartschaftsversicherung Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden sichert Ihnen die spätere, garantierte Aufnahme in die private Krankenkasse unter den Bedingungen, die beim Vertragsabschluss der Anwartschaft fixiert wurden. Sie stellt keine Krankenversicherung dar. 
Es gibt Unterschieden zwischen der kleinen und großen Anwartschaftsversicherung. Die Versicherungsbeiträge der kleinen sind geringer. Beide Versicherungen kosten Sie jedoch nur einen Bruchteil der Monatsbeiträge einer aktiven privaten Krankenversicherung. 

Fakt ist:

  • Sobald die Anwartschaftsversicherung in den gewählten Tarif umgewandelt wird, dient das ursprüngliche Eintrittsalter der Beitragsbemessung. 
  • Beim Übergang wird keine erneute Risikoüberprüfung durchgeführt.
  • Da die Dauer der Anwartschaft angerechnet wird, existieren keine Wartezeiten im Leistungsfall.
  • Während der Laufzeit der Anwartschaftsversicherung besteht kein Leistungsanspruch.
  • Jeder Beamte der Polizei muss eine eigene Versicherung abschließen.

Erkrankungen und Unfallfolgen, die sich nach dem Versicherungsabschluss ereignen, werden bei der Beitragsberechnung nicht berücksichtigt.

Pflegeversicherung

Für die Pflegeversicherung kann für maximal fünf Jahre ebenfalls eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden. Beamte der Polizei eine Verlängerung der Versicherungsdauer beantragen.

Kleine oder große Anwartschaftsversicherung?

Kleine Anwartschaftsversicherung

Hier wird der Gesundheitszustand beim Vertragsabschluss “eingefroren”. Sobald Sie in den gewünschten Tarif wechseln, dient ihr früherer Gesundheitszustand der Beitragsbemessung. Die kleine Anwartschaft rentiert sich bei einer kurzen Überbrückungszeit. Darüber hinaus fällt bei Beamten auf Probe oder Polizeianwärtern der Faktor `Alter´ nur gering ins Gewicht. Wichtig ist, dass bei der Verbeamtung ein Beihilfeanspruch besteht. 

Nachteilig bei der kleinen Anwartschaftsversicherung
Die späteren Monatsbeiträge Ihrer privaten Krankenversicherung werden höher ausfallen, da die notwendigen Altersrückstellungen erst noch aufgebaut werden müssen. 

Die große Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden

Beamte der Polizei, deren Heilfürsorgeanspruch durchaus bis zum Ruhestand bestehen kann, profitieren von der großen Anwartschaft. Der Beitrag für die privaten Krankenversicherung liegt wird ebenfalls nach dem Alter bei Eintritt in die private Krankenversicherung berechnet. Wer mit über 60 Jahren eine Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung anstrebt, muss mit hohen Kosten rechnen.

Sobald Sie jedoch in jungen Jahren die große Anwartschaftsversicherung abschließen, sichern Sie sich den Eintritt in die private Krankenversicherung zu den Konditionen, die beim Vertragsabschluss fixiert wurden. Ihr Alter und Gesundheitszustand wurden “eingefroren” und Sie profitieren von günstigeren Prämien. Polizeianwärter sollten ebenfalls über eine Anwartschaftsversicherung nachdenken.

Die kleine Anwartschaft kann nach der Ausbildung, wenn weiterhin Heilfürsorgeanspruch besteht, in eine große Anwartschaftsversicherung umgewandelt werden. Das erfolgt problemlos ohne wiederholte Gesundheitsprüfung. Die große Anwartschaft ist durch die Bildung von Altersrückstellungen teurer. Diese Altersrückstellungen werden später sukzessive aufgelöst und ermöglichen somit konstante Beiträge im Alter, auch dann, wenn die medizinische Versorgung kostspieliger wird.

Ihre bestehende Versicherung sollten Sie auch dann nicht kündigen, wenn Sie sich noch unschlüssig sind, ob Sie zu einem späteren Zeitpunkt in die private Krankenversicherung aufgenommen werden möchten. Ihre Konditionen und die bereits aufgebauten Altersrückstellungen wären dann unwiederbringlich verloren. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden informieren Sie gerne ausführlich über die verschiedenen Versicherungsmöglichkeiten. 

Nachteile bei einem späteren erneuten Abschluss einer Anwartschaftsversicherung:

  • Das höhere Eintrittsalter lässt auch die Beiträge ansteigen.
  • Bereits gebildete Altersrückstellungen gehen mit der Kündigung verloren.
  • Bei einem neuen Vertrag müssen Sie wieder von vorne beginnen.
  • Mit einer erneuten Antragstellung geht auch eine wiederholte Gesundheitsprüfung einher. Sollten zwischenzeitlich Erkrankungen aufgetreten sein, können Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder sogar eine Ablehnung Ihres Antrags die Folge sein. Dann ist nur noch die Aufnahme im Basistarif möglich.
  • Bei einer neuen Versicherung müssen Sie Wartezeiten in Kauf nehmen. Erst nach deren Ablauf greift der Versicherungsschutz.

Die Anwartschaftsversicherung ist ausschließlich ein Angebot der privaten Krankenversicherungen. In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es solche Verträge nicht. Da sich die Monatsbeiträge nach dem Einkommen berechnen, erhalten Versicherungsnehmer der gesetzlichen Krankenversicherung keine Kostenvorteile durch eine Anwartschaft.

Fordern Sie jetzt Ihre individuelle Beratung an

Die Anwartschaftsversicherung Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden sichert Ihnen als Beamter der Polizei die spätere, angemessene und umfangreiche Gesundheitsversorgung zu günstigen Konditionen. Lassen Sie sich umfangreich und kostenlos von uns beraten. Kontaktieren Sie uns! Sie haben gerade den Informationstext zur Anwartschaftsversicherung gelesen.

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