Beamte der Feuerwehr auf Probe
Sollten Sie als Beamte der Feuerwehr in der Probezeit durch Dienstunfähigkeit ausscheiden, scheiden Sie ohne finanzielle Ansprüche aus dem Dienst aus und werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Sollte die Dienstunfähigkeit aus einem Dienstunfall heraus entstanden sein, so bekommen Sie Unfallruhegehalt zugesprochen und werden in den Ruhestand versetzt. Bei Dienstbeschädigung erfolgt die Versetzung mit einem geringen Ruhegehalt.
In den ersten Dienstjahren haben Sie bei einer Entlassung noch keine Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Haben Sie mehr als fünf Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt, kommt eventuell eine Erwerbsminderungsrente infrage.
Sie sehen selbst, dass vor allem Beamte der Feuerwehr auf Widerruf und Probe, aber auch auf Lebenszeit einen besonders hohen Versicherungsschutz benötigen. Diesen umfassenden Schutz bietet Ihnen die Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden.
Dazu ein Beispiel:
Sie werden krank, jedoch ist das ärztliche Gutachten nicht eindeutig. Sie fordern ein Zweites an. Dieser Prozess wird langwierig und das Ergebnis wird sich erst nach Monaten zeigen. Sie stehen damit vor einer hohen Belastung mit der Ungewissheit, ob die Dienstunfähigkeit anerkannt wird oder nicht.
Mit der Dienstanfänger-Police läuft es anders. Sie werden krank und gehen zum Amtsarzt, der Sie für dienstunfähig erklärt. Daraufhin versetzt Sie der Dienstherr in den Ruhestand und wir gewähren Ihnen unmittelbar die vereinbarte monatliche Rente der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden im Rahmen der Dienstanfänger-Police.
Mit der Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden profitieren Sie von der finanziellen Sicherheit durch die vereinbarten monatlichen Bezüge, sollte es zu einer Entlassung wegen einer Dienstunfähigkeit kommen. Bereits ab dem Abschluss des Vertrags sind Sie anspruchsberechtigt. Zudem sind die Konditionen in den ersten Jahren der Dienstanfänger-Police deutlich günstiger. Die Beiträge richten sich bei der Dienstanfänger-Police nach Ihrem Gesundheitszustand. Eine erneute Prüfung ist damit nicht notwendig.